DIN 18040-1 Schwimmbecken
Sportstätten, Schwimmbecken und Therapiebecken, Umkleidebereiche, Liegen
Schwimmbecken und Therapiebecken sowie andere Beckenanlagen
In der Norm (im Punkt Sanitärräume) enthalten:
- Schwimm- und Therapiebecken sowie andere Beckenanlagen
- Umkleideräume
- Liegen
Schwimm- und Therapiebecken sowie andere Beckenanlagen
Gefordert wird das selbstständige Einsteigen und das Verlassen des Beckens für Menschen mit Behinderungen, insbesondere mit Bewegungseinschränkungen.
Als Beispiele werden genannt:
- flache Treppen mit beidseitigen Handläufen
- Rampen oder
- ein hochliegender Beckenrand (St. Moritz Rinne in ca. 48 cm Höhe)
- Hubböden in Therapiebecken
- Hebevorrichtungen
Hebelifte, Poollifte für nicht selbständig ins Wasser könnende mobilitätseingeschränkte Badende werden in der Regel sowohl vom Handbedienteil als auch direkt an der Kassette von einer Hilfsperson aus gesteuert. Der Aufnahmehaken ermöglicht den Einsatz verschiedener Hebevorrichtungen wie tuch oder Sitz.
Für Sehbehinderte und Blinde sollte sich der Beckenrand taktil und visuell kontrastierend vom Beckenumgang und vom Becken selbst unterscheiden.
Umkleideräume
Umkleidebereiche müssen zu verschließbar sein und im Notfall von außen zu öffnend. Eine Liege ist in mindestens einer Umkleidekabine erforderlich.