KfW Investitionszuschuss für altersgerechtes Umbauen 455
Zuschuss bis zu max. 6 250 Euro für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen wollen. Auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum.
KfW-Zuschuss für mehr Wohnkomfort und weniger Barrieren
Seit dem 01.10.2014 bietet die KfW-Bank alternativ zum Förderprogramm Altersgerecht Umbauen (159) einen Investitionszuschuss (455-B) für private Eigentümer an, die Wohnraum barrierereduziert umbauen oder umgebauten Wohnraum kaufen.
Der Zuschuss lohnt sich vor allem bei einzelnen Umbaumaßnahmen und für diejenigen, die die finanziellen Mittel für den Umbau auch selbst aufbringen können.
Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) wieder verfügbar
Ab sofort können Sie als Privatperson mit Eigentum oder als Mieterin oder Mieter unabhängig von Ihrem Alter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei der KfW beantragen.
Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen als Berechnungsgrundlage für die Zuschussbeträge betragen 25 000 EUR.
Höhe des Zuschusses
Bei Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung fördert die KfW-Bank Ihr Vorhaben bis zu einer Höhe von 25 000 EUR förderfähigen Kosten je Wohneinheit. Die maximalen förderfähigen Kosten steigen auf 50 000 EUR je Wohneinheit, wenn Sie den Standard Altersgerechtes Haus erreichen. Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche bzw. Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Für eine Antragstellung müssen mindestens 2 000 EUR in förderfähige Maßnahmen investiert werden.
- Einzelmaßnahmen aus den Förderbereichen 1-7 (s.unten) zur Barrierereduzierung
10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 2 500 Euro pro Wohneinheit - Standard "Altersgerechtes Haus"
12,5 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 6 250 Euro pro Wohneinheit
Wer wird gefördert?
- private Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Einfamilienhäusern und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen
- Ersterwerber von barrierearm modernisiertem Einfamilienhäusern und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen. Kosten der barrierereduzierenden Umbaumaßnahmen müssen im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sein.
- Mieter mit Zustimmung des Vermieters
- Wohnungseigentümergemeinschaften
Was wird gefördert?
- barrierereduzierende Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden
- die Erweiterung bestehender Gebäude (z. B. Anbau eines Außenaufzugs)
- den Ausbau vormals nicht beheizter Räume (z. B. Dachgeschossausbau)
- die Umwidmung von beheizten Nichtwohnflächen (z. B. Gewerbe)
- neue Wohneinheiten, die durch Erweiterung/Ausbau von Denkmalschutzgebäuden bzw. Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz entstehen
- Kauf einerbarrierearm umgebauten Immobilie
Grundsätzlich werden alle Maßnahmen gefördert, die unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit der jeweiligen barrierereduzierenden Maßnahmen erforderlich sind. Dies umfasst das Material sowie den fachgerechten Einbau oder die Verarbeitung durch die jeweiligen Fachunternehmen. Die eigene Arbeitsleistung oder die Leistung privater Helfer ist nicht förderfähig (siehe auch Zusatzinfo in der rechten Spalte). Hier sind nur sind die Materialkosten förderfähig. Dafür hat ein Fachunternehmen die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen und die angefallenen Materialkosten formlos gegenüber dem Bauherrn zu bestätigenVoraussetzung für die Förderung ist die Durchführung der Maßnahme durch ein Fachunternehmen.
Kombination mit anderen Förderprogrammen der KfW und Krediten anderer Banken
Achtung: Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen, zum Beispiel von Kommunen oder Berufsgenossenschaften, ist zwar grundsätzlich möglich, der Zuschuss kann jedoch nicht kombiniert werden mit dem KfW-Förderprogramm Altersgerecht Umbauen (159). Der Zuschuss ist eine Alternative zum Kredit 159. Ebenfalls nicht zulässig ist eine Kombination mit Landesfördermitteln, die aus dem KfW-Förderprogramm 159 refinanziert werden.
Ebenfalls nicht möglich ist die Kombination geförderter barrierereduzierender Maßnahmen dieses Programms
- mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- mit einer Förderung für die entsprechenden Maßnahmen gemäß Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (sog. Wohnriester)
- mit der Förderung der sozialen Pflegeversicherung oder der privaten Pflege-Pflichtversicherung (inkl. der Beihilfe für Beamte) für denselben Teil der Umbaumaßnahme. Für einen anderen Teil der Umbaumaßnahme ist die Inanspruchnahme eines finanziellen Zuschusses der Pflegeversicherung (inklusive der Beihilfe) zusammen mit einer KfW-Förderung möglich. Es muss eine seperate Rechnung vorliegen.
