Altersgerecht Umbauen Kredit KfW 159


Wohnräume, Schlafräume und Küchen sind für Menschen mit motorischen Einschränkungen bzw. für Rollstuhlnutzer barrierefrei nutzbar, wenn sie so dimensioniert sind, dass bei nutzungstypischer Möblierung jeweils ausreichende Bewegungsflächen vorhanden sind.
In jedem Raum muss zum Drehen und Wenden mit Gehhilfen bzw. Rollstühlen wenigstens eine Bewegungsfläche von mindestens 120 cm × 120 cm und für Rollstuhlfahrer von mindestens 150 cm × 150 cm vorhanden sein.
Freizeitmöbel, Aufstehsessel, Sitzbänke im öffentlichen Raum, Möbel für Kleine, höhenverstellbare Schränke, Tische, Regale, Kleiderlift, Gardinenlift, Pflegebett, Seniorenbett