Altersgerecht Umbauen Kredit KfW 159
Förderung des Barriereabbaus im Wohnungsbestand
Erschließungssysteme, Maßnahmen in Wohnungen, Sanitärräume, Bedienelemente und Gemeinschaftsräume
Bis zu 50 000 Euro Darlehen zu günstigen Konditionen
Förderung des Barriereabbaus im Wohnungsbestand
Altersgerecht Umbauen - Programmnummer 159
Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (z. B. Planungs- und Beratungsleistungen) finanziert werden.
Kreditbetrag
Es können bis zu 100 %, max. 50 000 Euro pro Wohneinheit, der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (z. B. Planungs- und Beratungsleistungen) finanziert werden.
Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung. Beim Ersterwerb von neu barrierereduzierten Wohngebäuden/Wohnungseigentum ist die Bemessungsgrundlage die Summe der barrierereduzierenden Investitionen bezogen auf die Anzahl der zu erwerbenden Wohneinheiten gemäß Kaufvertrag.
Was wird gefördert?
- Maßnahmen wie in den Förderbereichen 1 bis 7 näher beschrieben
- Maßnahmen mit denen der Standard Altersgerechte Wohnung/Altersgerechtes Haus erreicht wird.
Mit dem Programm wird die bedarfsgerechte Verminderung von Barrieren in bestehenden Wohngebäuden unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung der Nutzer gefördert.
Im Gebäudebestand ist völlige Barrierefreiheit aufgrund der baulichen Gegebenheiten in der Regel weder vollständig umsetzbar noch für die Mehrzahl der Nutzer erforderlich. Das Programm basiert daher auf frei kombinierbaren, in sich flexiblen und für Bestandsanpassungen definierten Förderbausteinen.
Es werden grundsätzlich alle Maßnahmen gefördert, die unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit erforderlich sind. Dies umfasst das Material sowie den fachgerechten Einbau oder die Verarbeitung durch die jeweiligen Fachunternehmen.
Es können weitere (Neben-) Kosten gemäß der o.a. Tabellen "Zusätzlich förderfähige Nebenarbeiten" berücksichtigt werden, sofern diese unmittelbar im Zusammenhang mit dem barrierereduzierenden Umbau stehen.
Es werden grundsätzlich Bruttokosten (inklusive Mehrwertsteuer) berücksichtigt. Sofern für Teile des Investitionsvorhabens eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, können für diese Maßnahmen nur die Nettokosten berücksichtigt werden.
Die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen (z. B. Mobiliar, Elektrogeräte und Unterhaltungstechnik) wird nicht gefördert.
Die Bestimmungen der jeweiligen Maßnahme sind vollständig umzusetzen. Alternativ zu den im Folgenden dargestellten Anforderungen sind auch Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 in den einzelnen Förderbereichen förderfähig.
Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung in den Förderbereichen 1 - 7
Technische Anforderungen, Hersteller, Produkte
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1 Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
- Wege zu Gebäuden sowie regelmäßig genutzten Einrichtungen wie Stellplätze, Garagen, Sitz- und Spielplätze und Entsorgungseinrichtungen
- Umbau und Schaffung von altersgerechten Kfz-Stellplätzen sowie deren Überdachungen
- Umbau und Schaffung von Abstellplätzen für Kinderwagen, Rollatoren/Rollstühlen, Fahrradständer sowie deren Überdachungen
- sonstige Wohnumfeldmaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
Wege zu Gebäuden sowie regelmäßig genutzten Einrichtungen müssen
- mindestens 1,50 m breit sein. Ist dies baustrukturell nicht möglich, ist ein Mindestmaß von 1,20 m einzuhalten.
- schwellen- und stufenlos sein. Ist dies baustrukturell nicht möglich, müssen Niveauunterschiede mittels technischer Fördersysteme oder Rampen überwunden werden können.
- eben, rutschhemmend und mit festen Belägen ausgeführt werden.
Stellplätze müssen
- in der Nähe des Gebäudezugangs geschaffen werden
- schwellenlos zu Gehwegen gestaltet sein
- eine feste und ebene Bodenoberfläche aufweisen
- Kfz - Stellplätze müssen mindestens 3,50 m breit und 5,00 m tief sein.
