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Bestandssituation

Tourismuspolitik ist integraler Bestandteil der Wirtschaftspolitik der Bundesrepublik Deutschland. Die Haushaltsmittel, die der Steigerung der Leistungsfähigkeit der deutschen Tourismuspolitik dienen, werden schwerpunktmäßig für die Förderung von Fortbildungsprojekten eingesetzt, insbesondere auch für Projekte zur Qualitätssteigerung im Tourismus - z. B. auch für barrierefreien Tourismus.

Seit Mitte der 90er Jahre gibt es in Deutschland Klassifizierungssysteme für Beherbergungsbetriebe. Die Häuser, die mit offiziellen Sternen werben dürfen, haben sich freiwillig umfangreichen Kontrollen unterzogen.

Alle Häuser mit den Sternekategorien können barrierefrei gestaltet sein. Beim Vorhandensein werden dafür Punkte vergeben, aber nicht als Mindestvoraussetzungen verlangt.

Die Sterne behalten drei bis vier Jahre ihre Gültigkeit. Es findet eine regelmäßige Anpassung der Kriterien statt. Zurzeit gilt der Kriterienkatalog für 2020 - 2025.

Im aktuellen Kriterienkatalog werden für die Zimmer Punkte vergeben. Die Zimmergröße (inkl. Bad/WC) wird aufgeführt von > 14 qm, > 18 qm, > 22 qm bis > 30 qm. Der Sanitärbereich wird mit > 5 qm > 7 qm angegeben.

Die Hotels werden in fünf Sternekategorien eingeteilt:

Tourist und Standard 1-2 Sterne

Unterkünfte für einfache und mittlere Ansprüche

Es wird kein Aufzug gefordert. Doppelzimmer unter 18 qm mit integriertem Sanitärbereich können kaum als barrierefreie Zimmer für Gäste angeboten werden, die ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Die erforderlichen Wendefläche und Bewegungsfläche vor Bett und Schrank ist zu prüfen. Der Sanitärbereich muss eine bodengleiche Dusche erhalten.

Komfort und First Class 3-4 Sterne

Unterkünfte für gehobene und hohe Ansprüche

Es ist auf eine durchgängige Barrierefreiheit im ganzen Haus zu achten.

In der Komfort-Klasse wird allerdings kein Aufzug gefordert. Gäste mit Mobilitätseinschränkungen sollten bei der Buchung genau nachfragen.

Luxus 5 Sterne

Unterkünfte für höchste Ansprüche

Bauherren identifizieren sich mit Konzept, Design, Qualität. Die Zimmergrößen liegen bei 36 qm. Bäder sind oft elegant, berücksichtigen aber nicht die Gäste mit motorische Einschränkungen. Hier sind nicht die Bewegungsflächen das Problem, sondern die Funktion. Technik kann sich kaum wahrnehmbar integrieren.

Design für ALLE und Nachhaltigkeit haben einen hohen Anspruch. Sterne sind aus Sicht der Hoteliers nicht erforderlich zur Bewertung dieser Klasse.

Seit 1994 gibt es die 5-Sterneklassifizierung für Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Privatzimmer des Deutschen Tourismusverbandes, sowie seit 2000 für Campingplätze. Vom BundesForum Kinder- und Jugendreisen e.V. wird neben dem Qualitätssiegel auch eine 5-Sterneklassifizierung für Kinderunterkünfte und Jugendunterkünfte angeboten.

Zielvereinbarung zur Barrierefreiheit im Gastgewerbe

Behindertenverbände und Wirtschaftsverbände unterzeichneten 2005 eine Zielvereinbarung zur Darstellung barrierefreier Angebote in Hotellerie und Gastronomie. Im September 2010 haben Unternehmer und Behindertenverbände diese Zielvereinbarung weiterentwickelt. Ziel der Vereinbarung war die Schaffung verlässlicher Standards für die Erfassung, Bewertung und Darstellung barrierefreier Angebote.

Zur Überprüfung der Mindeststandards durch die beteiligten Betriebe wurden Checklisten erarbeitet, mit denen jeder selbst feststellen konnte, ob er die Standards einer oder mehrerer Kategorien erfüllt.

Kennzeichen mit Symbolen

Das Projekt "Reisen für Alle"

Ziel des Projekts ist, das Kennzeichnungssystem "Reisen für Alle" bundesweit einzuführen und die Entwicklung und Vermarktung barrierefreier Angebote mit verschiedenen Maßnahmen zu fördern.

