Normen/Gesetze
"Barrierefrei sind bauliche Anlagen, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind."
Landesbauordnungen, Richtlinien und Verordnungen, weitere DIN-Normen
Die Landesbauordnung (LBO) ist ein Landesgesetz, das allgemeine Anforderungen an Bauwerke stellt, während die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) diese Anforderungen konkretisiert und technische Regeln wie DIN-Normen anführt. Die VV TB ist somit eine Ausführungsvorschrift zur LBO und dient als Grundlage für die technische Planung und Ausführung von Bauvorhaben.
Hinweis: Ermessensspielraum im Verwaltungsrecht einer Behörde bei der Anwendung von gesetzlichen Vorschriften, Normen usw.
MUSS: kein Ermessen | SOLL: intendiertes Ermessen (i.d.R. muss so entschieden werden, bei untypischen Fällen aber Ermessen) | KANN: die Behörde hat freies Ermessen
Die Bauordnungen der Bundesländer beinhalten, welche Anforderungen an neue und bestehende Gebäude gestellt werden

Was noch zu beachten ist.

Rechtsverbindlichkeit von Normen, Richtlinien und Empfehlungen beinhalten den aktuellen Stand der Technik und stehen jedermann zur Anwendung frei

DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude Ausgabe: 2010-10.

DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen Ausgabe: 2011-09.

DIN 18040-3: Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum, Ausgabe 2014-12

DIN 32984: 2023-04 - Bodenindikatoren im öffentlichen Raum

DIN 32975:2009-12 Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung

DIN EN 17210:2021-08 Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt
