DIN 18040-3 Inhalt
"Ziel dieser Norm ist die Barrierefreiheit baulicher Anlagen, damit sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind (nach § 4 BGG Behindertengleichstellungsgesetz)". [Vorwort]
DIN 18040-3:2014-11(D)
Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum.
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§ 4 BGG Behindertengleichstellungsgesetz: "Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind."
Berücksichtigt werden die Bedürfnisse von Menschen
- mit Sehbehinderung, Blindheit oder Hörbehinderung
- mit motorischen Einschränkungen
- die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen
- die großwüchsig oder kleinwüchsig sind
- mit kognitiven Einschränkungen,
- die bereits älter sind,
- wie Kindern
- mit Kinderwagen oder Gepäck
Die Anforderungen der Norm sollen zu Nutzungserleichterungen führen.
Die DIN 18040-3 ersetzt zusammen mit EN 81-70:2005-09 die DIN 18024-1:1998-01
Grundsätzlich neu sind die sensorische Anforderungen (visuell, akustisch, taktil) sowie die Formulierung von Schutzzielen.
DIN 18040-3
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