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Informationen für die Gebäudenutzung: Bedienelement, Bewegungsfläche, Hörbehinderung, Sehbehinderung, Zwei-Sinne-Prinzip

DIN 18040-1 Begriffehttps://nullbarriere.de/fb2618.din18040-1-begriffe.htmhttps://nullbarriere.de/tw2618.cMDEwMzIEmailDrucken

Bedienelement, Bewegungsfläche, Bodenindikator, Leitstreifen, Aufmerksamkeitsfeld, Greifbereich, Hörbehinderung, Sehbehinderung, Zwei-Sinne-Prinzip, motorische, sensorische, kognitive Einschränkungen, Orientierungshilfe, Leuchtdichte L, Leuchtdichtekontrast K

Begriffe, die in der DIN 18040 Anwendung finden:

geänderte Definitionen und neu aufgenommene Begriffe in der DIN 18040-1
  • Bewegungsfläche
    unverstellte Fläche, die Personen einschließlich Personen mit Mobilitätshilfen zur Verfügung steht, um zu jedem Bereich der gebauten Umwelt zu gelangen, um sich in jedem Bereich der gebauten Umwelt umherzubewegen und um jeden Bereich der gebauten Umwelt zu verlassen
  • Schwelle
    horizontales Teil am unteren Türrahmen, über dem der Türflügel ruht und das den Fußboden zwischen zwei angrenzenden Bereichen trennt
  • niveaugleicher Übergang
    horizontaler Übergang zwischen zwei baulichen Ebenen mit einem toleranzbedingten Höhenversatz von max. 4 mm
  • Planung zu Brandschutzmaßnahmen
    das Zusammenspiel aller brandschutztechnischen Überlegungen auf den Gebieten des vorbeugenden baulichen, technischen und organisatorischen sowie des abwehrenden Brandschutzes
  • relativ sicherer Ort
    Ort von verhältnismäßiger Sicherheit, zu dem jeder Ort gehört, an dem eine wirksame Barriere (üblicherweise
    30-minütiger Feuerwiderstand) zwischen den fliehenden Personen und einem Brand vorhanden ist
  • sicherer Ort
    Ort außerhalb einer Begrenzung, der sich in sicherer Entfernung zum Gebäude befindet und an dem die benötigte medizinische Versorgung und ärztliche Behandlung innerhalb einer Stunde nach der Verletzung bereitgestellt oder durchgeführt werden kann und an dem Personen registriert werden können

Bedienelement

Bedienelemente in der DIN speziell mit der Hand zu betätigende Griffe, Drücker, Schalter, Tastaturen, Knöpfe, Geldeinwürfe, Kartenschlitze etc., die das Ergreifen, Halten oder die mechanische Bedienung eines Gegenstandes ergonomisch ermöglichen.
Ein Griff beispielsweise sollte entsprechend der aufzuwendenden Kraft und Bewegung so konzipiert sein, dass man diesen gut bedienen kann. Scharfe Kanten sind zu vermeiden. Sie müssen leicht erkennbar sein. Für Blinde sind z.B. Sensortasten problematisch.

Erreichbarkeit von Bedienelementen

  • stufenlos zugänglich;
  • vor den Bedienelementen ist für Rollstuhlnutzung eine Bewegungsfläche von mindestens 150 cm × 150 cm angeordnet;
  • wenn keine Wendevorgänge notwendig sind, z. B. bei seitlicher Anfahrt der Bedienelemente durch den Rollstuhlnutzer, ist eine Bewegungsfläche von 120 cm Breite × 150 cm Länge (in Fahrtrichtung) ausreichend;
  • sie müssen für die Rollstuhlnutzung einen seitlichen Abstand zu Wänden bzw. bauseitigen Einrichtungen von mindestens 50 cm aufweisen;
  • Bedienelemente, die nur frontal anfahrbar und bedienbar sind, wie z. B. einige Automaten, müssen in einer Tiefe von mindestens 15 cm unterfahrbar sein
  • das Achsmaß von Greifhöhen und Bedienhöhen beträgt grundsätzlich 85 cm über OFF.
  • Werden mehrere Bedienelemente, z. B. mehrere Lichtschalter, übereinander angeordnet, darf das Achsmaß des obersten Bedienelementes 105 cm nicht überschreiten, das Achsmaß des untersten Bedienelementes 85 cm nicht unterschreiten.

Bewegungsfläche

Bewegungsfläche

unverstellte Fläche, die Personen einschließlich Personen mit Mobilitätshilfen zur Verfügung steht, um zu jedem Bereich der gebauten Umwelt zu gelangen, um sich in jedem Bereich der gebauten Umwelt umherzubewegen und um jeden Bereich der gebauten Umwelt zu verlassen

erforderliche Fläche zur Nutzung eines Gebäudes und einer baulichen Anlage, unter Berücksichtigung der räumlichen Erfordernisse z. B. von Rollstühlen, Gehhilfen, Rollatoren
Planungsgrundlagen zu Bewegungsflächen, Platzbedarf, Ausstattung von Sanitärräumen enhält die Richtlinienreihe VDI 6000 für:
Wohngebäude, Arbeitsstätten, Versammlungsstätten und -räume, Hotelzimmer, Alten- und Pflegeheime, Kindergärten und Schulen.