Technische Mindestanforderungen in den Förderbereichen, Hersteller, Produkte
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1. Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
- Wege zu Gebäuden sowie regelmäßig genutzten Einrichtungen wie Stellplätze, Garagen, Sitzplätze und Spielplätze und Entsorgungseinrichtungen
- Umbau und Schaffung von altersgerechten Kfz-Stellplätzen sowie deren Überdachungen
- Umbau und Schaffung von Abstellplätzen für Kinderwagen, Rollatoren/Rollstühlen, Fahrradständer sowie deren Überdachungen
- sonstige Wohnumfeldmaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
Wege, Stellplätze und gebaute Rampen
Minigarage, Abstellbox für Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen, Fahrrad
Sitzplätze, Spielplätze und Entsorgungseinrichtungen
2. Eingangsbereich und Wohnungszugang
- automatische und/oder kraftunterstützende Türantriebe
- ergänzende Beschriftung, z. B. mit Brailleschrift/Reliefschrift, taktile Markierungen an Handläufen
- Abbau von Barrieren und Schaffung von Bewegungsflächen
- Maßnahmen zum Wetterschutz
Automatische/kraftunterstützende Türantriebe und Türen
Beschriftungen, Handlaufinformationen
Abbau von Barrieren an Türschwellen
3. Vertikale Erschließung/Überwindung von Niveauunterschieden
- Nachrüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen als Anbauten oder Einbauten
- Hebebühnen/Hebelifte zur Überwindung von Barrieren
- Treppenlifte oder andere ergänzende mechanische Fördersysteme
- Barrierereduzierende Umgestaltung von Treppenanlagen
- Rampen zur Überwindung von Barrieren
Aufzug/ Homelifte
Hebebühnen bis 1 m Förderhöhe
Hebebühne zwischen 1 m und 2 m Förderhöhe
Hebebühnen bis 3 m Förderhöhe
Treppenplattformlift, Schrägaufzug
Treppen: Handlauf, Stufen, Antirutsch-Beschichtungen
Rampe aus Metall
Einbaurampen
Balkonrampen
4. Anpassung der Raumgeometrie
- Änderung des Raumzuschnitts von Wohnräumen und Schlafräumen, Fluren oder Küchen
- Verbreiterung der Türdurchgänge mit Einbau neuer Türen
- Nachrüstung mit Schiebetüren
- Ausstattung mit automatischen Türantrieben oder mit kraftunterstützenden Antrieben
- Schwellenabbau
- Erschließung oder Schaffung von Freisitzen (Terrassen, Loggien oder Balkonen)
Innentür, Türantriebe
Schwellenlose Übergänge
5. Maßnahmen an Sanitärräumen
- Anpassung der Raumgeometrie
- Schaffung bodengleicher Duschplätze
- Duschen einschließlich Dusch(-klapp)sitze
- Badewannen einschließlich mobiler Liftsysteme
- Badewannensysteme mit seitlichem Türeinstieg
- Modernisierung von Sanitärobjekten
- WCs einschließlich Einrichtung zur seitlichen Bedienung der WC-Spülung sowie Rückenstützen am WC
- Dusch-WCs
- Waschtische
- Technische Hilfen (z. B. Stützgriffe und Haltegriffe)
- rutschfeste oder rutschhemmende Fliesen
Bodengleiche Duschen, Body Dryer
Badewannen mit Tür, Einstieg
Höhenverstellbare WCs
Dusch-WCs
Waschtische/Waschtischlifter
Stützgriffe und Haltesysteme
Armaturen
6. Sicherheit, Orientierung und Kommunikation
- Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit, Orientierung und Kommunikation. Dies umfasst auch Altersgerechte Assistenzsysteme (Ambient Assisted Living – "AAL" und intelligente Gebäudesystemtechnik ohne Endgeräte und Unterhaltungstechnik), z. B. für die Bedienung und Steuerung von baugebundenen Antriebssystemen oder zur Sicherheit und Gefahrenabwehr sowie Ruf-, Notruf- und Unterstützungssysteme.
- Baugebundene Assistenzsysteme (z. B. (Bild-)Gegensprechanlagen, Bewegungsmelder, Beleuchtung, baugebundene Not- und Rufsysteme)
- Modernisierung von Bedienelementen
- Stützsysteme und Haltesysteme einschließlich Maßnahmen zur späteren Nachrüstung
Gegensprechanlagen und AAL-Systeme
Sturzerkennung und Prävention
7. Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen
- Umgestaltung bestehender Gemeinschaftsräume oder Schaffung von Gemeinschaftsräumen in bestehenden Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
Bodenbeläge, Beleuchtung
Standard Altersgerechtes Haus
Der Standard Altersgerechtes Haus wird erreicht, wenn eine einzelne oder alle Wohnungen eines Gebäudes die nachfolgenden Anforderungen (einschließlich der technischen Mindestanforderungen der jeweiligen Maßnahmen) erfüllen:
- ein altersgerechter Zugang entsprechend den Förderbereichen 1, 2 und ggf. 3,
- ein altersgerechtes Wohnzimmer und/oder Schlafzimmer sowie eine altersgerechte Küche entsprechend Förderbereich 4,
- ein altersgerechtes Bad entsprechend Förderbereich 5 und
- die Anforderung an die Bedienelemente entsprechend Förderbereich 6.