Zusätzlich förderfähige Nebenarbeiten
- Sonstige Wohnumfeldmaßnahmen (nur bei bestehenden Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten):
- Anlage von (Hoch-)Beeten, Schaffung von Grünflächen, Baumbepflanzung in Verbindung mit Entsiegelungsmaßnahmen, Sichtschutz für Abfall- und Müllcontainer; Anlage und Ausbau privater
- Gemeinschaftsanlagen, z. B. Sitz- und Spielplätze
- Bodenbewegungs- und Erdaushubarbeiten
- Einbau von erforderlichen Unterbauten, Gründungen und Vorrichtungen zur Entwässerung
- Pflasterarbeiten bei rutschhemmender, gehsicherer, schwellen- und stufenloser Erstellung von Wegen und begehbaren Oberflächen incl. Einbau sämtlicher Schichten des Oberbaus
- Gute Beleuchtung (Blendfrei sowie gleichmäßige Beleuchtung auf Bodenniveau mit mindestens 10 Lux) sowie Herstellung der hierfür erforderlichen Elektroinstallationen
Wege, Stellplätze, Entsorgungseinrichtungen
Sitzplätze, Spielplätze, Grünanlagen
Minigarage, Abstellbox für Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen, Fahrrad
2 Eingangsbereich und Wohnungszugang
Haus- und Wohnungseingangstüren müssen
- eine Durchgangsbreite von mindestens 0,90 m erreichen.
- stufen- und schwellenlos sein. Ist dies baustrukturell nicht möglich, dürfen Schwellen maximal 20 mm hoch sein.
- auf der Innenseite eine ausreichende Bewegungsfläche aufweisen. Ist dies baustrukturell nicht möglich, können nach außen aufschlagende Türen verwendet werden, sofern auf der Außenseite eine Bewegungsfläche von mindestens 1,50 x 1,50 m oder 1,40 m x 1,70 m vorhanden ist.
Flure außerhalb von Wohnungen müssen mindestens 1,20 m breit sein.
Neue Außenlaubengänge müssen mindestens 1,50 m breit sein.
Nachträgliche Maßnahmen zum Wetterschutz z.B. Windfänge
Zusätzlich förderfähige Nebenarbeiten
- Einbau von Türspionen, (Bild)-Gegensprechanlagen
- Automatische und/oder kraftunterstützende Türantriebe
- Herstellung guter Beleuchtung im Eingangsbereich (die horizontale Beleuchtung hierbei von mindestens 100 Lux auf Bodenniveau) einschließlich erforderlicher Elektroinstallationen
- Ablagemöglichkeiten für Gegenstände (z. B. Taschen) im Eingangsbereich
- Maßnahmen zur ergänzenden Beschriftung, z. B. mit Braille- oder Reliefschrift je nach Bedürfnis des Nutzers, taktile Markierungen an Handläufen an Treppenan- und Austritten, Markierungen zur tastbaren Orientierung
- Maler-, Putz- oder Estricharbeiten, Notwendige Folgearbeiten an angrenzenden Bauteilen
Türantriebe und Türschließer
Sie müssen
- in einer Höhe zwischen 0,85 m und 1,05 m Bedienelemente (z. B. Türdrücker, Stoß- und Zuziehgriffe, Schließzylinder) aufweisen.
- mit geringem Kraftaufwand zu bedienen sein.
- bei Austausch einen U-Wert von maximal 1,3 W/(m². K) aufweisen, sofern es sich um Außentüren als Teil der thermischen Hülle des Gebäudes handelt.
Barrierefreie Türschwellen
Orientierung, Handlaufinformation
3 Vertikale Erschließung/Überwindung von Niveauunterschieden
Aufzüge müssen
- Geschosse stufenlos erschließen. Ist dies baustrukturell nicht möglich, können auch Zwischengeschosse erschlossen werden.
