Ziel dieser Norm ist die Barrierefreiheit baulicher Anlagen
damit sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind (nach § 4 BGG Behindertengleichstellungsgesetz).
Für den öffentlichen Raum liegen mit dieser Norm nun alle relevanten Regelwerke zur Barrierefreiheit in aktualisierter Fassung vor.
Die Norm trat im November 2014 in Kraft und ersetzt insbesondere die DIN 18024 Barrierefreies Bauen. Teil 1: Straßen, Plätze, Wege, Öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze - Planungsgrundlagen, von 1998.
Die den Hochbau betreffenden Teile wurden zuvor als DIN 18040 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude und Teil 2: Wohnungen veröffentlicht.
Der öffentliche Freiraum ist für jedermann uneingeschränkt zugänglich und umfasst in der Regel Straßen, Plätze, Parkanlagen, Friedhöfe, und Wälder. Diese Freiräume stehen zumeist unter öffentlicher Verwaltung. Der kommune Freiraum ist ebenfalls für jedermann zugänglich, insofern also auch öffentlich, wird aber durch konkrete Nutzergruppen und Anlieger geprägt und beaufsichtigt. Er fällt also nicht allein oder primär in die administrative Zuständigkeit.
Ein typisches Beispiel ist die Dorf- oder städtische Straße als Freiraum, die grundsätzlich für alle nutzbar ist, deren Nutzbarkeit aber von den Anwohnern und den Menschen, die dort gewöhnlich unterwegs sind mitbestimmt wird. Wesentliches Element des kommunen Freiraumes ist die soziale Kontrolle. (Quelle: Jane Jacobs 1963)
Den Entwurf DIN 18040-3 erhalten Sie beim Beuth-Verlag.
DIN 18040-3:2025-11(D)
Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum.
(erscheint ev. 2026???)
Die Norm definiert die Nutzungsansprüche für einen barrierefreien Fußverkehr. Sie ist anzuwenden für die Planung, Ausführung und Ausstattung von barrierefreien Verkehrs- und Freianlagen im öffentlich zugänglichen Verkehrs- und Freiraum und enthält neben allgemeinen Planungsanforderungen besondere Planungsanforderungen an die barrierefreie Gestaltung typischer Verkehrs- und Freianlagen und ebenso für die barrierefreie Gestaltung von Verkehrs- und Freianlagen, die nicht öffentlich zugänglich sind.
Die Norm ist für den Neubau von Verkehrs- und Freianlagen anzuwenden.
Für Aus- und Umbauten, Modernisierungen und Nutzungsänderungen im bestehenden Verkehrs- und Freiraum ist das die Norm sinngemäß anwendbar.
Die Anwendung der nicht mit den VV TB der Bundesländer verbindlich bekanntgegebenen Normen muss ggf. ausdrücklich bauvertraglich vereinbart werden.
DIN 18040-3 Entwurf
Gegenüber DIN 18040-3:2014-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen
- in Abschnitt3 die Begriffsdefinitionen überarbeitet (Gehfläche, ungesicherte Überquerungsstelle)
- inhaltliche Anpassung der Abschnitte 4 bis 9 an DIN EN 17210
- Abschnitt9 in 5.7.1 integriert
- die Unterabschnitte 5.3.4 und 5.6 neu erstellt
- Unterabschnitt 5.8 komplett überarbeitet
- redaktionelle Überarbeitung.
Der DIN 18040-3 ist die DIN 32984: 2023-04 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum zugeordnet und ergänzt sie. Grundsätzlich sind die Ansprüche blinder und sehbehinderter Menschen wie die aller anderen Behinderten in der DIN 18040 behandelt. Die genaue Form und v. a. die Anordnung und Bedeutung der Bodenindikatoren werden aber in der DIN 32984 geregelt.
Fortbildung für Architekten/Planer und Entscheidungsträger
für die barrierefreie Gestaltung öffentlicher Verkehrsanlagen nach DIN 18040-3 und DIN 32984.
Öffentlicher Raum im Mai 2026
Seminar Barrierefreie öffentliche Infrastruktur















