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Förderung des Barriereabbaus im Wohnungsbestand

Altersgerecht Umbauen - Programmnummer 159

Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (z. B. Planungs- und Beratungsleistungen) finanziert werden.

Kreditbetrag

Es können bis zu 100 %, max. 50 000 Euro pro Wohneinheit, der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (z. B. Planungs- und Beratungsleistungen) finanziert werden.

Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung. Beim Ersterwerb von neu barrierereduzierten Wohngebäuden/Wohnungseigentum ist die Bemessungsgrundlage die Summe der barrierereduzierenden Investitionen bezogen auf die Anzahl der zu erwerbenden Wohneinheiten gemäß Kaufvertrag.

Was wird gefördert?

Mit dem Programm wird die bedarfsgerechte Verminderung von Barrieren in bestehenden Wohngebäuden unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung der Nutzer gefördert.

Im Gebäudebestand ist völlige Barrierefreiheit aufgrund der baulichen Gegebenheiten in der Regel weder vollständig umsetzbar noch für die Mehrzahl der Nutzer erforderlich. Das Programm basiert daher auf frei kombinierbaren, in sich flexiblen und für Bestandsanpassungen definierten Förderbausteinen.

Es werden grundsätzlich alle Maßnahmen gefördert, die unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit erforderlich sind. Dies umfasst das Material sowie den fachgerechten Einbau oder die Verarbeitung durch die jeweiligen Fachunternehmen. Es können weitere (Neben-) Kosten gemäß der o.a. Tabellen "Zusätzlich förderfähige Nebenarbeiten" berücksichtigt werden, sofern diese unmittelbar im Zusammenhang mit dem barrierereduzierenden Umbau stehen.
Es werden grundsätzlich Bruttokosten (inklusive Mehrwertsteuer) berücksichtigt. Sofern für Teile des Investitionsvorhabens eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, können für diese Maßnahmen nur die Nettokosten berücksichtigt werden.

Die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen (z. B. Mobiliar, Elektrogeräte und Unterhaltungstechnik) wird nicht gefördert.

Die Bestimmungen der jeweiligen Maßnahme sind vollständig umzusetzen. Alternativ zu den im Folgenden dargestellten Anforderungen sind auch Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 in den einzelnen Förderbereichen förderfähig.

Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung in den Förderbereichen 1 - 7

Technische Anforderungen, Hersteller, Produkte

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1 Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen

  • Wege zu Gebäuden sowie regelmäßig genutzten Einrichtungen wie Stellplätze, Garagen, Sitz- und Spielplätze und Entsorgungseinrichtungen
  • Umbau und Schaffung von altersgerechten Kfz-Stellplätzen sowie deren Überdachungen
  • Umbau und Schaffung von Abstellplätzen für Kinderwagen, Rollatoren/Rollstühlen, Fahrradständer sowie deren Überdachungen
  • sonstige Wohnumfeldmaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten

Wege zu Gebäuden sowie regelmäßig genutzten Einrichtungen müssen

  • mindestens 1,50 m breit sein. Ist dies baustrukturell nicht möglich, ist ein Mindestmaß von 1,20 m einzuhalten.
  • schwellen- und stufenlos sein. Ist dies baustrukturell nicht möglich, müssen Niveauunterschiede mittels technischer Fördersysteme oder Rampen überwunden werden können.
  • eben, rutschhemmend und mit festen Belägen ausgeführt werden.

Stellplätze müssen

  • in der Nähe des Gebäudezugangs geschaffen werden
  • schwellenlos zu Gehwegen gestaltet sein
  • eine feste und ebene Bodenoberfläche aufweisen
  • Kfz - Stellplätze müssen mindestens 3,50 m breit und 5,00 m tief sein.

Zusätzlich förderfähige Nebenarbeiten

  • Sonstige Wohnumfeldmaßnahmen (nur bei bestehenden Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten):
  • Anlage von (Hoch-)Beeten, Schaffung von Grünflächen, Baumbepflanzung in Verbindung mit Entsiegelungsmaßnahmen, Sichtschutz für Abfall- und Müllcontainer; Anlage und Ausbau privater
  • Gemeinschaftsanlagen, z. B. Sitz- und Spielplätze
  • Bodenbewegungs- und Erdaushubarbeiten
  • Einbau von erforderlichen Unterbauten, Gründungen und Vorrichtungen zur Entwässerung
  • Pflasterarbeiten bei rutschhemmender, gehsicherer, schwellen- und stufenloser Erstellung von Wegen und begehbaren Oberflächen incl. Einbau sämtlicher Schichten des Oberbaus
  • Gute Beleuchtung (Blendfrei sowie gleichmäßige Beleuchtung auf Bodenniveau mit mindestens 10 Lux) sowie Herstellung der hierfür erforderlichen Elektroinstallationen
Wege, Stellplätze, Entsorgungseinrichtungenfür Beton-, Kunst- oder Natursteinbeläge leicht erreichbar für Kleine und Rolli­fahrer
für Beton-, Kunst- oder Natursteinbeläge

für Beton-, Kunst- oder Natursteinbeläge

leicht erreichbar für Kleine und Rolli­fahrer

leicht erreichbar für Kleine und Rolli­fahrer

Sitzplätze, Spielplätze, Grünanlagenund Spielräume für mehrgeschossigen Wohnungsbau und Wohnanlagen für Wohnumfeld, Kindergarten und Generationenwohnen im eigenen Garten für Rollstuhlfahrer, Senioren
und Spielräume für mehrgeschossigen Wohnungsbau und Wohnanlagen

und Spielräume für mehrgeschossigen Wohnungsbau und Wohnanlagen

für Wohnumfeld, Kindergarten und Generationenwohnen

für Wohnumfeld, Kindergarten und Generationenwohnen

im eigenen Garten für Rollstuhlfahrer, Senioren

im eigenen Garten für Rollstuhlfahrer, Senioren

Minigarage, Abstellbox für Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen, FahrradAbschließbarer Wetterschutz für Rollator, Rollstuhl, Scooter und Co. Garage für E-Rollstuhl und Scooter
Abschließbarer Wetterschutz für Rollator, Rollstuhl, Scooter und Co.