Aufzug/ Homelift
Sie müssen
- Kabineninnenmaße von mindestens 1,10 m Breite und 1,40 m Tiefe aufweisen. Ist dies baustrukturell nicht möglich, müssen die Kabinen mindestens 1,00 m breit und 1,25 m tief sein. In diesem Fall sind Aufzüge mit über Eck angeordneten Türen unzulässig. Von beiden Seiten begehbare Aufzüge, sogenannte Durchlader, müssen Kabineninnenmaße von mindestens 90 cm und eine Tiefe von mindestens 1,80 m aufweisen.
- bei den Aufzugskabinentüren Durchgangsbreiten von mindestens 0,90 m aufweisen. Ist dies baustrukturell nicht möglich, müssen die Durchgänge mindestens 0,80 m breit sein.
- an allen Zugängen über einen Bewegungsraum von mindestens 1,50 m Tiefe verfügen. Ist dies baustrukturell nicht möglich, muss eine Tiefe von mindestens 1,20 m eingehalten werden.
- mit horizontalen Bedientableaus in einer Bedienhöhe von 0,85 m bis 1,05 m über Kabinenboden ausgestattet sein. Ist dies baustrukturell nicht möglich, können vertikale Bedientableaus bis maximal 1,20 m über Kabinenboden eingebaut werden. Dies gilt auch für die Bedienelemente in den erschlossenen Etagen.
- mit Bedientableaus mit ausreichend großen Befehlsgebern ausgestattet sein sowie über eine Notruf- und Alarmfunktion verfügen.
Hebebühnen bis 1 m Förderhöhe
Hebebühnen zwischen 1 m und 2 m Förderhöhe
Hebebühnen bis 3 m Förderhöhe
Treppenplattformlift, Schrägaufzug
Treppensitzlift
Treppen müssen
- beidseitige Handläufe ohne Unterbrechung über alle Geschosse aufweisen, wobei die Enden der Handläufe nicht frei in den Raum ragen dürfen.
- mit rutschhemmenden Treppenstufen ausgestattet sein.
Treppen: Handlauf, Stufenmarkierung, Antirutsch-Beschichtung
{Rampen müssen
- eine nutzbare Breite von mindestens 1,00 m aufweisen.
- eine maximale Neigung von 6 % aufweisen. Ist dies baustrukturell nicht möglich, sind Rampen mit maximal 10 % Neigung zulässig. Wir empfehlen vor Maßnahmenbeginn zu prüfen, ob der Ausnahmefall für die Nutzer der Rampen handhabbar ist.
Rampen aus Metall
Sie müssen
- ab 6,00 m Länge Zwischenpodeste aufweisen, die mindestens 1,50 m lang sind. Die Entwässerung der Podeste außenliegender Rampen muss sichergestellt sein.
- mit beidseitigen Handläufen in 0,85 m Höhe ausgestattet sein, wobei die Enden der Handläufe nicht frei in den Raum ragen dürfen.
- an ihren Zu- und Abfahrten jeweils Bewegungsflächen von mindestens 1,50 m x 1,50 m aufweisen.
Zusätzlich förderfähige Nebenarbeiten
- Kontrastierende Stufenmarkierungen und gleichmäßige, blendfreie Stufenausleuchtungen von mindestens 200 Lux sowie Maßnahmen zur Beseitigung von Stufenkantenunterschneidungen Halbstufen, wenn die jeweilige Landesbauordnung dies zulässt (empfehlenswert für Einfamilienhäuser oder für Treppen in der Wohnung).
- Maler-, Putz- oder Estricharbeiten, für den Umbau erforderliche Abbrucharbeiten, notwendige Folgearbeiten an angrenzenden Bauteilen
Einbaurampen
Türschwellenrampen
4 Anpassung der Raumgeometrie
Wohn- und Schlafräume müssen
- durch Erweiterung nach Umbau eine Raumgröße von mindestens 14 m² aufweisen.
- nach Umbau eine nutzbare Mindestbreite von 1,20 m haben. Ist dies baustrukturell nicht möglich, muss die nutzbare Breite mindestens 1,00 m betragen. In diesem Fall müssen Türen oder Durchgänge, die in den Längswänden angeordnet sind, folgende Anforderung erfüllen: Flurbreite + Türdurchgangsbreite größer gleich 2,00 m und Türen dürfen nicht in den Flur zu öffnen sein.
