DIN 18040-2 Wege, Plätze, Zugang
Erschließung von der öffentlichen Verkehrsfläche aus bis zum Ort der zweckgemäßen Nutzung im Gebäude.
Gehwege, Erschließungsflächen, PKW-Stellplätze, Zugangs- und Eingangsbereiche
Hauptgehwege, Nebengehwege
Mit der Bezeichnung "Infrastruktur" erfassen DIN 18040-1 und DIN 18040-2 die Bereiche eines Gebäudes, die seiner Erschließung von der öffentlichen Verkehrsfläche aus bis zum Ort der zweckgemäßen Nutzung im Gebäude dienen.
Unter "Gehwege" werden in DIN 18040-2 die fußläufigen Zugangswege zum Gebäude und unter "Verkehrsflächen" die Flächen und Zonen für den fahrenden und ruhenden Verkehr auf dem (privaten) Grundstück verstanden.
siehe auch DIN 18040 Flächen, Platzbedarf
Die DIN 18040-1 fordert für alle Gehwege im Freien eine Breite von 150 cm und für den Begegnungsfall nach 15 m eine Fläche von 180 cm x 180 cm zum Ausweichen sich begegnender Rollstuhlfahrer, Kinderwagen etc.
Die DIN 18040-2 fordert 150 cm nur für Hauptwege. Nebenwege sollten mindestens 120 cm breit sein, die Abbildung 1 der DIN 18040 schlägt vor "Bewegungsfläche ohne Richtungsänderung". Anforderungen an das Wenden werden nicht genannt.
Tipp: Aufstellen eines Hinweisschildes
Gehwegbenutzung
§ 2 StVO Straßenbenutzung durch Fahrzeuge: Die Benutzung der Gehwege durch Fahrzeuge ist nicht erlaubt. Fahrräder sind Fahrzeuge. Eine gemeinsame Nutzung Fußgänger-Radfahrer sollte abgelehnt werden.
§ 24 StVO Besondere Fortbewegungsmittel: Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder (Kinder im Alter bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen.) und ähnliche Fortbewegungsmittel (Personen mit Inline-Skates).
Mit Krankenfahrstühlen oder mit anderen zuvor genannten Rollstühlen darf dort, wo Fußgängerverkehr zulässig ist, gefahren werden, jedoch nur mit Schrittgeschwindigkeit.
Querneigung, Längsneigung, Längsgefälle
Gehwege und Erschließungsflächen müssen eine feste und ebene Oberfläche aufweisen.
Abführung von Oberflächenwasser:
- Querneigung 2,5 %
- Längsneigung, Längsgefälle 3 %
- Die Längsneigung darf bis zu 6 % betragen, wenn in Abständen von höchstens 10 m Zwischenpodeste mit einem Längsgefälle von höchstens 3 % angeordnet werden.
Anmerkung :
DIN 18318 Querneigungen zum Ablauf von Oberflächenwasser:
- bei Pflasterdecken aus Naturstein 3,0 %
- bei Pflasterdecken aus Betonstein, Schlackenstein und Straßenklinker 2,5 %
Abweichungen dürfen nicht mehr als 0,4 % betragen.
Keinen Hinweis findet man zur Gehwegbegrenzung. Bei Abführung von Oberflächenwasser durch die angegebene Querneigung muß eine Randeinfassung mit Längsgefälle angeordnet werden oder die Grünfläche nach RaSt06 3 cm tiefer liegen. Diese abfallende Kante ist für Blinde schwer zu ertasten. Abhilfe schafft ein Oberflächenwechsel als Begrenzung.
Die Oberfläche der Fußgängerwege muss eben, stufenlos, griffig, fugenarm, rutschhemmend, taktil erkennbar, farblich kontrastierend sowie erschütterungs- und blendfrei ausgestaltet werden. (BMVBW 2000, S.23f.). Ein Kopffreiraum von mindestens 2,30 m ist zu beachten.
PKW-Stellplatz
Einen Hinweis auf die Anzahl der PKW-Stellplätze findet man nicht.
Das Auto ist für viele Behinderte das wichtigste Hilfsmittel um mobil zu bleiben. Die Größe für einen privat zugeordneten Stellplatz kann man mit dem Straßenverkehrsamt je nach Autogröße und Verladungsart des Rollstuhls in unmittelbarer Nähe zum Hauseingang vereinbaren.
In der DIN 18040 werden für Stellplätze, die möglichst in der Nähe(?) der barrierefreien Zugänge liegen sollten, mindestens 350 cm breit und 500 cm lang und für Kleinbusse mindestens 350 cm breit, 750 cm lang und 250 cm hoch genannt.
Die Senkrechtaufstellung oder Schrägaufstellung ermöglicht bei einer Breite von 350 cm das wahlweise Einparken nach Bedarf. Die Umstiegsfläche Auto-Rollstuhl darf nicht auf dem erhöhten Gehweg liegen.
Doppelparkstände nach EAR gehen von einer gemeinsamen Nutzung der Bewegungsfläche zwischen den Parkplätzen aus. Hier sollten Hinweistafeln (Gebrauchsanleitungen) die Nutzerfreundlichkeit verschiedener Entladungsmöglichkeiten verdeutlichen. Wie kommt der rückwärts einparkende Selbstfahrer an seinen Rolli?
Problematisch ist das Entladen eines Rollstuhls aus dem Kofferraum. Die Ausstiegsfläche liegt in der Fahrbahn.
Längsstellflächen sind ungeeignet, wenn der Rollstuhl auf der Fahrerseite entladen wird. Am ehesten eignen sie sich für Einbahnstraßen am linken Fahrbahnrand. Wird der Rollstuhl aus dem Heck entladen, ist die Länge von 500 cm nicht ausreichend.
Beim Transport im Kleinbussen/ Behindertentransport verbleibt der Behinderte oft im Rollstuhl. Der Ausstieg erfolgt über eine Rampe oder einen Hebelift, seitlich oder am Heck. Beim seitlichen Ausstieg kann ein genügend breiter Gehweg in die erforderliche Breite mit einbezogen werden. Heckeinstiege sind problematischer, einschiebbare Zwischenbodenrampe haben eine Länge bis 260 cm, hinzu kommt noch die Bewegungsfläche für den Rollstuhl 150 cm x 150 cm.
siehe auch Bewegungsflächen an Fahrzeugen und in Garagen
Zugangsbereich und Eingangsbereiche
- sichere Orientierung bei sensorischen Einschränkungen
- ausreichende Bewegungsfläche vor Türen
- stufenlose und schwellenlose Erreichbarkeit
- Erschließungsflächen unmittelbar an den Eingängen Längsneigung, Längsgefälle max 3 %
- bei einer Länge der Erschließungsfläche (nicht der Weg) bis zu 10 m ist auch eine Längsneigung bis zu 4 % möglich
Sind steilere Flächen vorhanden, so müssen Rampen ausgebildet werden, die über weitere Sicherheitsvorkehrungen wie Podeste, Handläufe und Radabweiser usw. verfügen.