Abschließbarer Wetterschutz für Rollator, Rollstuhl, Scooter und Co.

Garage für E-Rollstuhl und Scooter

Garage für E-Rollstuhl und Scooter

2 Eingangsbereich und Wohnungszugang

Haus- und Wohnungseingangstüren müssen

  • eine Durchgangsbreite von mindestens 0,90 m erreichen.
  • stufen- und schwellenlos sein. Ist dies baustrukturell nicht möglich, dürfen Schwellen maximal 20 mm hoch sein.
  • auf der Innenseite eine ausreichende Bewegungsfläche aufweisen. Ist dies baustrukturell nicht möglich, können nach außen aufschlagende Türen verwendet werden, sofern auf der Außenseite eine Bewegungsfläche von mindestens 1,50 x 1,50 m oder 1,40 m x 1,70 m vorhanden ist.

Flure außerhalb von Wohnungen müssen mindestens 1,20 m breit sein.

Neue Außenlaubengänge müssen mindestens 1,50 m breit sein.

Nachträgliche Maßnahmen zum Wetterschutz z.B. Windfänge

Zusätzlich förderfähige Nebenarbeiten

  • Einbau von Türspionen, (Bild)-Gegensprechanlagen
  • Automatische und/oder kraftunterstützende Türantriebe
  • Herstellung guter Beleuchtung im Eingangsbereich (die horizontale Beleuchtung hierbei von mindestens 100 Lux auf Bodenniveau) einschließlich erforderlicher Elektroinstallationen
  • Ablagemöglichkeiten für Gegenstände (z. B. Taschen) im Eingangsbereich
  • Maßnahmen zur ergänzenden Beschriftung, z. B. mit Braille- oder Reliefschrift je nach Bedürfnis des Nutzers, taktile Markierungen an Handläufen an Treppenan- und Austritten, Markierungen zur tastbaren Orientierung
  • Maler-, Putz- oder Estricharbeiten, Notwendige Folgearbeiten an angrenzenden Bauteilen
Türantriebe und TürschließerLeichtes Öffnen per Hand oder als elek­trischer Türöffner in Tür integriert
Leichtes Öffnen per Hand oder als elek­trischer Türöffner in Tür integriert

Leichtes Öffnen per Hand oder als elek­trischer Türöffner in Tür integriert

Sie müssen

  • in einer Höhe zwischen 0,85 m und 1,05 m Bedienelemente (z. B. Türdrücker, Stoß- und Zuziehgriffe, Schließzylinder) aufweisen.
  • mit geringem Kraftaufwand zu bedienen sein.
  • bei Austausch einen U-Wert von maximal 1,3 W/(m². K) aufweisen, sofern es sich um Außentüren als Teil der thermischen Hülle des Gebäudes handelt.
Barrierefreie Türschwellenfür jede Tür die richtige Dichtung für barrierefreie regensichere Übergänge Absenkdichtung für barrierefreie Schwellen an Balkon, Terrasse, Hauseingang
für jede Tür die richtige Dichtung

für jede Tür die richtige Dichtung

für barrierefreie regensichere Übergänge

für barrierefreie regensichere Übergänge

Absenkdichtung für barrierefreie Schwellen

Absenkdichtung für barrierefreie Schwellen

an Balkon, Terrasse, Hauseingang

an Balkon, Terrasse, Hauseingang

Orientierung, Handlaufinformationmit nachleuchten­dem Leitsystem zur Orien­tierung im Gebäude für Handläufe, Türen, Eingangsbereiche mit haptischer Pyramiden­schrift und Braille
mit nachleuchten­dem Leitsystem zur Orien­tierung im Gebäude

mit nachleuchten­dem Leitsystem zur Orien­tierung im Gebäude

für Handläufe, Türen, Eingangsbereiche

für Handläufe, Türen, Eingangsbereiche

mit haptischer Pyramiden­schrift und Braille

mit haptischer Pyramiden­schrift und Braille

3 Vertikale Erschließung/Überwindung von Niveauunterschieden

Aufzüge müssen

  • Geschosse stufenlos erschließen. Ist dies baustrukturell nicht möglich, können auch Zwischengeschosse erschlossen werden.
Aufzug/ HomeliftFörderhöhe bis 30 m und 630 kg Traglast bis 15 m und 300 kg mit bauseitigem oder selbsttragenden Schacht bis 13 m, Tragkraft bis 500 kg, für innen und außen bis 13 m Förderhöhe und 400 kg Tragkraft, für außen und innen ohne Schacht, bis 13 m Förderhöhe und 250 kg Traglast
Förderhöhe bis 30 m und 630 kg Traglast