Rollstuhl, Maße, Platzbedarf, Wendekreis

Orientierungshilfe

"Information, die alle Menschen, insbesondere Menschen mit sensorischen Einschränkungen bei der Nutzung der gebauten Umwelt unterstützt."

Flure und sonstige Verkehrsflächen sollten mit einem möglichst lückenlosen Informations- und Leitsystem ausgestattet werden. Bei größeren Gebäudekomplexen sollte sich das Informations- und Leitsystem auch auf die Verkehrsflächen in den Außenanlagen erstrecken.

Große Glasflächen müssen eine kontrastreiche Kennzeichnung in festgelegter Höhe erhalten.

Geradlinige und rechtwinklige Wegeführungen und Raumgestaltungen unterstützen die taktile Orientierung und Raumerfassung.

Leuchtdichte L, Leuchtdichtekontrast K

DIN 32975 "Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung"
Hier werden Anforderungen an die Gestaltung optischer Informationen für den Straßenraum, für öffentlich zugängliche Gebäude sowie Verkehrsmittel und Verkehrsanlagen festgelegt. Menschen mit Sehbehinderung sollen dadurch mobiler und sicherer werden und sich besser im öffentlichen Raum zurechtfinden.

Visuelle Informationen für Sehbehinderte sollen möglichst leicht zugänglich sein, ohne dass sie auf fremde Hilfe angewiesen sind. Für Nichtsehbehinderte erhöht sich die Sicherheit.

In der Norm: visuelle Informationen beispielsweise für Beleuchtung, Kontrast, Farbkombinationen und Zeichengröße in Abhängigkeit vom Betrachterabstand. Die Anforderungen zur Kennzeichnung von Hindernissen schließt Bedienelemente wie Türen, Automaten, Toiletten, Niveauwechsel, Absturzkanten und Übergangsbereiche.

Beispiele

Kontrastreiche Gestaltung öffentlich zugänglicher Gebäude

Barrierefreie Kontraste

Kontraste und Leuchtdichte

niveaugleicher Übergang

horizontaler Übergang zwischen zwei baulichen Ebenen mit einem toleranzbedingten Höhenversatz von max. 4 mm

motorische Einschränkungen

Die Funktionseinschränkung von Gliedmaßen (z.B.Gehbehinderung, Bewegungsbehinderungen, Verlust oder Teilverlust von Gliedmaßen)erfordert z.B.:

  • größere Bewegungsflächen durch Nutzung von Rollstuhl oder Gehwagen,
  • Zugänglichkeit stufenlos, Rampe oder Aufzug,
  • Schwellenlosigkeit,
  • Unterfahrbarkeit am Tisch, Tresen, Waschbecken,
  • angepasste Greifbereiche,
  • leichte Bedienbarkeit wegen verminderter Kraft.

Reichweite, Reichhöhe von Rollstuhlfahrern; Beinfreiraum

sensorische Einschränkungen

Sehen, Hören, Riechen, Schmecken, Tasten

Beeinträchtigungen von visuellen Informationen durch Blendungen, Spiegelungen und Schattenbildungen sind so weit wie möglich zu vermeiden. Dies kann durch die Wahl geeigneter Materialeigenschaften und Oberflächenformen (z. B. entspiegeltes Glas, matte Oberflächen) bzw. Anordnung (z. B. geneigte Sicht-flächen) erreicht werden.

Akustische Informationen als Töne oder Tonfolgen müssen bei Alarm- und Warnsignalen eindeutig erkennbar und unterscheidbar sein.

Taktil erfassbare Orientierungshilfen müssen sich gut durch Form, Material, Härte und Oberflächenrauigkeit unterscheiden. Deutlich kontrastierend sollten sich Bodenbeläge und Türen von anderen Flächen unterscheiden.

kognitive Einschränkungen

  • Einschränkung der Wahrnehmung durch verminderte Aufmerksamkeit und Informationsaufnahme
  • vermindertes Erkennen, Verstehen und demzufolge verzögertes reagieren auf neue Informationen
  • Koordinationsfähigkeit
  • Orientierungslosigkeit, Erinnerungsverluste, Gedächtnisstörungen
  • Sprachstörungen

Ursachen sind z.B.:
neurologische oder psychische Erkrankungen, Hirnverletzungen, Hirnleistungsstörungen, Demenz, Suchtkrankheiten.

Hinweise

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