Höhenverstellbare Küche
Küchen müssen entlang der Küchenzeile eine Bewegungstiefe von mindestens 1,20 m erreichen.
Innentüren müssen
- auf eine Durchgangsbreite von mindestens 0,80 m erweitert werden.
- in einer Höhe von 0,85 - 1,05 m einen Türdrücker aufweisen.
- bei Sanitärräumen nach außen aufschlagen und von außen entriegelbar sein.
Raumspartüren
Beim Einbau von Raumspartüren muss bei geöffneter Tür eine Durchgangsbreite innerhalb des Flures von mindestens 1,00 m gewährleistet sein.
Türantriebe
Fingerschutzsysteme
Freisitze (Terrassen, Loggien, Balkone) müssen
- von der Wohnung aus schwellenlos begehbar sein. Ist dies baustrukturell nicht möglich, dürfen Schwellen maximal 20 mm hoch sein.
- einen Zugang mit einer Durchgangsbreite von mindestens 0,80 m aufweisen.
- mit einem rutschfesten Bodenbelag ausgestattet sein.
- bei Neuerrichtung eine Mindesttiefe von 1,50 m aufweisen und mit Brüstungen ausgestattet sein, die Durchsichten ab einer Höhe von 0,60 m über Bodenniveau ermöglichen.
Schwellen im Gebäude müssen
- vollständig abgebaut werden und mit einer Türdurchgangsbreite von mindestens 0,80 m einhergehen.
Freisitze, Terrassen
Zusätzlich förderfähige Nebenarbeiten
- Herstellung der Tragfähigkeit von Wänden und Böden
- rutschfester oder rutschhemmender Fußboden/-belag
- Ausbau bei Wohnflächenerweiterung durch vormals nicht beheizte Räume
- Ausstattung mit automatischen Türantrieben oder mit kraftunterstützenden Antrieben
- Farbkonzepte z. B. für Menschen mit Demenzerkrankungen
- Maler-, Putz- oder Estricharbeiten, für den Umbau erforderliche Abbrucharbeiten
- Notwendige Folgearbeiten an angrenzenden Bauteilen
5 Maßnahmen an Sanitärräumen
Anpassung der Raumgeometrie: Sanitärräume müssen
- mindestens 1,80 m x 2,20 m groß sein. Ist dies baustrukturell nicht möglich, müssen zumindest folgende Bewegungsflächen eingehalten werden:
- Vor den einzelnen Sanitärobjekten (Waschtische, WCs, Urinale, Bidets, Badewannen und Duschen) muss jeweils bezogen auf das Sanitärobjekt mittig eine Bewegungsfläche von mindestens 0,90 m Breite und 1,20 m Tiefe vorhanden sein, wobei sich die Bewegungsflächen überlagern dürfen.
- Der Abstand zwischen den Sanitärobjekten oder zur seitlichen Wand muss mindestens 0,25 m betragen.
- Vorkehrungen zur späteren Nachrüstung mit Sicherheitssystemen vorsehen.
- Innentüren haben, die schiebbar sind oder nach außen aufschlagen und von außen entriegelbar sind.
Bodengleiche Duschen, Body Dryer
Duschplätze müssen
- bodengleich ausgeführt werden. Ist dies baustrukturell nicht möglich, darf das Niveau zum angrenzenden Bodenbereich um nicht mehr als 20 mm abgesenkt sein. Übergänge sollten vorzugsweise als geneigte Fläche ausgebildet sein.
- mit rutschfesten oder rutschhemmenden Bodenbelägen versehen sein.
Waschtische/Waschtischlifter
Waschbecken müssen
- mindestens 0,48 m tief und in der Höhe entsprechend dem Bedarf der Nutzer montiert sein.
- Kniefreiraum zur Nutzung im Sitzen freihalten.
