DIN 18040-3

Infrastrukturelemente

Bank für Kleine und GroßeKind am Einwurfhelfer

Ausstattung, Bänke und andere Möblierung im öffentlichen Raum, Bedienung von Einbauten und Geldautomaten, Gestaltung von Informationselementen und Hinweistafeln

Ausstattung und Möblierung mit Sitzbänken, Fahrradständern, Briefkästen und Mülleimern

Den meisten Menschen sind Ruheplätze und Verweilzonen zum Rasten und Pausieren auf Spazierwegen und auch auf Wegen, die Besorgungen dienen, willkommen. Unverzichtbar sind sie insbesondere für Ältere oder Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Die Reichweite von FußgängerInnen wird dadurch zum Teil erheblich vergrößert. Daher sind sie für Fußgängerverkehrsanlagen unerlässlich.

Als Ruhe- und Verweilzonen können Nischen an Gehwegen dienen, sowie Podeste auf großen Freitreppen, auf Rampenanlagen oder breiten Fahrbahnteilern. Diese Zonen müssen ausreichend Bänke und Platz für Rollstühle oder Kinderwagen bieten. Dichte und Lage von Sitzgelegenheiten sind dabei entscheidendend. In Stadtzentren sollte es maximal aller 300 m Möglichkeiten zum Ausruhen geben, die entlang der Hauptfußgängerströme liegen.

In Abhängigkeit von der Zusammensetzung des Fußgängerverkehrs sowie dem Alter und Zweck des Fußweges können den PassantInnen unterschiedlichste Formen von Sitzmöblierungselementen angeboten werden. Dies können speziell für diesen Zweck aufgestellte Bänke oder Stühle sein, Sitzgelegenheiten an Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) oder auch Sitzmöglichkeiten auf Mauern oder Brunnenrändern. Ruhe- und Verweilzonen können dabei gleichzeitig mit natürlichem Grün, Brunnen oder Spielmöglichkeiten für Kinder ausgestattet sein. Außerdem sollten sie Schutz vor Wind und Regen bieten, ggf. nachts beleuchtet sowie barrierefrei nutzbar sein.

Ausstattungs- und Möblierungselemente müssen gemäß DIN 18040-3 so ausgebildet sein, dass blinde und sehbehinderte Menschen sie rechtzeitig und gefahrlos wahrnehmen können. Das heißt im Einzelnen:

  1. Blinde Menschen
    • Blinde Menschen müssen durch taktil erfassbare Elemente auf Straßenmobiliar wie Bänke, Fahrradständer und Briefkästen aufmerksam gemacht werden, d.h., solche Elemente sollen mit Fingern, Händen, Füßen oder dem Langstock ertastet werden können.
    • Mit Füßen oder Stock sehr gut wahrgenommen wird ein Wechsel des Oberflächenbelages vor Bänken und anderen Elementen. Als Orientierungsmöglichkeiten dienen außerdem bauliche Elemente wie Bordkanten, kontrastreiche Bodenstrukturen und Bodenindikatoren wie Rillenplatten und Noppenstrukturen gemäß DIN 32984 Bodenindikatoren.
    • Für die Ertastbarkeit mit Fingern und Händen nennt die DIN 18040-1 z.B. Beschriftungen, Sonderzeichen und Piktogramme in erhabener Profilschrift oder Brailleschrift, die sich durch Form, Material, Härte und Oberflächenrauhigkeit von der Umgebung abheben. Handläufe von Geländern eignen sich beispielsweise zum Anbringen von Hinweisplaketten mit erhabener Beschriftung. Einzelheiten zur Gestaltung sind in der "Richtlinie für taktile Schriften" des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes nachzulesen.
  2. Sehbehinderte Menschen
    • Für sehbehinderte Menschen hingegen kann die Gestaltung mit Licht und Farben sehr wirkungsvoll sein; bei der Materialauswahl spielt zum Beispiel der Reflexionsgrad eine Rolle. Für sie verlangt die DIN 18040-3 kontrastreiche Hinweiselemente und verweist in diesem Zusammenhang auf die DIN 32975 – Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung. Diese regelt Kriterien wie Leuchtdichtekontrast, Farbkontrast sowie Lesbarkeit in Abhängigkeit von der Entfernung.
    • Glaswände und großflächig verglaste Türen im öffentlichen Raum müssen durch kontrastreiche Sicherheitsmarkierungen in Sichthöhen sowohl für Fußgänger (1,20 m bis 1,60 m) als auch Rollstuhlfahrerinnen (40-70 cm) auffallen. Beide Markierungsstreifen müssen mindestens 8 cm breit sein und über die gesamte Glasbreite reichen.

