DIN EN 17210 Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umgebung - Funktionale Anforderungen
DIN EN 17210 Brandschutz für alle - Evakuierung und Notausgänge

Die Eingänge zu einem Gebäude sollten leicht erkennbar, leicht zugänglich und nutzbar, sicher und geschützt sowie dauerhaft sein und müssen als Haupteingang barrierefrei sein.

Im Gefahrenfall bei Brand Explosionen, Überschwemmungen, Erdbeben werden Eingänge meist auch als Not-Ausgänge genutzt. Die unabhängige, selbstständige Evakuierung über zugängliche, sichere und intuitiv erfassbare horizontale Wege ist die erste Strategie, um vom Brand-, Explosions- usw. Ort zum nächsten angrenzenden sicheren Brandabschnitt, einem oder mehreren relativ sicheren Orten, zu gelangen.

Vertikale Erschließung

In mehrgeschossigen Gebäuden erfolgt die Evakuierung über Treppen, Rampen oder Aufzüge bzw. in Wohnbauten über Anleiterung der Feuerwehr. Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder anderen gesundheitlichen Problemen sind nicht immer zur Selbstrettung fähig. Deshalb sind für diese Personen bis zum Eintreffen fremder Hilfe ausgewiesene Rettungsbereiche erforderlich und mit einem Notfallkommunikationssystem ausgestattet sein. Diese Bereiche leigen vorzugsweise an notwendigen Treppenhäusern oder in der Nähe von Evakuierungsaufzügen.
Ein Evakuierungsaufzug muss über eine bestimmte Zeit während eines Brands effektiv und sicher weiter funktionieren. Er dient der Selbstrettung (DIN EN 81-76 Personenaufzüge für die Evakuierung von Personen mit Behinderungen).

Alarmierung im Zwei-Sinne-Prinzip

Akustische und optische Alarme sind unerlässlich, um alle Gebäudenutzer, insbesondere seh- und hörbehinderte Personen, über den Notfall zu informieren. Laute Alarmsignale können für viele Nutzer beunruhigend und desorientierend wirken. Das Prinzip der Mehrsinnesorientierung umfasst die Unterstützung und Führung von seh- und hörbehinderten Personen durch taktile, akustische und visuelle Beschilderung, taktile und visuelle Wegweiser sowie Informationen zum horizontalen Evakuierungsweg zu den relativ sicheren Orten und zum Rettungsbereich und weiter vertikal zu den Treppen, die zu den sicheren Orten außerhalb des Gebäudes und schließlich zum endgültigen sicheren Ort außerhalb des Gebäudes führen.

Informationen zur Wegeführung

Informationen zur Wegeführung müssen leicht auffindbar und leicht verständlich, eindeutig, prägnant, präzise und rechtzeitig sein.
Siem müssen in alternativen Formaten für alle Personen bereitgestellt werden, wie beispielsweise auf akustische, visuelle oder taktile Weise unter Anwendung des Mehr-Sinne-Prinzips.

Verhalten von Personen im Brandfall

Zehn Prozent der Personen, die das Gebäude nutzen (Bewohner/-innen, Besucher/-innen und andere Nutzende), können eine Behinderung haben (Seh- oder Hörbeeinträchtigung, körperliche Beeinträchtigung, geistige, kognitive oder psychologische Beeinträchtigung, wobei einige Behinderungen nicht erkennbar sind, z.B. bei Anosognosie.

Alle Gebäudenutzende sollten über Evakuierungsverfahren informiert werden.

Das "Orientation Manual for First Responders on the Evacuation of People with Disabilities" (Orientierungshandbuch für Ersthelfer zur Evakuierung von Menschen mit Behinderungen – Dokument FA-235), herausgegeben von der FEMA und der U.S. Fire Administration, bietet grundlegende Richtlinien für die sichere Rettung von Menschen mit sichtbaren und nicht-sichtbaren Behinderungen in Notfällen.

weitere Hinweise in der Norm Punkt 14 Brandschutz für alle - Rettungs-/ Fluchtwege und Notausgänge

14.1 Konzept für den Brandschutz für alle
14.3 Evakuierung für alle
14.4 Unterstützende Evakuierung im Brandfall: Bereiche der Rettungshilfe
14.5 Notfallrettungstechnologien im Brandfall
14.6 Brandschutzplanungen
14.7 Aufzüge für die Evakuierung im Notfall
14.8 Alarmsysteme, Alarmsignale und Informationen im Notfall
A.12 Nutzung von Ausgängen, Fluchtwegen und Konzepten für die Notfallplanung

Neu in DIN 18040-1 Punkt 4.7 Alarmierung und Evakuierung DIN 18040-1 Brandschutz