Bodenbeläge
Bodenbeläge, Fußböden im Inneren von Gebäuden müssen rutschhemmend (sinngemäß mindestens R 9 nach BGR 181) und fest verlegt sein und für die Benutzung z. B. durch Rollstühle, Rollatoren und andere Gehilfen geeignet sein.
Gemäß DIN 18040 spielt die schwellenarme bzw. niveaugleiche Ausführung eine zentrale Rolle, um die Nutzung mit Rollstuhl, Rollator oder anderen Gehhilfen zuverlässig zu ermöglichen.
Bodenbeläge sollten sich zur Verbesserung der Orientierungsmöglichkeiten für sehbehinderte Menschen visuell kontrastierend von Bauteilen (z. B. Wänden, Türen, Stützen) abheben. Spiegelungen und Blendungen sind zu vermeiden.
Neben dem Komfort steht auch die Sicherheit im Fokus: Ein geeigneter Fußboden reduziert Sturzrisiken, erleichtert Orientierung und unterstützt eine flexible Nutzung von Räumen im Alltag.
















