Öffentliche Gebäude sind Orte der Begegnung, Bildung, Gesundheit, Kultur, Verwaltung und Freizeit. Sie müssen für alle Menschen gleichermaßen zugänglich, nutzbar und verständlich sein – unabhängig von Alter, Mobilität, Sinneswahrnehmung oder individuellen Fähigkeiten. Barrierefreiheit ist dabei nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern ein wesentliches Qualitätsmerkmal moderner Architektur und nachhaltiger Planung.
Zu den öffentlich zugänglichen Gebäuden zählen unter anderem Schulen, Kindertagesstätten, Hochschulen, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Krankenhäuser, Arztpraxen, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, Verkaufsstätten, Hotels sowie kulturelle Einrichtungen. Die Grundlage für ihre barrierefreie Gestaltung bildet die DIN 18040-1, die Schutzziele und Planungsanforderungen für Gebäude und Außenanlagen definiert. Dabei stehen die selbstständige Nutzung, sichere Orientierung und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen im Mittelpunkt.