Förderhöhe bis 30 m und 630 kg Traglast

bis 15 m und 300 kg mit bauseitigem oder selbsttragenden Schacht

bis 15 m und 300 kg mit bauseitigem oder selbsttragenden Schacht

bis 13 m, Tragkraft bis 500 kg, für innen und außen

bis 13 m, Tragkraft bis 500 kg, für innen und außen

bis 13 m Förderhöhe und 400 kg Tragkraft, für außen und innen

bis 13 m Förderhöhe und 400 kg Tragkraft, für außen und innen

ohne Schacht, bis 13 m Förderhöhe und 250 kg Traglast

ohne Schacht, bis 13 m Förderhöhe und 250 kg Traglast

Sie müssen

  • Kabineninnenmaße von mindestens 1,10 m Breite und 1,40 m Tiefe aufweisen. Ist dies baustrukturell nicht möglich, müssen die Kabinen mindestens 1,00 m breit und 1,25 m tief sein. In diesem Fall sind Aufzüge mit über Eck angeordneten Türen unzulässig. Von beiden Seiten begehbare Aufzüge, sogenannte Durchlader, müssen Kabineninnenmaße von mindestens 90 cm und eine Tiefe von mindestens 1,80 m aufweisen.
  • bei den Aufzugskabinentüren Durchgangsbreiten von mindestens 0,90 m aufweisen. Ist dies baustrukturell nicht möglich, müssen die Durchgänge mindestens 0,80 m breit sein.
  • an allen Zugängen über einen Bewegungsraum von mindestens 1,50 m Tiefe verfügen. Ist dies baustrukturell nicht möglich, muss eine Tiefe von mindestens 1,20 m eingehalten werden.
  • mit horizontalen Bedientableaus in einer Bedienhöhe von 0,85 m bis 1,05 m über Kabinenboden ausgestattet sein. Ist dies baustrukturell nicht möglich, können vertikale Bedientableaus bis maximal 1,20 m über Kabinenboden eingebaut werden. Dies gilt auch für die Bedienelemente in den erschlossenen Etagen.
  • mit Bedientableaus mit ausreichend großen Befehlsgebern ausgestattet sein sowie über eine Notruf- und Alarmfunktion verfügen.
Hebebühnen bis 1 m Förderhöhemit einer max. Tragkraft von 320 kg Bodenbündig eingebaute überfahrbare Hubbühne bodengleich begehbar und überfahrbar, auch mit passendem Umgebungsbelag
mit einer max. Tragkraft von 320 kg

mit einer max. Tragkraft von 320 kg

Bodenbündig eingebaute überfahrbare Hubbühne

Bodenbündig eingebaute überfahrbare Hubbühne

bodengleich begehbar und überfahrbar, auch mit passendem Umgebungsbelag

bodengleich begehbar und überfahrbar, auch mit passendem Umgebungsbelag

Hebebühnen zwischen 1 m und 2 m Förderhöhebis 1,79 m und 360 Grad Ein- und Ausstiegsmöglichkeit transportable auf Rollen, Hubhöhe 1 m, Traglast 225 kg von 0,75 m bis 1,79 m, innen und außen
bis 1,79 m und 360 Grad Ein- und Ausstiegsmöglichkeit

bis 1,79 m und 360 Grad Ein- und Ausstiegsmöglichkeit

transportable auf Rollen, Hubhöhe 1 m, Traglast 225 kg

transportable auf Rollen, Hubhöhe 1 m, Traglast 225 kg

von 0,75 m bis 1,79 m, innen und außen

von 0,75 m bis 1,79 m, innen und außen

Hebebühnen bis 3 m Förderhöheals Durchlader oder über Eck bis 2 m und 3 m Hubhöhe, auch mit Kabine Förderhöhe bis 3 m und Tragkraft bis 385 kg bis 3m Hubhöhe mit unterschiedlichen Plattformgrößen
als Durchlader oder über Eck

als Durchlader oder über Eck

bis 2 m und 3 m Hubhöhe, auch mit Kabine

bis 2 m und 3 m Hubhöhe, auch mit Kabine

Förderhöhe bis 3 m und Tragkraft bis 385 kg

Förderhöhe bis 3 m und Tragkraft bis 385 kg

bis 3m Hubhöhe mit unterschiedlichen Plattformgrößen

bis 3m Hubhöhe mit unterschiedlichen Plattformgrößen

Treppenplattformlift, Schrägaufzugauch für Kurven auch für gewendelte Treppen mit Klappsitz für gerade und gewendelte Treppen, Farbe auf Wunsch
auch für Kurven

auch für Kurven

auch für gewendelte Treppen

auch für gewendelte Treppen

mit Klappsitz für gerade und gewendelte Treppen, Farbe auf Wunsch

mit Klappsitz für gerade und gewendelte Treppen, Farbe auf Wunsch

TreppensitzliftSitzlift für gerade und kurvige Treppen für gerade und kur­vige Treppen, innen und außen. Auch preiswert mieten!
Sitzlift für gerade und kurvige Treppen

Sitzlift für gerade und kurvige Treppen

für gerade und kur­vige Treppen, innen und außen. Auch preiswert mieten!

für gerade und kur­vige Treppen, innen und außen. Auch preiswert mieten!

Treppen müssen

  • beidseitige Handläufe ohne Unterbrechung über alle Geschosse aufweisen, wobei die Enden der Handläufe nicht frei in den Raum ragen dürfen.
  • mit rutschhemmenden Treppenstufen ausgestattet sein.
Treppen: Handlauf, Stufenmarkierung, Antirutsch-Beschichtungfür innen und außen, griffsicher, große Dekorvielfalt aus Edelstahl mit LED, für innen und außen kontrastreiche Stufenprofile zur Sturzvermeidung als Rutschhemmung in verschiedenen Oberflächen gewinkelte Aluminiumprofile mit Antirutsch-Einlage (Rutsch­hemmungs­klasse R11) Eingangsbereiche, Balkone, Terrassen, Treppen
für innen und außen, griffsicher, große Dekorvielfalt

für innen und außen, griffsicher, große Dekorvielfalt

aus Edelstahl mit LED, für innen und außen

aus Edelstahl mit LED, für innen und außen

kontrastreiche Stufenprofile zur Sturzvermeidung

kontrastreiche Stufenprofile zur Sturzvermeidung

{
als Rutschhemmung in verschiedenen Oberflächen

als Rutschhemmung in verschiedenen Oberflächen

gewinkelte Aluminiumprofile mit Antirutsch-Einlage (Rutsch­hemmungs­klasse R11)

gewinkelte Aluminiumprofile mit Antirutsch-Einlage (Rutsch­hemmungs­klasse R11)

