DIN 18040-3

Anlagen des ruhenden Kraftfahrzeugverkehrs Parkierungsanlage

In Parkierungsanlagen sind bedarfsgerecht und zielnah Pkw-Parkstände für Menschen mit Behinderung vorzusehen. Ein bedarfsgerechtes Angebot kann erreicht werden(Bauordnungsrechtliche Regelungen bleiben unberührt), wenn

  • mindestens 3% der Pkw-Parkstände je Parkierungsanlage als Parkstand für den Seitenausstieg ausgeführt sind, mindestens jedoch einer; und
  • mindestens ein Pkw-Parkstand die Möglichkeit des Heckausstiegs bietet.

Eine Kombination von Seiten- und Heckausstieg ist möglich.

Anlagen des ruhenden Kraftfahrzeugverkehrs - Parkplatz

Anlagen des ruhenden Kraftfahrzeugverkehrs Parkstände

Auch im öffentlichen Verkehrsraum sollten Pkw-Parkstände für Menschen mit Behinderung bedarfsgerecht und zielnah ausgewiesen werden.

Personenbezogene Pkw-Stellplätze für Menschen mit Behinderung sind nach den individuellen Bedarfen der jeweiligen Person einzurichten.

Allgemeine Pkw-Parkstände, die für Menschen mit Behinderung ausgewiesen werden, müssen von den parkberechtigten Personen barrierefrei nutzbar und erreichbar sein.

Neu: Anforderungen zum Längsparken z.B. entlang von Straßen.

Straßeneinlauf am BordsteinRippenplatten auf GehwegSkizze Parkplätze nach EAR 2023

Anzahl und Größe der Behindertenparkplätze

Angaben aus Landesbauordnungen und weiteren landesrechtlichen Regelungen bleiben unberührt. Pkw-Stellplätze für Menschen mit Behinderung sind in der Nähe von barrierefreien Zugängen anzuordnen und müssen barrierefrei nutzbar und erreichbar sein.

Eine Kombination von Seiten- und Heckausstieg ist möglich.

  • Seitenausstieg: mindestens 3 % der Pkw-Stellplätze mindestens jedoch einer; mindestens 3,50 m breit und mindestens 5,00 m lang
  • Heckausstieg: mindestens ein Pkw-Stellplatz; mindestens 5,00 m lang und zuzüglich eine freizuhaltende Bewegungsfläche im Heckbereich von mindestens 2,50 m Tiefe in der Breite des Pkw-Stellplatzes
  • Bewegungsfläche: bei Seiteneinstieg z. B. stufenlos! (3 cm) durch abgesenkten Bord zum Gehweg; der Heckeinstieg kann im Anschluss an Einfahrten, Einmündungen oder Fußgängerüberwegen angeordnet werden

Kennzeichnung

  • Ausschilderung der Parkstände gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) mit Verkehrszeichen und Zusatzzeichen. Die Benutzung ist nur mit Schwerbehindertenparkplatzausweis erlaubt.
  • Umgrenzung der Parkstände mittels kontrastreicher Bodenmarkierung.

Längsneigung, Längsgefälle, Querneigung

"Die Neigungsverhältnisse von für den Fußgängerverkehr vorgesehenen Flächen müssen für Menschen mit motorischen Einschränkungen, insbesondere für Rollstuhl- und Rollatornutzer, so beschaffen sein, dass die Flächen eigenständig und sicher nutzbar sind." Das gilt auch für Flächen rund um das Auto um die permanente Abdrift von Rollstühlen und Rollatoren zu vermeiden.

Stellplätze dürfen grundsätzlich nur eine geringe Längsneigung von maximal 3 % und eine Querneigung von maximal 2 % aufweisen.

Oberflächengestaltung

"Bewegungsflächen und nutzbare Gehwegbreiten müssen für die barrierefreie Nutzung eben und erschütterungsarm berollbar sein."

