Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Wohneigentum und Mietwohnungen
Hamburg fördert die barrierefreie Anpassung von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Rollstuhlbenutzerinnen und -benutzer. Vermieter werden für die erstmalige barrierefreie Anpassung von Mietwohnungen für ältere Menschen und Menschen mit körperlichen Einschränkungen unterstützt.
Der erstmalige barrierefreie Umbau von Wohnungen in Anlehnung an barrierefreies Bauen der HBauO wird durch pauschale Zuschüsse für einzelne Maßnahmenmodule gefördert.
Die Summe der Zuschüsse ist auf 20.000 € je Wohnung begrenzt. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Summe der Zuschüsse 3.000 € unterschreitet. Alle geförderten Maßnahmen sind durch Fachunternehmen auszuführen.
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der IFB Hamburg zu stellen. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Beginn des Vorhabens. Die Förderung ist grundsätzlich mit anderen Förderprogrammen der IFB Hamburg und mit KfW-Darlehen kombinierbar.
Wer wird gefördert?
Eigentümerinnen, Eigentümer oder Erbbauberechtigte.
Für die Gewährung von Fördermitteln beim Umbau von selbstgenutzten Wohneigentum dürfen die Einkommensgrenzen nach die Einkommensgrenze beträgt für einen Einpersonenhaushalt 12000 Euro, für einen Zweipersonenhaushalt 18000 Euro, zuzüglich für jede weitere zum Haushalt gehörende Person 4100 Euro. Mehr auf www.landesrecht-hamburg.de § 8 der Hamburger Wohnraumförderung um nicht mehr als 100% überschritten werden.
Was wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse für verschiedene Einzel-Maßnahmen wie zum Beispiel:
- Rollstuhlgarage im Außenbereich inkl. Zuwegung und Stromanschluss
- Hebebühne, Treppenlift und Rampe
- Aufzugsanlage bei der erstmaligen barrierefreie Erschließung einer Eigentumswohnung. Voraussetzung ist das Vorhandensein oder Herrichten eines barrierefreien bzw. seniorengerechten Bads mit stufenlos begehbarem Duschplatz nach HBauO. Für Vermieter werden Aufzugsanlagen im Programm "Umfassende Modernisierung von Mietwohnungen (B)" gefördert.
- Türöffner-Gegensprechanlage mit bedarfsgerechten Bedienungsvorrichtungen
- Türverbreiterung im Innenraum durch Einbau einer Innentür, Schiebetür oder Spezial-Raumspartür bei besonders schwierigen Raumverhältnissen
- schwellenfreier Zugang zum Balkon
- Barrierefreie Bäder und Küchen
Mindestanforderungen
Nach Abschluss der Maßnahme müssen folgende Mindestanforderungen erfüllt werden:
- Die Wohnung muss barrierefrei erreichbar sein. Im Ausnahmefall können bis zu drei Stufen zum Erreichen der Wohnung akzeptiert werden, wenn z. B. aus baulichen Gründen eine Rampe nicht möglich ist.
- Die Bewegung innerhalb der Wohnung muss in der Regel barrierefrei möglich sein.
- Der Duschplatz sollte stufenlos begehbar sein, abweichend davon sind Duschtassen mit max. 5 cm Aufbauhöhe zulässig. Wenn das Bad nicht modernisiert wird, kann im begründeten Ausnahmefall eine Aufbauhöhe von 12 cm zulässig sein.
- Die Innentüren der Wohnung müssen eine lichte Durchgangsbreite von 80 cm aufweisen (Ausnahme: Gäste-WC).
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