Eingangsbereiche, Balkone, Terrassen, Treppen

Eingangsbereiche, Balkone, Terrassen, Treppen

Rampen müssen

  • eine nutzbare Breite von mindestens 1,00 m aufweisen.
  • eine maximale Neigung von 6 % aufweisen. Ist dies baustrukturell nicht möglich, sind Rampen mit maximal 10 % Neigung zulässig. Wir empfehlen vor Maßnahmenbeginn zu prüfen, ob der Ausnahmefall für die Nutzer der Rampen handhabbar ist.
Rampen aus Metallrutschsicher, witterungsbeständig und wartungsfrei mit Podest und beidseitigem Handlauf für größere Treppenanlagen, mit Podesten aus Aluminium, mit Ruhe-, Eck- und Wende­podesten kombinierbar
rutschsicher, witterungsbeständig und wartungsfrei

rutschsicher, witterungsbeständig und wartungsfrei

mit Podest und beidseitigem Handlauf

mit Podest und beidseitigem Handlauf

für größere Treppenanlagen, mit Podesten

für größere Treppenanlagen, mit Podesten

aus Aluminium, mit Ruhe-, Eck- und Wende­podesten kombinierbar

aus Aluminium, mit Ruhe-, Eck- und Wende­podesten kombinierbar

Sie müssen

  • ab 6,00 m Länge Zwischenpodeste aufweisen, die mindestens 1,50 m lang sind. Die Entwässerung der Podeste außenliegender Rampen muss sichergestellt sein.
  • mit beidseitigen Handläufen in 0,85 m Höhe ausgestattet sein, wobei die Enden der Handläufe nicht frei in den Raum ragen dürfen.
  • an ihren Zu- und Abfahrten jeweils Bewegungsflächen von mindestens 1,50 m x 1,50 m aufweisen.

Zusätzlich förderfähige Nebenarbeiten

  • Kontrastierende Stufenmarkierungen und gleichmäßige, blendfreie Stufenausleuchtungen von mindestens 200 Lux sowie Maßnahmen zur Beseitigung von Stufenkantenunterschneidungen Halbstufen, wenn die jeweilige Landesbauordnung dies zulässt (empfehlenswert für Einfamilienhäuser oder für Treppen in der Wohnung).
  • Maler-, Putz- oder Estricharbeiten, für den Umbau erforderliche Abbrucharbeiten, notwendige Folgearbeiten an angrenzenden Bauteilen
Einbaurampenbis 51 cm Höhe für 1 bis 3 Stufen am Eingang für 1 bis 2 Stufen am Eingang ausziehbare Rampe mit Bodenbelag
bis 51 cm Höhe für 1 bis 3 Stufen am Eingang

bis 51 cm Höhe für 1 bis 3 Stufen am Eingang

für 1 bis 2 Stufen am Eingang ausziehbare Rampe mit Bodenbelag

für 1 bis 2 Stufen am Eingang ausziehbare Rampe mit Bodenbelag

Türschwellenrampenfür mobilen und festen Einsatz für innen und außen, Schwellen, Stufen, Eingänge Höhendifferenz innen 20 bis 120 mm, außen 60 bis 215 mm Elektrische Schwellenrampen, Rollstuhlrampen aus Glasfaserkunststoff, mit Griff, faltbar, höhenverstellbar
für mobilen und festen Einsatz

für mobilen und festen Einsatz

für innen und außen, Schwellen, Stufen, Eingänge

für innen und außen, Schwellen, Stufen, Eingänge

Höhendifferenz innen 20 bis 120 mm, außen 60 bis 215 mm

Höhendifferenz innen 20 bis 120 mm, außen 60 bis 215 mm

Elektrische Schwellenrampen, Rollstuhlrampen

Elektrische Schwellenrampen, Rollstuhlrampen

aus Glasfaserkunststoff, mit Griff, faltbar, höhenverstellbar

aus Glasfaserkunststoff, mit Griff, faltbar, höhenverstellbar

4 Anpassung der Raumgeometrie

Wohn- und Schlafräume müssen

  • durch Erweiterung nach Umbau eine Raumgröße von mindestens 14 m² aufweisen.
Flure innerhalb von Wohnungen müssen
  • nach Umbau eine nutzbare Mindestbreite von 1,20 m haben. Ist dies baustrukturell nicht möglich, muss die nutzbare Breite mindestens 1,00 m betragen. In diesem Fall müssen Türen oder Durchgänge, die in den Längswänden angeordnet sind, folgende Anforderung erfüllen: Flurbreite + Türdurchgangsbreite größer gleich 2,00 m und Türen dürfen nicht in den Flur zu öffnen sein.
Höhenverstellbare Küchehöhenverstellbare Arbeits­flächen und Tische, absenk­bare Oberschränke für Oberschränke, Arbeitsplatten, Tische - auch Nachrüstung
höhenverstellbare Arbeits­flächen und Tische, absenk­bare Oberschränke

höhenverstellbare Arbeits­flächen und Tische, absenk­bare Oberschränke

für Oberschränke, Arbeitsplatten, Tische - auch Nachrüstung

für Oberschränke, Arbeitsplatten, Tische - auch Nachrüstung

Küchen müssen entlang der Küchenzeile eine Bewegungstiefe von mindestens 1,20 m erreichen.

