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Eine Aufzugsanlage, alternativ auch Aufzug, Fahrstuhl oder Lift genannt, ist eine vertikale Transportanlage, mit der Personen oder Güter aller Art in einer beweglichen Kabine, einem Fahrkorb oder auf einer Plattform zwischen zwei oder mehreren Ebenen transportiert werden können. Ihre Anordnung muss nach bautechnischen, brandschutztechnischen und ablauftechnischen Überlegungen erfolgen und den Sicherheitsbestimmungen entsprechen.

Aufzüge mit Personenbeförderung gehören zu den überwachungsbedürftigen Anlagen laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und unterliegen somit bestimmten Prüfungen (Prüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfung in bestimmten Fristen) durch zugelassene Überwachungsstellen.

Aufzug

Die folgenden Kriterien machen einen Aufzug aus: Die Förderhöhe beträgt mindestens 180 cm, er verfügt über eine teilweise geführte Aufzugskabine und feste Zugangsstellen. Ein Aufzug kann in einem bauseits erstellten Mauerschacht/ Betonschacht montiert werden. Viele Aufzug-Hersteller liefern auch selbsttragende Schachtgerüste aus Aluminiumprofilen. Die Schächte eignen sich sowohl für den Außeneinsatz wie auch für den Inneneinsatz und können vielfältig gestaltet werden, da eine Vielzahl von Verkleidungsmaterialien (Glas, pulverbeschichtete Aluminiumbleche, Granitplatten usw.) eingebaut werden können.

Die Schachtgrubentiefe beträgt bei Geschwindigkeiten größer 0,2 m/s mindestens 1.000 mm. Bei Geschwindigkeiten bis zu 0,2 m/s kann diese unter bestimmten Voraussetzungen deutlich verringert werden. Beim Antrieb direkt an der Kabine wird kein Maschinenraum benötigt.

Aufzüge barrierefrei umrüsten

Neuanlagen lassen sich heutzutage für einen barrierefreien Einsatz konfigurieren. Doch auch bestehende Aufzüge sind in den meisten Fällen barrierefrei umrüstbar. Eines der häufigsten Probleme älterer Anlagen ist die mangelnde Haltegenauigkeit, wodurch gefährliche Stolperstufen entstehen können. Ein Austausch des Antriebs und der Einbau einer Mikroprozessor-Steuerung lassen diese gefährliche Hürde verschwinden.

Ein anderes Problem bei älteren Anlagen sind Drehtüren, die mit der Hand betätigt werden müssen. Diese sind für beeinträchtigte Personen schwierig zu öffnen. Nachrüstbare, elektronisch gesteuerte Schiebetüren hingegen öffnen automatisch und sind mit Licht­gittern ausgerüstet, die verhindern, dass sich Personen einklemmen. Die behindertengerechte Ausführung von Aufzügen ist in der DIN EN 81-70 geregelt.

Antriebsarten bei Aufzügen

Seilaufzug:die Kabine hängt an Tragseilen aus Stahl
Hydraulikaufzug:die Kabine wird durch einen oder mehrere Hydraulikkolben bewegt
Zahnstangenaufzug:die Kabine wird durch einen Elektromotor oder einen Verbrennungsmotor nach dem Zahnstangen/ Ritzelprinzip angetrieben
Spindelantrieb:die Bewegung des Aufzugs erfolgt über eine Spindel (Schraube), die über einen Antrieb gedreht werden kann
Traktionsantrieb:Kabine bewegt sich durch den "Andruck", d.h. die sich automatisch selbst nachstellende Verbindung der Antriebs- und Tragrollen an die Fahrbahn
Vakuumantrieb:eine Druckluftpumpe oder Turbine hebt oder senkt die Bodenscheibe des Liftes; der Antrieb erfolgt über eine Pneumatik
seilloser Antrieb:die Kabine wird durch zwei elektromagnetische Synchron-Linearmotoren angetrieben und somit nur durch ein vertikal bewegliches Magnetfeld gehalten bzw. bewegt

