DIN 18040-3 - Ausgabe November 2014
Vorwort DIN 18040-3
"Ziel dieser Norm ist die Barrierefreiheit baulicher Anlagen, damit sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind (nach § 4 BGG Behindertengleichstellungsgesetz).
§ 4 BGG Behindertengleichstellungsgesetz: "Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind."
Berücksichtigt werden die Bedürfnisse von Menschen
- mit Sehbehinderung, Blindheit oder Hörbehinderung
- mit motorischen Einschränkungen
- die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen
- die großwüchsig oder kleinwüchsig sind
- mit kognitiven Einschränkungen,
- die bereits älter sind,
- wie Kindern
- mit Kinderwagen oder Gepäck
Die Anforderungen der Norm sollen zu Nutzungserleichterungen führen.
Grundsätzlich neu sind die sensorische Anforderungen (visuell, akustisch, taktil) sowie die Formulierung von Schutzzielen.