Für den Urlauber ist es wichtig zu erkennen, mit welchen Handicaps er wohin sicher seine Reise antreten kann. Es werden sieben Zielgruppen festgelegt:

  1. Menschen mit Gehbehinderung
  2. Rollstuhlfahrer
  3. Menschen mit Hörbehinderung
  4. Gehörlose Menschen
  5. Menschen mit Sehbehinderung
  6. Blinde Menschen
  7. Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Für alle Zielgruppen gibt es Piktogramme.

Bauliche Maßnahmen und Gestaltung

Bauliche Maßnahmen

Bei der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen zur Schaffung von barrierefreien Gästezimmern kommt es darauf an, kostengünstige Lösungen zu finden, damit die Gesamtkosten der Baumaßnahme nicht wesentlich über den bisher üblichen Kosten für Gästezimmer ohne die Anforderungen an die Barrierefreiheit liegen. Üblich sind 3 % bis 10 % Mehrkosten.

Bestandsbauten barrierefrei umzugestalten kann mit einem erheblichen höheren Kostenaufwand verbunden sein. Die Umgestaltung sollte bei Betreiberwechsel oder bei ohnehin umfangreichen Umgestaltungsmaßnahmen im Sanitärbereich und Elektrobereich sowie bei Maßnahmen zur Einhaltung der Energieeinsparverordnung erfolgen. Maßnahmen, wie Einbau eines Aufzuges, barrierefreie Gestaltung des Eingangsbereiches sowie die barrierefreie Ausstattung der Bäder erfordern einen finanziellen Mehraufwand gegenüber heute noch üblichen Ausstattungen.

Sehr aufwendig kann die barrierefreie Umgestaltung von Beherbergungsstätten sein, die denkmalgeschützt sind. Oft ist der Einbau eines Aufzuges mit einem nicht zu vertretenen Mehraufwand verbunden oder ist technisch nicht möglich. Der Anbau eines Aufzuges an eine denkmalgeschützte Fassade kann u. U. nicht von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Auch bei großzügigen Treppenanlagen im und am Gebäude können evtl. aus Denkmalschutzgründen keine barrierefreien Zugänge geschaffen werden. Man sollte aber im Rahmen der finanziellen und technischen Möglichkeiten versuchen, den Eingangsbereich und Gaststättenbereich sowie die Gästezimmer barrierefrei zu gestalten.

Bauherren wird empfohlen, für die barrierefreie Gestaltung Experten zu konsultieren.

In der DIN 18040 "Barrierefreies Bauen" sind für Unterkunftsgebäude keine speziellen Forderungen und Empfehlungen mehr enthalten. Nachfolgend werden Gestaltungshinweise in Anlehnung der DIN 18040, Teil 1 "Öffentlich zugängliche Gebäude" und DIN 18040, Teil 2 "Wohnungen" gegeben. Die offizielle Kennzeichnung "Barrierefrei geprüft, Stufe 2" für die sieben Zielgruppen des Projektes "Reisen für Alle" werden dabei mit berücksichtigt.

Beim Bauen gilt der Grundsatz: Bauen ist Ländersache. Es gelten die rechtlichen Anforderungen der einzelnen Landesbauordnungen und der Normen, wenn sie als technische Baubestimmungen eingeführt wurden. Die DIN 18040,

Teil 1 und Teil 2 sind als technische Baubestimmungen in fast allen Bundesländern eingeführt. Es gibt aber einzelne Anforderungen, die nicht verbindlich festgelegt wurden, wie z. B. beidseitiger Handlauf bei Treppen und Rampen.

Gestaltung

Gebäude und Außenanlage

Forderungen und Empfehlungen nach DIN 18040 "Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen", Teil 1 "Öffentlich zugängliche Gebäude"

Dazu gehören Parkplatz, Tiefgarage, Hauseingang, räumliche Anordnung, Lage der Zimmer, Brandschutz-Rettungswege, Balkone, Aufzüge, Treppe, Rezeption, Erschließung, Flure, Zimmertür.

Parkplätze für Gäste mit Behinderungen sind in der Nähe des Einganges anzuordnen ...

Weitere Inhaltspunkte

Gasträume | Gästezimmer | Ausstattung | Das Hotelbad | Brandschutz, Schallschutz, Telekommunikation | Checkliste

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Beherbergungsstätten, Hotels, Gasthäuser, Gasthöfe, Pensionen, Ferienwohnungen und Ferienhäuser (ca. 390 kB)

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Autorinfo

Alles barrierefrei bauen

Frau Dipl.-Ing. Helga Baasch

16761 Hennigsdorf OT Stolpe-Süd

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