Innentüren müssen

  • auf eine Durchgangsbreite von mindestens 0,80 m erweitert werden.
  • in einer Höhe von 0,85 - 1,05 m einen Türdrücker aufweisen.
  • bei Sanitärräumen nach außen aufschlagen und von außen entriegelbar sein.
Raumspartürenöffnet einseitig und dreht nur 1/3 der Türblattbreite in den Raum auf Kugelgelenk-Stangenbeschlag, Not­entriegelung, Fernbedienung
öffnet einseitig und dreht nur 1/3 der Türblattbreite in den Raum auf

öffnet einseitig und dreht nur 1/3 der Türblattbreite in den Raum auf

Kugelgelenk-Stangenbeschlag, Not­entriegelung, Fernbedienung

Kugelgelenk-Stangenbeschlag, Not­entriegelung, Fernbedienung

Beim Einbau von Raumspartüren muss bei geöffneter Tür eine Durchgangsbreite innerhalb des Flures von mindestens 1,00 m gewährleistet sein.

TürantriebeLeichtes Türöffnen per Hand oder mit integriertem elek­trischen Türöffner
Leichtes Türöffnen per Hand oder mit integriertem elek­trischen Türöffner

Leichtes Türöffnen per Hand oder mit integriertem elek­trischen Türöffner

Fingerschutzsystemefür Bandseite, Gegenbandseite und Schließkante Nie wieder Finger einklemmen an Türen!
für Bandseite, Gegenbandseite und Schließkante

für Bandseite, Gegenbandseite und Schließkante

Nie wieder Finger einklemmen an Türen!

Nie wieder Finger einklemmen an Türen!

Freisitze (Terrassen, Loggien, Balkone) müssen

  • von der Wohnung aus schwellenlos begehbar sein. Ist dies baustrukturell nicht möglich, dürfen Schwellen maximal 20 mm hoch sein.
  • einen Zugang mit einer Durchgangsbreite von mindestens 0,80 m aufweisen.
  • mit einem rutschfesten Bodenbelag ausgestattet sein.
  • bei Neuerrichtung eine Mindesttiefe von 1,50 m aufweisen und mit Brüstungen ausgestattet sein, die Durchsichten ab einer Höhe von 0,60 m über Bodenniveau ermöglichen.

Schwellen im Gebäude müssen

  • vollständig abgebaut werden und mit einer Türdurchgangsbreite von mindestens 0,80 m einhergehen.
Freisitze, Terrassenfür Schiebetüren, Drehtüren, schlagregensicher an Balkon, Terrasse, Hauseingang für jede Tür die richtige Dichtung
für Schiebetüren, Drehtüren, schlagregensicher

für Schiebetüren, Drehtüren, schlagregensicher

an Balkon, Terrasse, Hauseingang

an Balkon, Terrasse, Hauseingang

für jede Tür die richtige Dichtung

für jede Tür die richtige Dichtung

Zusätzlich förderfähige Nebenarbeiten

  • Herstellung der Tragfähigkeit von Wänden und Böden
  • rutschfester oder rutschhemmender Fußboden/-belag
  • Ausbau bei Wohnflächenerweiterung durch vormals nicht beheizte Räume
  • Ausstattung mit automatischen Türantrieben oder mit kraftunterstützenden Antrieben
  • Farbkonzepte z. B. für Menschen mit Demenzerkrankungen
  • Maler-, Putz- oder Estricharbeiten, für den Umbau erforderliche Abbrucharbeiten
  • Notwendige Folgearbeiten an angrenzenden Bauteilen

5 Maßnahmen an Sanitärräumen

Anpassung der Raumgeometrie: Sanitärräume müssen

  • mindestens 1,80 m x 2,20 m groß sein. Ist dies baustrukturell nicht möglich, müssen zumindest folgende Bewegungsflächen eingehalten werden:
  • Vor den einzelnen Sanitärobjekten (Waschtische, WCs, Urinale, Bidets, Badewannen und Duschen) muss jeweils bezogen auf das Sanitärobjekt mittig eine Bewegungsfläche von mindestens 0,90 m Breite und 1,20 m Tiefe vorhanden sein, wobei sich die Bewegungsflächen überlagern dürfen.
  • Der Abstand zwischen den Sanitärobjekten oder zur seitlichen Wand muss mindestens 0,25 m betragen.
  • Vorkehrungen zur späteren Nachrüstung mit Sicherheitssystemen vorsehen.
  • Innentüren haben, die schiebbar sind oder nach außen aufschlagen und von außen entriegelbar sind.
Bodengleiche Duschen, Body Dryernur 65 mm Aufbauhöhe mit Eckeinstieg, Falttüren aus Glas und Dusch-Klappsitz Badabläufe und Duschboards für Fliesen, Naturstein, Vinyl mit Glastüren, ohne Neuinstallation von Leitungen für barrierefreie Duschen, Thermo­state, Duschsitze, Brausestangen nach der Dusche trocken in 3 min ohne Abtrocknen und fremde Hilfe
nur 65 mm Aufbauhöhe