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Aufzug630 kg Tragkraft, bis 30 m Förderhöhe, Hydraulikantrieb für innen und außen, öffentliche und Wohngebäude
630 kg Tragkraft, bis 30 m Förderhöhe, Hydraulikantrieb

630 kg Tragkraft, bis 30 m Förderhöhe, Hydraulikantrieb

für innen und außen, öffentliche und Wohngebäude

für innen und außen, öffentliche und Wohngebäude

Plattformlifte zum Transport von gehbehinderten Personen und Rollstuhlfahrern

Man unterscheidet zwischen Senkrechtplattformliften und Schrägaufzügen(z.B. Treppenplattformlifte oder Treppensitzlifte). Bei beiden Typen ist die Geschwindigkeit auf 0,15 m/s begrenzt. Lifte im privaten und öffentlichen Bereich mit einer möglichen Absturzhöhe von größer 3 m sind anzeigepflichtig und prüfpflichtig durch den TÜV. Die technischen Regeln zu Aufzügen für Personen mit Behinderungen werden in der DIN EN 81-40 (Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge mit geneigter Fahrbahn) und der DIN EN 81-41 (Vertikale Plattformaufzüge) beschrieben.

Die Anlagen sind ausgestattet mit einem Lastaufnahmemittel in einer der Behinderungsart angemessenen Weise, einem Verschlüsselungssystem und einer Totmannsteuerung. Die Totmannsteuerung zur Bedienung ist wärend der gesamten Fahrzeit zu drücken, im öffentlich zugänglichen Bereich erfolgt die Nutzung über einen Schlüsselschalter, der nur die Benutzung durch Befugte ermöglicht.

Senkrechtplattformlift

Senkrechtlifte, alternativ auch Plattformaufzug, Hauslift oder Homelift genannt, dienen dem Transport von Rollstuhlfahrern und ggf. einer Begleitperson. Oft ist eine Verschlüsselung vorgesehen.

Die Aufzüge müssen nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (siehe Zusatzinfo rechte Spalte) errichtet und betrieben werden. Ein Schacht mit Schachtabschlusstüren ist erforderlich. Bei gleichen Kabinenabmessungen kann der Schacht gegenüber herkömmlichen Aufzügen jedoch kleiner gehalten werden.

Da der Antrieb am Lastaufnahmemittel (Kabine) angeordnet werden kann, wird der sonst übliche, separate Maschinenraum eingespart. Die Kabine muss nicht allseits geschlossen sein, was zur Einsparung der Kabinenabschlusstüren führt. Dies ergibt eine geringere Breite und Tiefe des Schachtes. So passt sich der Behinderten-Senkrechtaufzug leichter in ein bestehendes Gebäude ein als ein herkömmlicher Personenaufzug.

Vorteile eines Senkrechtplattformlift

  • geringere Anschaffungskosten im Vergleich zu Personenaufzügen
  • leichte Anpassung beim Einbau in bestehende Gebäude
  • keine umfangreichen Bauarbeiten erforderlich
  • niedrige Gesamtkosten für Betrieb und Wartung
  • innen und außen einsetzbar
Senkrechtlifteals Durchlader oder über Eck bis 450kg / 12 m, im Stahl-, Alu- oder bauseitigen Schacht bis 13 m, Tragkraft bis 500 kg, für innen und außen mit Vakuumantrieb bis 15 m Hubhöhe, Traglast bis 238 kg, für Wendeltreppen gut geeignet für außen und innen, öffentliche und private Gebäude, Traglast bis 400 kg, Höhe bis 15 m bis 13 m Förderhöhe und 400 kg Tragkraft, für außen und innen
als Durchlader oder über Eck bis 450kg / 12 m, im Stahl-, Alu- oder bauseitigen Schacht

als Durchlader oder über Eck bis 450kg / 12 m, im Stahl-, Alu- oder bauseitigen Schacht