Schilder und Hinweiszeichen zur Information und Orientierung an Verkehrswegen

Grundriss der Universität LeipzigLeitsystem zum TastplanUnterfahrbares Pult mit Tastplan im AussenbereichAudiostele mit visueller und taktiler Darstellung

Schilder, Informationstafeln und Fahrpläne müssen für sehbehinderte Menschen lesbar sein. Dies wird bspw. durch kontrastreiche Darstellungen von Schrift und Bildern erreicht. Für Schriften gilt, dass serifenlose Fonts bessere Lesbarkeit aufweisen. Kursivschriften dürfen nicht verwendet werden.

Detailaussagen zur kontrastreichen Gestaltung sind, wie oben erwähnt, in der DIN 32975 getroffen. Mehr zur leserlichen Gestaltung von Schriften findet man in der DIN 1450.

Als Bildzeichen sind graphische Symbole mit hohem Wiedererkennungswert zu verwenden. Einfachheit geht hier vor Fantasie im Design.

Schriftliche Informationen, Aushänge und Übersichtspläne müssen sich in einer Höhe zwischen 1,00 m und 1,60 m befinden, so dass sie bei nahem Herantreten gut gelesen werden können. Die Flächen davor müssen freigehalten werden.

Geld- und Fahrkartenautomaten, Notruf- und andere Schalter, Brief- und Codekartenschlitze

bedienelement erreichbarkeit und unterfahrbarkeitbeinfreiraum bei armauflage

Tafeln und Bedienelemente im öffentlichen Raum müssen für motorisch eingeschränkte Menschen einfach zugänglich und problemlos nutzbar sein.

Rollstuhlfahrer müssen sowohl frontal als auch seitlich gut heranfahren können. Das heißt:

  • es darf keine Stufen geben,
  • Bodenneigungen dürfen Maximalwerte nicht überschreiten und
  • Bodenbeläge müssen gefahrlos und rutschfrei begeh- und befahrbar sein.

Weiterhin müssen sich die Geräte bequem im Sitzen bedienen lassen. Auch hier gilt es, die Prinzipien einer taktil und visuell kontrastierenden Gestaltung anzuwenden.


Hinweis: Anlagen und Bedienfelder mit Touchscreens können nur mit Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte installiert werden.

Einzelheiten zu Platzbedarf und Neigungen unter: DIN 18040-3 Flächen, Raumbedarf

Zu den Bodenbelägen: DIN 18040-3 Pflaster und Plattenbeläge

Bedienung im Sitzen: Reichweite, Reichhöhe von Rollstuhlfahrern

Informationen bei Herstellern anfordern

Autorinfo

nullbarriere.de

Frau Dipl.-Ing. Arch. Sonja Hopf

Rigaer Str. 89
10247 Berlin

030 52696250

Zusatzinfo

DIN 32984 Bodenindikatoren

Beleuchtung in Verkehrsräumen

Für sehbehinderte Menschen spielen die Lichtverhältnisse eine sehr viel größere Rolle als für durchschnittliche NutzerInnen des öffentlichen Raumes. Die Straßenbeleuchtung und die Ausleuchtung von Informationselementen in Verkehrsräumen dienen der Orientierung und erhöhen die Sicherheit.

Straßenbeleuchtung: DIN 13201-1 bis 13201-4 Straßenbeleuchtung, Auswahl der Beleuchtungsklassen, Berechnung der Gütemerkmale.

Ausleuchtung von Bedienautomaten und Infotafeln: DIN EN 13201-4 Licht und Beleuchtung - Teil 2: Arbeitsplätze im Freien

DIN-Vertrieb

Der hier dargestellte Inhalt der DIN enthält deren Grundsätze und erlaubt daher auch keine rechtsgültige Verwendung. Der wiedergegebene Inhalt ist sinngemäß mit Hinweisen, Beispielen und Produktlösungen komplettiert. DIN-Vertrieb: Beuth Verlag

Tipps

Bodenindikatoren nach DIN 32984

Bodenindikatoren nach DIN 32984

Regelungen zu den Bodenindikatoren mit Beispielen von schwierigen Planungsdetails
Buch bei amazon bestellen

Orientierungshilfen

Orientierungshilfen

Orientierungs­hilfen, Leitsysteme für Ge­bäude, Verkehrsflä­chen, Außen­anlagen
Visuelle, taktile, auditive Hilfen.

Taktile Türschilder

Taktile Türschilder

mit Piktogrammen, Brailleschrift und Pyramidenschrift