nur 65 mm Aufbauhöhe

mit Eckeinstieg, Falttüren aus Glas und Dusch-Klappsitz

mit Eckeinstieg, Falttüren aus Glas und Dusch-Klappsitz

Badabläufe und Duschboards für Fliesen, Naturstein, Vinyl

Badabläufe und Duschboards für Fliesen, Naturstein, Vinyl

mit Glastüren, ohne Neuinstallation von Leitungen

mit Glastüren, ohne Neuinstallation von Leitungen

für barrierefreie Duschen, Thermo­state, Duschsitze, Brausestangen

für barrierefreie Duschen, Thermo­state, Duschsitze, Brausestangen

nach der Dusche trocken in 3 min ohne Abtrocknen und fremde Hilfe

nach der Dusche trocken in 3 min ohne Abtrocknen und fremde Hilfe

Duschplätze müssen

  • bodengleich ausgeführt werden. Ist dies baustrukturell nicht möglich, darf das Niveau zum angrenzenden Bodenbereich um nicht mehr als 20 mm abgesenkt sein. Übergänge sollten vorzugsweise als geneigte Fläche ausgebildet sein.
  • mit rutschfesten oder rutschhemmenden Bodenbelägen versehen sein.
Waschtische/WaschtischlifterHöhenverstellbare Waschtische für moderne, barrierefreie Bäder Höhenverstellbare und unterfahrbare Waschtische mit Stützgriffen und Haltegriffen mit Griff-Aussparungen zum Festhalten, Hinsetzen und Aufstehen höhenverstellbar und um 180° drehbar und schwenkbar
Höhenverstellbare Waschtische

Höhenverstellbare Waschtische

für moderne, barrierefreie Bäder

für moderne, barrierefreie Bäder

Höhenverstellbare und unterfahrbare Waschtische mit Stützgriffen und Haltegriffen

Höhenverstellbare und unterfahrbare Waschtische mit Stützgriffen und Haltegriffen

mit Griff-Aussparungen zum Festhalten, Hinsetzen und Aufstehen

mit Griff-Aussparungen zum Festhalten, Hinsetzen und Aufstehen

höhenverstellbar und um 180° drehbar und schwenkbar

höhenverstellbar und um 180° drehbar und schwenkbar

Waschbecken müssen

  • mindestens 0,48 m tief und in der Höhe entsprechend dem Bedarf der Nutzer montiert sein.
  • Kniefreiraum zur Nutzung im Sitzen freihalten.
Höhenverstellbare WCselektrisch bis 45 cm Alles um den Waschtisch für Aufputzmontage mit Stützgriffen für alle wandmontierten Standard-WCs, manuell oder elektrisch höhenverstellbar
elektrisch bis 45 cm

elektrisch bis 45 cm

Alles um den Waschtisch

Alles um den Waschtisch

für Aufputzmontage

für Aufputzmontage

mit Stützgriffen

mit Stützgriffen

für alle wandmontierten Standard-WCs, manuell oder elektrisch höhenverstellbar

für alle wandmontierten Standard-WCs, manuell oder elektrisch höhenverstellbar

WCs müssen

  • in ihrer Sitzhöhe entsprechend dem Bedarf der Nutzer angebracht oder in der Höhe flexibel montierbar sein.
Dusch-WCswandhängend, in elegantem Design, Dusch-WC-Aufsatzmodule Antidekubitus-Toilettensitze, Toilettensitz­erhöhungen
wandhängend, in elegantem Design, Dusch-WC-Aufsatzmodule

wandhängend, in elegantem Design, Dusch-WC-Aufsatzmodule

Antidekubitus-Toilettensitze, Toilettensitz­erhöhungen

Antidekubitus-Toilettensitze, Toilettensitz­erhöhungen

Badewannen müssen

  • eine Einstiegshöhe von maximal 0,50 m aufweisen. Alternativ können Badewannensysteme mit seitlichem Türeinstieg verwendet werden oder Badewannen sind so einzubauen, dass sie mit mobilen Liftsystemen unterfahrbar sind.
Badewannen mit Tür, Einstiegbegehbar mit 5,5 cm Einstiegshöhe und integrierter Glastür begehbar, Kopfende links oder rechts als Nischen-, Eck- und Wandausführung Ein Türeinbau erleichtert den Einstieg und verringert das Unfallrisiko
begehbar mit 5,5 cm Einstiegshöhe und integrierter Glastür

begehbar mit 5,5 cm Einstiegshöhe und integrierter Glastür

begehbar, Kopfende links oder rechts als Nischen-, Eck- und Wandausführung

begehbar, Kopfende links oder rechts als Nischen-, Eck- und Wandausführung

Ein Türeinbau erleichtert den Einstieg und verringert das Unfallrisiko

Ein Türeinbau erleichtert den Einstieg und verringert das Unfallrisiko

Zusätzlich förderfähige Nebenarbeiten

  • Trennwände oder Dusch(-klapp)sitze bei Einbau bodengleicher Duschen oder
  • Trennwände oder mobile Liftsysteme bei Einbau von Badewannen
  • Einrichtungen zur seitlichen Bedienung der WC-Spülung sowie Rückenstützen am WC, Dusch-WCs
  • Fest montierte Duschvorhangstangen
  • rutschfeste oder rutschhemmende Fliesen
  • bedienfreundliche Armaturen, Einhebelmischarmaturen
  • Hoher Spiegel für Benutzung im Stehen und Sitzen (baugebunden)
  • Visuelle Unterstützung zur Orientierung im Bad (z. B. Beleuchtung von mindestens 200 Lux Bodennähe, Material- und Farbkonzepte z. B. für Menschen mit Demenzerkrankung)
  • Technische Hilfen (z. B. Stütz- und Haltegriffe) Vorkehrungen in Wänden und Decken zum späteren Einbau und zur flexiblen Anpassung von Halte- und Sicherheitssystemen an unterschiedlichen Nutzungshöhen
  • Einbau mechanischer Be- und Entlüftungseinrichtungen, Maler-, Putz- oder Estrich- und Fliesenarbeiten, Kabelinfrastruktur und Installationsarbeiten für die Verlegung von zum Beispiel Steckdosen, für den Umbau erforderliche Abbrucharbeiten, Umbaumaßnahmen an Wänden, Vorwänden, Bodenaufbau, Notwendige Folgearbeiten an angrenzenden Bauteilen, Notwendige Folgearbeiten für Sanitärinstallationen in angrenzenden Räumen incl. Herstellung notwendiger Wand- und Deckendurchbrüchen
Armaturensensorgesteuert, im "Universellen Design" mit Heiß­wasser­sperre leicht greifbarer verlängerter Hebel, Temperatur einstellbar, mit oder ohne Brause
sensorgesteuert, im "Universellen Design" mit Heiß­wasser­sperre