bis 13 m, Tragkraft bis 500 kg, für innen und außen

bis 13 m, Tragkraft bis 500 kg, für innen und außen

mit Vakuumantrieb bis 15 m Hubhöhe, Traglast bis 238 kg, für Wendeltreppen gut geeignet

mit Vakuumantrieb bis 15 m Hubhöhe, Traglast bis 238 kg, für Wendeltreppen gut geeignet

für außen und innen, öffentliche und private Gebäude, Traglast bis 400 kg, Höhe bis 15 m

für außen und innen, öffentliche und private Gebäude, Traglast bis 400 kg, Höhe bis 15 m

bis 13 m Förderhöhe und 400 kg Tragkraft, für außen und innen

bis 13 m Förderhöhe und 400 kg Tragkraft, für außen und innen

Kabinenlift

Kabinenlifte als schachtlose Lifte für verschiedenste Einbausituationen zur Erschließung von Balkonen und für den direkten Gebäudezugang. Türen an allen vier Seiten erlauben maximale Flexibilität in der Planung.

Die Kabine ist in verschiedenen Größen für den Außen- und Innenbereich sowie in individuellem Design erhältlich. Der Platz unter der Kabine bleibt frei zugänglich, wenn sich der Lift im Obergeschoss befindet.

Kabinenliftunterfahrbar, keine Abstandsfläche mit Vakuumantrieb bis 15 m Höhe, Traglast bis 238 kg, für Wendeltreppen geeignet
unterfahrbar, keine Abstandsfläche

unterfahrbar, keine Abstandsfläche

mit Vakuumantrieb bis 15 m Höhe, Traglast bis 238 kg, für Wendeltreppen geeignet

mit Vakuumantrieb bis 15 m Höhe, Traglast bis 238 kg, für Wendeltreppen geeignet

Leichtbaulift

Leichtbaulifte sind für den Einsatz in privaten Bereichen wie Ein- und Zweifamilienhaus oder Maisonettewohnung geeignet und für den Rollstuhltransport zu klein. Sie stellen jedoch eine komfortable Alternative zum Treppensitzlift dar, wenn das Raumangebot es zulässt. Mit einer Förderhöhe von bis zu 3,60 m verbinden sie problemlos zwei Etagen miteinander und transportieren ein bis zwei Personen, den Rollator und die Einkaufstaschen. Deckenhöhen sind bis 3,00 m möglich, Deckendicken bis 70 cm. Sie sind extrem platzsparend und erfordern keinen Schacht.

Leichtbauliftebis 4,50 m Hubhöhe, Tragkraft 250 kg / 3 Personen für 2 Personen, bis 13 m und 250 kg Nutzlast
bis 4,50 m Hubhöhe, Tragkraft 250 kg / 3 Personen

bis 4,50 m Hubhöhe, Tragkraft 250 kg / 3 Personen

für 2 Personen, bis 13 m und 250 kg Nutzlast

für 2 Personen, bis 13 m und 250 kg Nutzlast

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Autorinfo

nullbarriere.de

Frau Dipl.-Ing. Arch. Sonja Hopf

Rigaer Str. 89
10247 Berlin

030 52696250

Zusatzinfo

Die Mindestvorgaben für die Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen sind in der DIN EN 81-70 aufgeführt.

Die europäische Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU regelt die Anforderungen für das Inverkehrbringen von Aufzugsanlagen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).

Diese Richtlinie wird in Deutschland durch die Aufzugsverordnung (12. ProdSV) in nationales Recht umgesetzt.

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG regelt ein einheitliches Schutzniveau zur Unfallverhütung für Maschinen beim Inverkehrbringen innerhalb des EWR sowie der Schweiz und der Türkei. Diese Richtlinie wird in Deutschland durch die Maschinenverordnung in nationales Recht umgesetzt.

Die VDI 6008 Blatt 4 Barrierefreie Lebensräume, Möglichkeiten der Aufzugs- und Hebetechnik von 2015 regelt die Anforderungen an Aufzüge, Hebebühnen, Treppenplatt­formlifte und weitere Optionen des vertikalen Transportes.

Inhaltsverzeichnis

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