Bewegungsflächen an Pkw und Behindertentransportfahrzeuegen (Kleinbus) und in Garagen
Din 18040-3 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen Anlagen des ruhenden Kraftfahrzeugverkehrs - Parkplatz
Pkw-Stellplätze für Menschen mit Behinderung sind in der Nähe von barrierefreien Zugängen anzuordnen und müssen barrierefrei nutzbar und erreichbar sein. Mindestens 3 % der Pkw-Stellplätze je Stellplatzanlage müssen für den Seitenausstieg ausgeführt sein, mindestens jedoch einer, ebenso ein Stellplatz mit Heckausstieg. Die Kombination von Seiten- und Heckausstieg ist möglich. Personenbezogene Pkw-Stellplätze für Menschen mit Behinderung sind nach den individuellen Bedürfnissen der jeweiligen Person (Tiefbauamt auf Antrag und Vorlage des Schwerbehindertenauswises) einzurichten.
Parkplätze mit Heckausstieg müssen mindestens 5,00 m lang sein, zuzüglich einer freizuhaltenden Bewegungsfläche im Heckbereich von mindestens 2,50 m Tiefe in der Breite des Pkw-Stellplatzes.
Die Bewegungsfläche für den Seiten- bzw. Heckausstieg muss stufenlos, z. B. über einen abgesenkten Bord, vom Gehweg erreichbar sein.
Wird eine Hebebühne zum Ausstieg verwandt, ist dieses Maß von 7,50 m Länge i.d.R. ausreichend. Bei Nutzung einer Klapprampe wird es aber schnell eng, zusätzlich zur Rampenlänge (je nach Höhe, Steigungswinkel bis 30°) ist eine Bewegungsfläche von 1,50 m erforderlich.
Die neue Ausgabe der DIN 18040-3 (Oktober 2024) übernimmt die Empfehlung aus EAR 23 "Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs" mit den Abmessungen mindestens 3,65 m breit und mindestens 5,20 m lang
Bemessung für seitlichen Ausstieg Rollstuhlfahrer
Bei PKW-Stellplätzen die mit einer gemeinsame Bewegungsfläche angelegt sind, reduziert sich der Platzbedarf.
Kinder müssen grundsätzlich auf der Beifahrerseite in das Auto einsteigen bzw. hineingesetzt werden können. Diese Seite ist in der Regel die Gehwegseite.
Bemessung für Behindertentransporter - Kleinbus mit Auffahrrampe
Die Länge der Auffahrrampen beträgt 175 - 200 cm. Zum Rangieren des Rollstuhls vor der Rampe ist ein Bewegungsfläche von 150 cm Tiefe erforderlich.
Bemessung für Behindertentransporter - Kleinbus mit absenkbarem Lift
Für diesen Fahrzeugtyp muss zusätzlich zur Fläche der Plattform eine Bewegungsfläche mit 150 cm Tiefe im Heckbereich des Kleinbusses gegeben sein.
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