Höhenverstellbare WCs
WCs müssen
- in ihrer Sitzhöhe entsprechend dem Bedarf der Nutzer angebracht oder in der Höhe flexibel montierbar sein.
Dusch-WCs
Badewannen müssen
- eine Einstiegshöhe von maximal 0,50 m aufweisen. Alternativ können Badewannensysteme mit seitlichem Türeinstieg verwendet werden oder Badewannen sind so einzubauen, dass sie mit mobilen Liftsystemen unterfahrbar sind.
Badewannen mit Tür, Einstieg
Zusätzlich förderfähige Nebenarbeiten
- Trennwände oder Dusch(-klapp)sitze bei Einbau bodengleicher Duschen oder
- Trennwände oder mobile Liftsysteme bei Einbau von Badewannen
- Einrichtungen zur seitlichen Bedienung der WC-Spülung sowie Rückenstützen am WC, Dusch-WCs
- Fest montierte Duschvorhangstangen
- rutschfeste oder rutschhemmende Fliesen
- bedienfreundliche Armaturen, Einhebelmischarmaturen
- Hoher Spiegel für Benutzung im Stehen und Sitzen (baugebunden)
- Visuelle Unterstützung zur Orientierung im Bad (z. B. Beleuchtung von mindestens 200 Lux Bodennähe, Material- und Farbkonzepte z. B. für Menschen mit Demenzerkrankung)
- Technische Hilfen (z. B. Stütz- und Haltegriffe) Vorkehrungen in Wänden und Decken zum späteren Einbau und zur flexiblen Anpassung von Halte- und Sicherheitssystemen an unterschiedlichen Nutzungshöhen
- Einbau mechanischer Be- und Entlüftungseinrichtungen, Maler-, Putz- oder Estrich- und Fliesenarbeiten, Kabelinfrastruktur und Installationsarbeiten für die Verlegung von zum Beispiel Steckdosen, für den Umbau erforderliche Abbrucharbeiten, Umbaumaßnahmen an Wänden, Vorwänden, Bodenaufbau, Notwendige Folgearbeiten an angrenzenden Bauteilen, Notwendige Folgearbeiten für Sanitärinstallationen in angrenzenden Räumen incl. Herstellung notwendiger Wand- und Deckendurchbrüchen
Armaturen
Stützgriffe und Haltesysteme
Spiegel und Beleuchtung
6 Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
Einbau oder Erweiterung von Altersgerechten Assistenzsystemen ("Ambient Assisted Living" – "AAL" oder intelligente Gebäudesystemtechnik) ohne Endgeräte und Unterhaltungstechnik
Intelligente Gebäudesystemtechnik, AAL-Systeme
- Baugebundene Bedienungs - und Antriebssysteme für Türen, Innentüren, Jalousien, Rollläden, Türkommunikation, Beleuchtung, Heizung - und Klimatechnik.
- Einbau von Mess - , Steuerungs - und Regeltechnik.
- Baugebundene Not - , Ruf - und Unterstützungssysteme wie u.a. Wassermeldung, Kamerasysteme, Panikschalter, Geräteabschaltung, präsenzabhängige Zentralschaltung von Geräten oder Steckdosen, Wohnungsdisplay zur Anzeige von Daten, (Bild-) Gegensprechanlagen zum Beispiel mittels Videotechnik, Türkommunikation,, intelligente Türschlösser mit personalisierten Zutrittsrechten , Sturz - und Bewegungsmelder, Anwesenheits - und erweiterte Präsenzmelder, Außenbeleuchtung, elektronische Antriebssysteme oder elektronische Zeitschaltuhren für Rollläden.
- Gebäudeausrüstung mit vernetzter Gebäudesystemtechnik, zum Beispiel Präsenzsensoren, Beleuchtungsaktoren.
- Systemtechnik für den Datenaustausch hausintern/-extern.
- Notwendige Verkabelung oder kabellose funkbasierte Installationen (z. B. Router) für Kommunikations-/ Notrufsysteme und intelligente Assistenzsysteme.
Nicht förderfähig sind digitale Geräte der Unterhaltungselektronik zum Beispiel Smartphone oder Tablet.