sensorgesteuert, im "Universellen Design" mit Heiß­wasser­sperre

leicht greifbarer verlängerter Hebel, Temperatur einstellbar, mit oder ohne Brause

leicht greifbarer verlängerter Hebel, Temperatur einstellbar, mit oder ohne Brause

Stützgriffe und Haltesystemehöhenverstellbar, für Bad, WC, Dusche, Wanne Badzubehör, Therapiehilfen auch für unterwegs 65, 76 oder 90 cm lang, bis max. 190-350 kg belastbar
höhenverstellbar, für Bad, WC, Dusche, Wanne

höhenverstellbar, für Bad, WC, Dusche, Wanne

Badzubehör, Therapiehilfen auch für unterwegs

Badzubehör, Therapiehilfen auch für unterwegs

65, 76 oder 90 cm lang, bis max. 190-350 kg belastbar

65, 76 oder 90 cm lang, bis max. 190-350 kg belastbar

Spiegel und BeleuchtungSchrägfront-Spiegelschränke, Kippspiegel schattenfrei für Bäder, bei Sehbehinderung
Schrägfront-Spiegelschränke, Kippspiegel

Schrägfront-Spiegelschränke, Kippspiegel

schattenfrei für Bäder, bei Sehbehinderung

schattenfrei für Bäder, bei Sehbehinderung

6 Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag

Einbau oder Erweiterung von Altersgerechten Assistenzsystemen ("Ambient Assisted Living" – "AAL" oder intelligente Gebäudesystemtechnik) ohne Endgeräte und Unterhaltungstechnik

Intelligente Gebäudesystemtechnik, AAL-Systemeakustisch und optisch, bei Schwerhörigkeit Stimmübertragung und Kommunikation per Gebärdensprache Zutrittskontrolle, Türkommuni­kation und Türöffnen per App
akustisch und optisch, bei Schwerhörigkeit

akustisch und optisch, bei Schwerhörigkeit

Stimmübertragung und Kommunikation per Gebärdensprache

Stimmübertragung und Kommunikation per Gebärdensprache

Zutrittskontrolle, Türkommuni­kation und Türöffnen per App

Zutrittskontrolle, Türkommuni­kation und Türöffnen per App

  • Baugebundene Bedienungs - und Antriebssysteme für Türen, Innentüren, Jalousien, Rollläden, Türkommunikation, Beleuchtung, Heizung - und Klimatechnik.
  • Einbau von Mess - , Steuerungs - und Regeltechnik.
  • Baugebundene Not - , Ruf - und Unterstützungssysteme wie u.a. Wassermeldung, Kamerasysteme, Panikschalter, Geräteabschaltung, präsenzabhängige Zentralschaltung von Geräten oder Steckdosen, Wohnungsdisplay zur Anzeige von Daten, (Bild-) Gegensprechanlagen zum Beispiel mittels Videotechnik, Türkommunikation,, intelligente Türschlösser mit personalisierten Zutrittsrechten , Sturz - und Bewegungsmelder, Anwesenheits - und erweiterte Präsenzmelder, Außenbeleuchtung, elektronische Antriebssysteme oder elektronische Zeitschaltuhren für Rollläden.
  • Gebäudeausrüstung mit vernetzter Gebäudesystemtechnik, zum Beispiel Präsenzsensoren, Beleuchtungsaktoren.
  • Systemtechnik für den Datenaustausch hausintern/-extern.
  • Notwendige Verkabelung oder kabellose funkbasierte Installationen (z. B. Router) für Kommunikations-/ Notrufsysteme und intelligente Assistenzsysteme.

Nicht förderfähig sind digitale Geräte der Unterhaltungselektronik zum Beispiel Smartphone oder Tablet.

Alle Altersgerechten Assistenzsysteme müssen

  • interoperabel sein und somit die freie Kombinierbarkeit und Kompatibilität der Systemkomponenten ermöglichen.
  • eine datensichere, datengeschützte, systemübergreifende, jederzeit verfügbare, funktionssichere und nachrüstbare Kommunikation ermöglichen.
  • leicht bedienbar und ganzheitlich ergonomisch sein.

Die Außenbeleuchtung muss

  • blendfrei sowie gleichmäßig auf Bodenniveau mit mindestens 10 Lux sein.

Modernisierung von Bedienelementen: farblich abgesetzte oder ergonomisch optimierte Bedienelemente z. B. Lichtschaltersysteme, Türdrücker und sonstige Türbedienungselemente, Flächenschalter mit besonders großer Bedienfläche, Tast- und Kippschalter, Wippschalter mit ertastbaren Piktogrammen.

