DIN 18040-1 Flächen, Platzbedarf
DIN 18040-1 Verkehrsflächen und Bewegungsflächen, Platzbedarf
DIN 18040-1
Verkehrsflächen und Bewegungsflächen müssen für die Personen (z.B. zu Fuß, mit Rollstuhl, Rollator, Gehhilfe) bemessen werden, die je nach Situation den größten Flächenbedarf haben. Bewegungsflächen dürfen sich überlagern.
Für Platzbedarf und Bewegungsflächen ohne Richtungsänderung gibt die DIN 18040-1 ≥120 cm an.
Für den Platzbedarf zum Wenden eines Rollstuhls werden mindestens 150 cm x 150 cm angegeben. Für übrige Nutzer z.B. auch für Nutzer mit Rollator müssen 120 cm x 120 ausreichen.
Die Bewegungsflächen im Begegnungsfall zweier Rollstuhlfahrer beträgt mindstsens 180 cm x 180 cm.
Durchgangsbreiten und lichte Türbreiten für Rollstuhlfahrer betragen mindestens 90 cm.
Diese knapp bemessenen Bewegungsflächen dürfen nicht eingeschränkt werden, z.B. durch Mauervorsprünge, Rohrleitungen, Feuerlöscher, Handläufe, Briefkästen, Telefonsprecheanlagen, Vitrinen, Schränke.
Bewegungsflächen vor und nach Rampen sind mit mindestens 150 cm x 150 cm angegeben. Der Handlauf darf, sofern er unterfahrbar ist, in diese Fläche am Anfang und Ende hineinragen. Bei längeren Rampenanlagen werden Begegnungsflächen für Rollstuhlfahrer nicht betrachtet.
Bewegungsflächen vor und nach Türen richten sich nach der Art der Tür (Drehflügel oder Schiebetür) und der Lage gegenüber anderen Bauteilen.
Die Bewegungsfläche vor Aufzugstüren in der DIN 18040-1 von mindestens 150 cm × 150 cm. Bei Überlagerung mit anderen Verkehrsflächen ist eine Verbreiterung von weiteren 90 cm erforderlich, um am wartenden Rollstuhl vorbeizukommen.
Für liegenden Krankentransport ist es eher sinnvoll die Bewegungsfläche so groß wie die Grundfläche des Aufzugfahrkorbs zu planen. Wird der Aufzug gegenüber von abwärtsführenden Treppen angeordnet, muss der Abstand mindestens 3 m betragen.
Die Durchgangshöhe über Verkehrsflächen, z.B. unter schrägen Bauteilen, wird wegen Sehbehinderter, Blinder sowie großwüchsiger Menschen mit ≥220 cm angegeben. Der niedrigere Bereich ist abzusichern.
Die Durchgangshöhe von Türen beträgt ≥205 cm. Die lichte Treppendurchgangshöhen ist nicht bedacht, diese beträgt ≥200 cm nach DIN 18065.
Platzbedarf | Breite, Tiefe cm |
Beschreibung |
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Begegnungsflächen | ≥ 180 x 180 |
nach höchstens 15 m Länge:
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Bewegungsflächen | ≥ 150 x 150 |
mit Richtungsänderung
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Pkw-Stellplatz | ≥ 350 x 500 | bei Garagenüren automatischer Türantrieb; lichte Höhe im Bereich der Erschließungsbereiche der barrierefreien Stellplätze ≥ 220 cm |
Rollstuhlabstellplatz | ≥ 180 x 150 | zusätzlich gleiche Fläche vor dem Rollstuhlabstellplatz |
Standfläche bei fester Bestuhlung | ≥ 150 x 90 | bei seitlicher Anfahrbarkeit |
≥ 130 x 90 | bei rückwärtiger bzw. frontaler Anfahrbarkeit | |
Flächentiefe, Abstand | ≥ 300 | abwärtsführende Treppen gegenüber von Aufzugstüren |
≥ 250 | Taster Drehflügeltür (Öffnungsseite) bei frontaler Anfahrt | |
≥ 240 | Wartefläche vor Aufzugstüren zusätzl. Durchgangsbreite bei Überlagerung mit anderen Verkehrsflächen | |
≥ 150 |
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≥ 120 | wenn die unterfahrbare Breite vor Service-Schaltern, Kassen, Kontrollen und Automaten, Briefeinwürfen, Ruf- und Sprechanlagen ≥ 150 cm ist | |
≥ 70 | neben dem WC von der Beckenvorderkante bis zur rückwärtigen Wand | |
≥ 55 | Unterfahrbarkeit von Waschbecken, Service-Schaltern, Kassen und Kontrollen, Breite ≥ 90 cm | |
≥ 50 | Abstand zu Hauptschließkanten bei seitlicher Anfahrt an Türen | |
≥ 45 | Handwaschbecken, Dusch-Klappsitz | |
≤ 26 | Leibungstiefe | |
≥ 15 | unterfahrbare Bedienelemente | |
Flächenbreite, Durchgangsbreite | ≥ 150 | Gehwege, Flure und sonstige Verkehrsflächen bis 15m Länge |
≥ 120 |
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≥ 90 |
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