DIN 18040-2 Begriffe
Bedienelement, Bewegungsfläche, Bodenindikator, Leitstreifen, Aufmerksamkeitsfeld, Greifbereich, Hörbehinderung, Sehbehinderung, Zwei-Sinne-Prinzip, motorische, sensorische, kognitive Einschränkungen, Orientierungshilfe, Leuchtdichte L, Leuchtdichtekontrast K
Begriffe, die in der DIN 18040 Anwendung finden:
Bedienelement
Bedienelemente in der DIN speziell mit der Hand zu betätigende Griffe, Drücker, Schalter, Tastaturen, Knöpfe, Geldeinwürfe, Kartenschlitze etc., die das Ergreifen, Halten oder die mechanische Bedienung eines Gegenstandes ergonomisch ermöglichen.
Ein Griff beispielsweise sollte entsprechend der aufzuwendenden Kraft und Bewegung so konzipiert sein, dass man diesen gut bedienen kann. Scharfe Kanten sind zu vermeiden. Sie müssen leicht erkennbar sein. Für Blinde sind z.B. Sensortasten problematisch.
Erreichbarkeit von Bedienelementen
- stufenlos zugänglich;
- vor den Bedienelementen ist für Rollstuhlnutzung eine Bewegungsfläche von mindestens 150 cm × 150 cm angeordnet;
- wenn keine Wendevorgänge notwendig sind, z. B. bei seitlicher Anfahrt der Bedienelemente durch den Rollstuhlnutzer, ist eine Bewegungsfläche von 120 cm Breite × 150 cm Länge (in Fahrtrichtung) ausreichend;
- sie müssen für die Rollstuhlnutzung einen seitlichen Abstand zu Wänden bzw. bauseitigen Einrichtungen von mindestens 50 cm aufweisen;
- Bedienelemente, die nur frontal anfahrbar und bedienbar sind, wie z. B. einige Automaten, müssen in einer Tiefe von mindestens 15 cm unterfahrbar sein, analog Bild 13;
- das Achsmaß von Greifhöhen und Bedienhöhen beträgt grundsätzlich 85 cm über OFF.
- Werden mehrere Bedienelemente, z. B. mehrere Lichtschalter, übereinander angeordnet, darf das Achsmaß des obersten Bedienelementes 105 cm nicht überschreiten, das Achsmaß des untersten Bedienelementes 85 cm nicht unterschreiten.
Bewegungsfläche
Bewegungsfläche
unverstellte Fläche, die Personen einschließlich Personen mit Mobilitätshilfen zur Verfügung steht, um zu jedem Bereich der gebauten Umwelt zu gelangen, um sich in jedem Bereich der gebauten Umwelt umherzubewegen und um jeden Bereich der gebauten Umwelt zu verlassen
Es wird der Mehrbedarf an Bewegungsflächen betrachtet. Ein Mehrbedarf entsteht durch Nutzung von Hilfsmitteln, wie Rollstuhl und Rollator. Aber auch Sehbehinderte und Blinde benötigen mehr Raum.
Planungsgrundlagen zu Bewegungsflächen, Platzbedarf, Ausstattung von Sanitärräumen enhält die Richtlinienreihe VDI 6000 für:
Wohngebäude, Arbeitsstätten, Versammlungsstätten und -räume, Hotelzimmer, Alten- und Pflegeheime, Kindergärten und Schulen.
Beispiele
Sanitärräume Wohnungen, Richtlinie VDI 6000 Blatt 1
Orientierungshilfe
"Information, die alle Menschen, insbesondere Menschen mit sensorischen Einschränkungen bei der Nutzung der gebauten Umwelt unterstützt."
Zugangs- und Eingangsbereiche, Türen, Ausstattungselemente müssen leicht wahrnehmbar für sehbehinderte Menschen sein.
Große Glasflächen müssen eine kontrastreiche Kennzeichnung in festgelegter Höhe erhalten.
Geradlinige und rechtwinklige Wegeführungen und Raumgestaltungen unterstützen die taktile Orientierung und Raumerfassung.
Leuchtdichte L, Leuchtdichtekontrast K
DIN 32975 "Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung"
Hier werden Anforderungen an die Gestaltung optischer Informationen für den Straßenraum, für öffentlich zugängliche Gebäude sowie Verkehrsmittel und Verkehrsanlagen festgelegt. Menschen mit Sehbehinderung sollen dadurch mobiler und sicherer werden und sich besser im öffentlichen Raum zurechtfinden.
Visuelle Informationen für Sehbehinderte sollen möglichst leicht zugänglich sein, ohne dass sie auf fremde Hilfe angewiesen sind. Für Nichtsehbehinderte erhöht sich die Sicherheit.
In der Norm: visuelle Informationen beispielsweise für Beleuchtung, Kontrast, Farbkombinationen und Zeichengröße in Abhängigkeit vom Betrachterabstand. Die Anforderungen zur Kennzeichnung von Hindernissen schließt Bedienelemente wie Türen, Automaten, Toiletten, Niveauwechsel, Absturzkanten und Übergangsbereiche.
Beispiele
Kontrastreiche Gestaltung öffentlich zugänglicher Gebäude
motorische Einschränkungen
niveaugleicher Übergang
horizontaler Übergang zwischen zwei baulichen Ebenen mit einem toleranzbedingten Höhenversatz von max. 4 mm
Die Funktionseinschränkung von Gliedmaßen (z.B.Gehbehinderung, Bewegungsbehinderungen, Verlust oder Teilverlust von Gliedmaßen)erfordert z.B.:
- größere Bewegungsflächen durch Nutzung von Rollstuhl oder Gehwagen,
- Zugänglichkeit stufenlos, Rampe oder Aufzug,
- Schwellenlosigkeit,
- Unterfahrbarkeit am Tisch, Tresen, Waschbecken,
- angepasste Greifbereiche,
- leichte Bedienbarkeit wegen verminderter Kraft.
Reichweite, Reichhöhe von Rollstuhlfahrern; Beinfreiraum
sensorische Einschränkungen
Sehen, Hören, Riechen, Schmecken, Tasten
Beeinträchtigungen von visuellen Informationen durch Blendungen, Spiegelungen und Schattenbildungen sind so weit wie möglich zu vermeiden. Dies kann durch die Wahl geeigneter Materialeigenschaften und Oberflächenformen (z. B. entspiegeltes Glas, matte Oberflächen) bzw. Anordnung (z. B. geneigte Sicht-flächen) erreicht werden.
Akustische Informationen als Töne oder Tonfolgen müssen bei Alarm- und Warnsignalen eindeutig erkennbar und unterscheidbar sein.
Taktil erfassbare Orientierungshilfen müssen sich gut durch Form, Material, Härte und Oberflächenrauigkeit unterscheiden. Deutlich kontrastierend sollten sich Bodenbeläge und Türen von anderen Flächen unterscheiden.
kognitive Einschränkungen
- Einschränkung der Wahrnehmung durch verminderte Aufmerksamkeit und Informationsaufnahme
- vermindertes Erkennen, Verstehen und demzufolge verzögertes reagieren auf neue Informationen
- Koordinationsfähigkeit
- Orientierungslosigkeit, Erinnerungsverluste, Gedächtnisstörungen
- Sprachstörungen
Ursachen sind z.B.:
neurologische oder psychische Erkrankungen, Hirnverletzungen, Hirnleistungsstörungen, Demenz, Suchtkrankheiten.