DIN 18040-3 Leitsysteme
DIN 18040-3 Warnen/ Orientieren/ Informieren/ Leiten
Warn-, Orientierungs- und Leitelemente müssen auch für Menschen mit sensorischen Einschränkungen zugänglich und nutzbar sein.
Leitelemente nach DIN 32984, Lichtsignalanlagen nach DIN 32981
DIN 18040-3
Warnen/ Orientieren/ Informieren/ Leiten
In der Bauleitplanung wie in Flächennutzungsplan und Bebauungsplan muss der öffentlich zugängliche Verkehrsraum und Freiraum mit einem durchgängigen und vernetzten Leitsystem für alle Menschen geplant werden. Dabei sollen bereits vorhandene Orientierungsstrukturen berücksichtigt und einbezogen werden.
Gefahr droht bspw. durch Absturzkanten ohne Geländer wie an Kaimauern, Podesten oder Terrassen. Aber auch Briefkästen, Mülleimer und Fahrradständer, Sitzbänke und Lichtmaste, Muldenrinnen und Beeteinfassungen können zu Hindernissen und Unfallschwerpunkten werden.
Für sehbehinderte Menschen ist die Sicherung visuell kontrastreich (K ≥ 0,4) nach DIN 32975 - Gestaltung visueller Informationen - vorzunehmen und für blinde Menschen taktil mit Bodenindikatoren nach DIN 32984 - Bodenindikatoren - sowie durch Wechsel im Oberflächenbelag.
Bodenindikatoren und akustische Signale erleichtern das Auffinden des Fußgängerüberweges. Bei Lichtsignalanlagen muss die Grünphase auch gemütlich laufenden Menschen (Gehgeschwindigkeit von 1,2 m/s) das sichere Überqueren ermöglichen. Insbesondere innerhalb bebauter Gebiete sollten Lichtsignalanlagen mit akustischen und taktilen Orientierungshilfen ausgestattet sein.
Anmerkungen:
Muldenrinnen können als Leitsystem dienen, wenn sie deutlich sichtbar und zu ertasten sind.
Die selbständige Orientierung wird erleichtert, wenn gemäß dem Zweisinne-Prinzip akustische und taktile Informationselemente kombiniert werden.
Leit- und Orientierungselemente nach DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
- "Sonstige Leitelemente":
Geländer, Bord, Rasenkante, Zaun, Sockel, Wand, Hauskante, Hecke, Pflasterstruktur, Gehwegstruktur, sowie die Grenze zwischen taktil und visuell deutlich kontrastierenden Oberflächen wie Ober- und Unterstreifen zur Gehbahn. - Bodenindikatoren:
Bodenelement zur Information, Orientierung, Leitung und Warnung für blinde und sehbehinderte Menschen mit einem hohen taktilen, visuellen und gegebenenfalls akustischen Kontrast zum angrenzenden Bodenbelag. Bodenindikatoren sollten nur dort verwendet werden, wo Gehwege und Flächen nichts bereits durch andere klar erkennbare und ertastbare Markierungen, Leitelemente oder Leitlinien ausreichend gekennzeichnet sind. - Akustische Elemente:
elektronische Wegemarkierungen, akustischer Kontrast des Klangverhaltens unterschiedlich strukturierter Oberflächen und/oder unterschiedlicher Materialien, der beim Überstreichen mit dem Langstock wahrnehmbar ist
Wegeleitsysteme für blinde und sehbehinderte Menschen werden ergänzt durch akustisch-taktile Lichtsignalanlagen nach DIN 32981, durch Handlaufbeschriftungen, taktile Pläne und Tastmodelle.
Hinweis:
In der DIN 32981 Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte an Straßenverkehrs-Signalanlagen (2018-08) werden die akustischen und taktilen Führungssysteme an Ampeln zwar nicht grundlegend geändert, aber auf Grund langjähriger Erfahrung deutlich differenzierter. Sie ordnen sich dadurch in das "Gesamtsystem Querungsstelle" mit Borden, Bordabsenkungen und Bodenindikatoren ein.