DIN 18040-1:2010-10 (D)

Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude

Inhalt der DIN 18040-1 - Ausgabe Oktober 2010 (30 Seiten)

Vorwort DIN 18040-1

"Ziel dieser Norm ist die Barrierefreiheit baulicher Anlagen, damit sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind (nach § 4 BGG Behindertengleichstellungsgesetz).

§ 4 BGG Behindertengleichstellungsgesetz: "Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind."

Berücksichtigt werden insbesondere die Bedürfnisse von Menschen

  • mit Sehbehinderung, Blindheit oder Hörbehinderung (Gehörlose, Ertaubte und Schwerhörige)
  • mit motorischen Einschränkungen
  • die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen

einige Anforderungen dieser Norm führen auch zu Nutzungserleichterungen für Personen

  • die großwüchsig oder kleinwüchsig sind
  • mit kognitiven Einschränkungen,
  • die bereits älter sind,
  • Kindern
  • mit Kinderwagen oder Gepäck

Die DIN 18040-1 beschränkt sich auf öffentlich zugängliche Gebäude, speziell auf die Teile des Gebäudes und der zugehörigen Außenanlagen, die für die Nutzung durch die Öffentlichkeit vorgesehen sind.
Grundsätzlich neu sind die sensorische Anforderungen (visuell, akustisch, taktil) sowie die Formulierung von Schutzzielen.

Nicht mehr enthalten sind Arbeitsstätten.

Öffentlich zugänglich nach der

Musterbauordnung § 50 Abs.2 Barrierefreies Bauen

Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen von Menschen mit Behinderungen, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können. Diese Anforderungen gelten insbesondere für

Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens, Sport- und Freizeitstätten, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, Verkaufs- und Gaststätten, Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen.

Landesbauordnungen

DIN 18040-1

Download Inhaltsverzeichnis DIN 18040-1

Zusatzinfo

Din DIN 18040-1 wurde vom NA 005-01-11 AA "Barrierefreies Bauen" im Normenausschuss Bauwesen (NABau) erarbeitet.

Dieser Teil der Norm DIN 18040 ersetzt DIN 18024-2.


DIN 18040-1

din18040-1-inhaltsverzeichnis.pdf



Vorläufer der DIN 18040 sind DIN 18024-2 vom November 1996
"Barrierefreies Bauen Teil 2 Öffentlich zugängige Gebäude und Arbeitsstätten"
und die erste DIN zum Barrierefreien Bauen vom April 1976
"Bauliche Maßnahmen für Behinderte und alte Menschen im öffentlichen Bereich".


Eine Zusammenstellung zu Normen, Richtlinien, Planungsgrundlagen für das Barrierefreie Bauen finden Sie auf din18040.de

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Der hier dargestellte Inhalt der DIN enthält deren Grundsätze und erlaubt daher auch keine rechtsgültige Verwendung. Der wiedergegebene Inhalt ist sinngemäß mit Hinweisen, Beispielen und Produktlösungen komplettiert.

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