Infrastruktur Kreditprogramme
KfW-Programme für kommunale und soziale Infrastruktur
Laut Statistischem Bundesamt gibt es derzeit in Deutschland über 40.000 Schulen, etwa 56.700 Kindergärten und Kindertagesstätten und mehrere 10.000 (Schul-)Sporthallen. Über die Hälfte dieser 150.000 Gebäude sind heute mehr als dringend energetisch sanierungsbedürftig. Energieverschwendung auf Kosten der öffentlichen Kassen und des durch erhöhten CO2-Ausstoß belasteten Klimas.
Darüber hinaus gilt es jedoch auch im Sinne der UN-Behindertenkonvention für eine Inklusion beeinträchtigter Menschen zu sorgen, sei es beispielsweise durch den Anbau von Rampen, den Einbau eines Fahrstuhls und vielen anderen Möglichkeiten. Diese Maßnahmen kosten Geld, das von der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereit gestellt wird.
Die KfW bietet einige sehr zinsgünstige Kreditprogramme an, die im Folgenden in Klammern zusammen mit den drei zum Antrag berechtigten Gruppen aufgelistet sind:
- Kommunen (Landkreise, Städte, Gemeinden, Gemeindverbände) und deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe und Zweckverbände (208)
- Kommunale und soziale Unternehmen (148)
1. KfW-Kredit für Kommunen und deren rechtlich unselbstständigen Eigenbetriebe
Mit dem Investitionskredit Kommunen (IKK) 208 fördert die KfW Kommunen, die in ihre kommunale und soziale Infrastruktur investieren wollen. Auch der Erwerb von Grundstücken wird gefördert, wenn dieser Bestandteil eines Investitionsvorhabens ist.
Der Finanzierungsanteil beträgt bei Krediten über 2 Millionen Euro maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben. Bei Krediten bis 2 Millionen Euro kann der Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben betragen.
Der Kredithöchstbetrag beträgt 150 Millionen Euro pro Jahr pro Antragsteller. Es stehen drei Kreditlaufzeitenvarianten zur Verfügung: bis zu 10 Jahre, bis zu 20 Jahre und bis zu 30 Jahre.
Was wird nach 208 gefördert?
- Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen
- Anpassung der technischen Infrastruktur wie der Wasser- und Abwasserwirtschaft
- Breitbandnetze
- Verkehrsinfrastruktur und Abfallwirtschaft
- Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich Tourismus
- Krankenhäuser und Behinderteneinrichtungen
- Flüchtlingsunterkünfte
- Baulanderschließung
2. Programme für kommunale und soziale Unternehmen
Der IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen 148 unterstützt alle kommunalen Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen beim Umbau von Kindergärten, Krankenhäusern, Sportanlagen, Schulen und Behindertenwerkstätten sowie Projekte mit anderen sozialen Zielen beziehungsweise bei der Pflege kultureller Werte.
Bei einem Kreditbetrag von maximal 50 Millionen Euro pro Vorhaben werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert. Bei einer Mindestlaufzeit von vier Jahren stehen verschiedene Laufzeitvarianten zur Verfügung: bis zu 10 Jahre, bis zu 20 Jahre und bis zu 30 Jahre.
Förderbeispiele:
- Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen
- Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur
- Krankenhäuser, Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen
- Krankenhäuser, Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen
- Betreutes Wohnen
- Ambulante Pflegeerinrichtungen
- Kulturelle Einrichtungen
- Versorgung und Entsorgung
- Verkehrsinfrastruktur
- Wissenschaft, Technik und Kulturpflege
Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Aufenthalts- und Wohnverhältnisse und zum behindertengerechten Umbau
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