Bedienelemente müssen

  • großflächig bemessen, tastbar wahrzunehmen und in ihrer Funktion erkennbar sein. Daher sind ausschließlich Kipp- und Tastschalter zu verwenden. Bewegungsabhängige Schalter sind zulässig.
  • eine Montagehöhe zwischen 0,80 m - 1,10 m aufweisen.
  • zu Raumecken einen Mindestabstand von 0,25 m aufweisen. Dies gilt auch für Steckdosen, die mindestens 0,40 m über dem Fußboden liegen müssen.
Stütz- und Haltesysteme einschließlich Maßnahmen zur späteren Nachrüstung müssen
  • waagerecht und/oder senkrecht montiert werden.
  • bei neuen Vorwandkonstruktionen auch nachträglich angebracht werden können.

Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung und Kommunikation, z. B. visuelle Unterstützung zur Orientierung (u. a. Beleuchtung, Material - und Farbkonzepte z. B. für Demenzerkrankte), Gegensprechanlagen, Briefkastenanlagen, taktile Markierungen, ergänzende Beschriftungen mit Braille - oder Reliefschrift, Einbau von Handläufen, Nachrüstung von automatischen Tür - , Tor - und Fensterantrieben, Elektronische Antriebssysteme für Rollläden.

Zusätzlich förderfähige Nebenarbeiten

  • Vorwandkonstruktionen für die nachträgliche Installation von Haltesystemen
  • Kabelinfrastruktur und Installationsarbeiten für die Verlegung von Bedienelementen

7 Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen

Umgestaltung bestehender Gemeinschaftsräume oder Schaffung von Gemeinschaftsräumen in bestehenden Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten:

Gemeinschaftsräume dienen der Begegnung der Bewohner und deren Besuchern. Sie müssen

  • die Anforderungen für den Eingangsbereich und Wohnungszugang (siehe Förderbereich 2) erfüllen.
  • über mindestens einen Sanitärraum mit barrierearmem WC und Waschtisch (siehe Förderbereich 5) verfügen.
  • entlang der Küchenzeile eine Bewegungstiefe von mindestens 1,50 m erreichen.

Zusätzlich förderfähige Nebenarbeiten

  • Verlegung bzw. Erstellung der Versorgungsinstallation für den Küchenbereich (z. B. Steckdosen)
  • Maler-, Putz- oder Estricharbeiten, für den Umbau erforderliche Abbrucharbeiten, notwendige Folgearbeiten an angrenzenden Bauteilen
Gemeinschaftsräume: Licht und Bodenfür Aufenthaltsräume, Wohnen, Schreibtisch gute Berollbarkeit in verschiedenen Oberflächen­strukturen und Farben
für Aufenthaltsräume, Wohnen, Schreibtisch

für Aufenthaltsräume, Wohnen, Schreibtisch

gute Berollbarkeit in verschiedenen Oberflächen­strukturen und Farben

gute Berollbarkeit in verschiedenen Oberflächen­strukturen und Farben

Standard Altersgerechtes Haus

Der "Standard Altersgerechtes Haus" wird erreicht, wenn eine einzelne oder alle Wohnungen eines Gebäudes die nachfolgenden Anforderungen (einschließlich der technischen Mindestanforderungen der jeweiligen Maßnahmen) erfüllen:

Über das Kontaktformular erhalten Sie bauliche Informationen und Richtpreise bzw. Angebote von Anbietern. Mit dem Angebot wenden Sie sich an Ihre Hausbank zwecks Informationen zu den Konditionen und zur Beantragung des Kredites. Der Kredit kann mit einem Zuschuss der Pflegekasse (falls Pflegegrad vorhanden) kombiniert werden.

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Ihre Angaben werden an Anbieter entsprechender Produkte weitergeleitet, welche Ihnen dann das gewünschte Informationsmaterial zukommen lassen. Gegebenenfalls werden die Anbieter vorab telefonisch Kontakt aufnehmen.

Wählen Sie oben in der Tabelle mittels Mausklick auf die Buttons oder Checkboxen die Maßnahmen aus, für die Sie Förderung beantragen wollen.

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Datenschutzerklärung: Mit der Nutzung des Kontaktformulars geben Sie Ihre Einwilligung im Sinne der DSGVO, dass Ihre Daten gespeichert, verarbeitet und weitergeleitet werden. Wir verarbeiten Ihre Daten entsprechend der DSGVO und sorgen für deren Sicherheit. Bitte lesen Sie unsere Datenschutzerklärung. Nach dem Absenden erhalten Sie eine Kopie Ihrer Daten mit Angabe des Empfängers.

Anfrage zur Baufinanzierung

Bitte füllen Sie diese Anfrage nur aus, wenn Sie innerhalb der nächsten 6 Monaten eine wirkliche Bauabsicht haben.

Autorinfo

nullbarriere.de

Frau Dipl.-Ing. Arch. Sonja Hopf

Rigaer Str. 89
10247 Berlin

030 52696250

Zusatzinfo

Kredit
"Altersgerecht Umbauen"

Gefördert werden Investitionskosten bis zur Höhe von maximal 50 000 EUR. Das Programm wird mit Kreditlaufzeiten von vier bis 30 Jahren angeboten. Je nach Variante können bis zu fünf tilgungsfreie Jahre vereinbart werden.

Es gilt der bei Antragseingang in der KfW gültige Zinssatz. Der Zinssatz wird wahlweise für die ersten 5 oder 10 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben. Bei Krediten mit einer über die Zinsbindung hinausgehenden Laufzeit unterbreitet die KfW Ihrem Finanzierungsinstitut ein Prolongationsangebot.

Die KfW gewährt Kredite aus diesem Programm ausschließlich über Finanzierungsinstitute (Banken, Sparkassen und Versicherungen). Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei einem Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl zu stellen. Als Beginn eines Vorhabens gilt der Start der Bauarbeiten.

(Quelle KfW, Stand 04/2023)

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