Alle Altersgerechten Assistenzsysteme müssen
- interoperabel sein und somit die freie Kombinierbarkeit und Kompatibilität der Systemkomponenten ermöglichen.
- eine datensichere, datengeschützte, systemübergreifende, jederzeit verfügbare, funktionssichere und nachrüstbare Kommunikation ermöglichen.
- leicht bedienbar und ganzheitlich ergonomisch sein.
Die Außenbeleuchtung muss
- blendfrei sowie gleichmäßig auf Bodenniveau mit mindestens 10 Lux sein.
Modernisierung von Bedienelementen: farblich abgesetzte oder ergonomisch optimierte Bedienelemente z. B. Lichtschaltersysteme, Türdrücker und sonstige Türbedienungselemente, Flächenschalter mit besonders großer Bedienfläche, Tast- und Kippschalter, Wippschalter mit ertastbaren Piktogrammen.
Bedienelemente müssen
- großflächig bemessen, tastbar wahrzunehmen und in ihrer Funktion erkennbar sein. Daher sind ausschließlich Kipp- und Tastschalter zu verwenden. Bewegungsabhängige Schalter sind zulässig.
- eine Montagehöhe zwischen 0,80 m - 1,10 m aufweisen.
- zu Raumecken einen Mindestabstand von 0,25 m aufweisen. Dies gilt auch für Steckdosen, die mindestens 0,40 m über dem Fußboden liegen müssen.
- waagerecht und/oder senkrecht montiert werden.
- bei neuen Vorwandkonstruktionen auch nachträglich angebracht werden können.
Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung und Kommunikation, z. B. visuelle Unterstützung zur Orientierung (u. a. Beleuchtung, Material - und Farbkonzepte z. B. für Demenzerkrankte), Gegensprechanlagen, Briefkastenanlagen, taktile Markierungen, ergänzende Beschriftungen mit Braille - oder Reliefschrift, Einbau von Handläufen, Nachrüstung von automatischen Tür - , Tor - und Fensterantrieben, Elektronische Antriebssysteme für Rollläden.
Zusätzlich förderfähige Nebenarbeiten
- Vorwandkonstruktionen für die nachträgliche Installation von Haltesystemen
- Kabelinfrastruktur und Installationsarbeiten für die Verlegung von Bedienelementen
7 Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen
Umgestaltung bestehender Gemeinschaftsräume oder Schaffung von Gemeinschaftsräumen in bestehenden Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten:
Gemeinschaftsräume dienen der Begegnung der Bewohner und deren Besuchern. Sie müssen
- die Anforderungen für den Eingangsbereich und Wohnungszugang (siehe Förderbereich 2) erfüllen.
- über mindestens einen Sanitärraum mit barrierearmem WC und Waschtisch (siehe Förderbereich 5) verfügen.
- entlang der Küchenzeile eine Bewegungstiefe von mindestens 1,50 m erreichen.
Zusätzlich förderfähige Nebenarbeiten
- Verlegung bzw. Erstellung der Versorgungsinstallation für den Küchenbereich (z. B. Steckdosen)
- Maler-, Putz- oder Estricharbeiten, für den Umbau erforderliche Abbrucharbeiten, notwendige Folgearbeiten an angrenzenden Bauteilen
Gemeinschaftsräume: Licht und Boden
Standard Altersgerechtes Haus
Der "Standard Altersgerechtes Haus" wird erreicht, wenn eine einzelne oder alle Wohnungen eines Gebäudes die nachfolgenden Anforderungen (einschließlich der technischen Mindestanforderungen der jeweiligen Maßnahmen) erfüllen:
- ein altersgerechter Zugang entsprechend den Förderbereichen 1 Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen, 2 Eingangsbereich und Wohnungszugang und ggf. 3 Vertikale Erschließung,
- ein altersgerechtes Wohn - und/oder Schlafzimmer sowie einen altersgerechten Küchenraum entsprechend Förderbereich 4,
- ein altersgerechtes Bad entsprechend Förderbereich 5 und die Anforderung an die Bedienelemente entsprechend Förderbereich 6.
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