Als ebene Oberflächenbeläge sind bituminös und hydraulisch gebundene Oberflächen möglich [sowie] Pflaster- und Plattenbeläge, die mindestens nach den Anforderungen der DIN 18318 [15] ausgeführt werden. Dazu gehören: Asphalt | Betonsteinplatten | Natursteinplatten, gesägt | Betonsteinpflaster ohne Fase | schmale Fugen oder Plan verdichtet oder vergossen | Klinker- und Ziegelpflaster | Natursteinpflaster, gesägt, schmale Fugen oder Plan verdichtet oder vergossen.

Rutschhemmende und griffige Oberflächenbeläge im öffentlichen Verkehrsraum müssen einen SRT-Wert > 55 aufweisen.

Schrankenanlagen

Sind Schrankenanlagen vorhanden, müssen die Pkw-Stellplätze für Menschen mit motorischen Einschränkungen erreichbar sein.

Die Anordnung von barrierefreien Parkplätzen erfolgt vorzugsweise vor der Schrankenanlage.

Behindertenstellplätze hinter der Schrankenanlage erfordern neben den o.g. Voraussetzungen folgendes:

  • Anordnung von Ein- und Ausfahrtskontrollen in einem geraden Fahrbahnabschnitt, mit ausreichend Abstand zu Steigungen und Gefällen und außerhalb der für den Fußgänger vorgesehenen Flächen
  • taktile und visuelle Abgrenzung zwischen den für den Fußgänger vorgesehenen Flächen und der Fahrbahn gemäß HBVA, S.25ff.
  • Sind Kommunikationseinrichtungen vorgesehen, muss das 2-Sinne- Prinzip beachtet werden. Gewährleistung einer akustischen und visuellen Kommunikation
  • Bedienelemente müssen vom Fahrzeug aus einfach erreich- und nutzbar sein, visuell kontrastreiche Gestaltung unter Beachtung der Rot-Grün-Sehschwäche
  • Gewährleistung der einfachen Bedienbarkeit mit minimalem Kraftaufwand
  • Greifweite für die Betätigung des Anforderungstasters ≤ 50 cm von der Sitzposition im Fahrzeug
Ladestationen für Elektrofahrzeuge

An öffentlich zugänglichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge sind barrierefrei zugängliche und nutzbare Ladepunkte bedarfsgerecht vorzusehen.
Ladepunkte sind barrierefrei zugänglich, wenn

  • das Ein- und Aussteigen aus dem Elektrofahrzeug barrierefrei möglich ist, siehe 5.5;
  • er Ladeanschlusspunkt am ruhenden Elektrofahrzeug barrierefrei zugänglich ist, siehe 4.2, und/oder ein induktiver Ladepunkt vorhanden ist; und
  • der Ladepunkt vom Elektrofahrzeug sowie vom öffentlichen Verkehrsraum aus barrierefrei zugänglich ist, siehe 4.2 bis 4.4, 5.1 bis 5.4 und 6.1, und/oder die Funktionen des Ladepunkts barrierefrei über mobile Endgeräte gesteuert werden können.

Ladepunkte sind barrierefrei nutzbar, wenn

  • Bedienelemente und Ladekabel barrierefrei nutzbar sind, siehe 6.3, und/oder die barrierefreie Bedienung des Ladepunkts über mobile Endgeräte möglich ist; und
  • keine Überwindung von Ladekabeln auch während des Ladevorgangs erforderlich ist.

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Autorinfo

nullbarriere.de

Frau Dipl.-Ing. Arch. Sonja Hopf

Rigaer Str. 89
10247 Berlin

030 52696250

Zusatzinfo

"Barrierefreie Parkplätze sind nach den einschlägigen Richtlinien, insbesondere den H BVA zu gestalten. Dies betrifft u. a. Anzahl, Beschilderung, Abmessungen, Bodenmarkierungen und Oberflächenbeschaffenheit."

Rebstock, Markus et al. (2011): H BVA - Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen.- FGSV 212, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. [Hrsg.] Köln

DIN-Vertrieb

Der hier dargestellte Inhalt der DIN enthält deren Grundsätze und erlaubt daher auch keine rechtsgültige Verwendung. Der wiedergegebene Inhalt ist sinngemäß mit Hinweisen, Beispielen und Produktlösungen komplettiert. DIN-Vertrieb: Beuth Verlag

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