Pflegegrade selbst errechnen

Seit 2017 werden die bisherigen Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Mit dem Pflegegradrechner können Sie unverbindlich ermitteln, wie sich das neue System für Ihre Situation auswirkt.

Die Module des Pflegegradsystems

Seit 2017 wird bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit eine ganzheitliche Betrachtung von Pflegebedürftigen mit all ihren körperlichen, kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen angewendet

Die Festlegung des Pflegegrades erfolgt anhand von 6 unterschiedlichen Begutachtungsbereichen. Das "Neue Begutachtungsassessment" (NBA) fasst diese Bereiche als sogenannte Module zusammen. Für jedes Modul wird ein gesonderter Punktwert ermittelt, der in die spätere Festlegung des Pflegegrades einfließt.

Neben den sechs Bewertungsmodulen, die für Berechnung relevant sind, gibt es 2 weitere Module. Die Module 7 und 8 werden jedoch nicht für die Einstufung der Pflegebedürftigkeit herangezogen, sondern ermöglichen den PflegeberaterInnen, die Pflegebedürftigen in Bezug auf weitere Angebote oder Sozialleistungen zu beraten oder einen individuellen Versorgungsplan zu erstellen. Für die Pflegekräfte enthalten sie Informationen für eine individuellere Pflegeplanung.

Die Module und ihre Gewichtung

Tabelle 1: Module für die Feststellung des Pflegegrades
Modul Nr. Modul-Bezeichnung Aktivitätsbereich Gewichtung
1 Mobilität Aufrichten im Bett, Sitzposition und umsetzen, Fortbewegen in der Wohnung, z.B. vom Bett ins Badezimmer und Treppensteigen 10 Prozent
2 oder 3
(höherer
Wert zählt)
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Personen erkennen, zeitliche und örtliche Orientierung, Erinnern an Ereignisse, Entscheidungen im Alltagsleben treffen u.a.
Verhalten und psychische Problemlagen wie Verhaltensauffälligkeiten, nächtliche Unruhe, Wahn und Ängste, inadäquate Handlungsweisen usw.
15 Prozent
4 Fähigkeit zur Selbstversorgung Körperpflege, Toilettenbenutzung, Anziehen, Essen und Getränke bereiten usw. 40 Prozent
5 Bewältigung von Krankheits- und therapiebedingten Anforderungen/Belastungen Hilfeaufwand bei Medikation, Wundversorgung, häuslichen Therapiemaßnahmen, Arzt- und Einrichtungsbesuche usw. 20 Prozent
6 Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte z.B. Pläne machen, sich beschäftigen, Kontaktpflege im und außerhalb des eigenen Haushalts 15 Prozent
7 und 8 Außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung Diese Bereiche werden vom Gesetzgeber als nicht relevant für die Berechnung angesehen, dienen jedoch PflegeberaterInnen und -diensten zur Orientierung.

Die Punkte und ihre Bedeutung

Nachdem die Begutachtung erfolgt ist, werden die Werte aus den Modulen zu einem Gesamtpunktwert zusammen geführt, der für die Festlegung des Pflegegrades maßgebend ist.

Tabelle 2: Punktzahl und Pflegegrad
Gesamtpunkte 12,5 bis 26,99 27 bis 47,49 47,5 bis 69,99 70 bis 89,99 90 bis 100
Pflegegrad 1 2 3 4 5

 

 

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Tabelle 1: Leistungsansprüche SGB XI ab 2022
Leistung / Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflegeberatung nach §7a
Beratung zu Hause §37 halbj. halbj. halbj. halbj.
Pflegekurse nach §45
Pflegesachleistung nach § 36 - 724 € 1.363 € 1.693 € 2.095 €
Pflegegeld nach § 37 - 316 € 545 € 728 € 901 €
Tages- und Nachtpflege nach § 41 - 689 € 1.289 € 1.612v 1.995v
Entlastungsbetrag nach §45b 125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Verhinderungspflege nach § 39 jährl./
inkl. Aufstockung Kurz.-Pfl.
- 1.612 €/
2.418 €
1.612 €/
2.418 €
1.612 €/
2.418 €
1.612 €/
2.418 €
Kurzzeitpflege nach § 42 jährl./
inkl. Aufstockung Verh.-Pfl.
- 1.774 €/
3.386 €
1.774 €/
3.386 €
1.774 €/
3.386 €
1.774 €/
3.386 €
Kombinationsleistung nach § 38 - 689 € 1.289 € 1.612 € 1.995 €
Umwandlung 40% ambul. Sachleistungsbetrag §45a - 275,60 € 519,20 € 644,80 € 798,00 €
Zusätzl Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen §38a 214 € 214 € 214 € 214 € 214 €
Pflegehilfsmittel §40 Abs.2 40 € 40 € 40 € 40 € 40 €
Digit.Pflegeanwenden DIPA §40a, §40b und §39a 50 € 50 € 50 € 50 € 50 €
Technische Pflegehilfsmittel
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen §40 Abs.4/ je Maßn. 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 €
Lstg. zur sozialen Sicherung der Pflegeperson §44 -
Zusätzliche Lstg. bei Pflegezeit und kurzz. Arbeitsverhinderung -
Vollstationäre Pflege §43 125 € 770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 €
Pflege in vollst. Einricht. der Hilfe für beh. Menschen §43a - 266 € 266 € 266 € 266 €

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Frau Dipl.-Ing. Arch. Sonja Hopf

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