DIN EN 17210 Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umgebung - Funktionale Anforderungen
DIN EN 17210Brandschutz für alle - Evakuierung und Notausgänge
Die Eingänge zu einem Gebäude sollten leicht erkennbar, leicht zugänglich und nutzbar, sicher und geschützt sowie dauerhaft sein und müssen als Haupteingang barrierefrei sein.
Im Gefahrenfall bei Brand Explosionen, Überschwemmungen, Erdbeben werden Eingänge meist auch als Not-Ausgänge genutzt. Die unabhängige, selbstständige Evakuierung über zugängliche, sichere und intuitiv erfassbare horizontale Wege ist die erste Strategie, um vom Brand-, Explosions- usw. Ort zum nächsten angrenzenden sicheren Brandabschnitt, einem oder mehreren relativ sicheren Orten, zu gelangen.
Vertikale Erschließung
In mehrgeschossigen Gebäuden erfolgt die Evakuierung über Treppen, Rampen oder Aufzüge bzw. in Wohnbauten über Anleiterung der Feuerwehr. Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder anderen gesundheitlichen Problemen sind nicht immer zur Selbstrettung fähig. Deshalb sind für diese Personen bis zum Eintreffen fremder Hilfe ausgewiesene Rettungsbereiche erforderlich und mit einem Notfallkommunikationssystem ausgestattet sein. Diese Bereiche leigen vorzugsweise an notwendigen Treppenhäusern oder in der Nähe von Evakuierungsaufzügen. /p> weitere Hinweise zu Aufzügen im Brandfall ...
Alarmierung im Zwei-Sinne-Prinzip
Akustische und optische Alarme sind unerlässlich, um alle Gebäudenutzer, insbesondere seh- und hörbehinderte Personen, über den Notfall zu informieren. Laute Alarmsignale können für viele Nutzer beunruhigend und desorientierend wirken. Das Prinzip der Mehrsinnesorientierung umfasst die Unterstützung und Führung von seh- und hörbehinderten Personen durch taktile, akustische und visuelle Beschilderung, taktile und visuelle Wegweiser sowie Informationen zum horizontalen Evakuierungsweg zu den relativ sicheren Orten und zum Rettungsbereich und weiter vertikal zu den Treppen, die zu den sicheren Orten außerhalb des Gebäudes und schließlich zum endgültigen sicheren Ort außerhalb des Gebäudes führen.
Verhalten von Personen im Brandfall Zehn Prozent der Personen, die das Gebäude nutzen (Bewohner/-innen, Besucher/-innen und andere Nutzende), können eine Behinderung haben (Seh- oder Hörbeeinträchtigung, körperliche Beeinträchtigung, geistige, kognitive oder psychologische Beeinträchtigung, wobei einige Behinderungen nicht erkennbar sind, z.B. bei Anosognosie. Alle Gebäudenutzende sollten über Evakuierungsverfahren informiert werden.weitere Inhalte dazu:
Breite und lichte Höhe der Eingangstür, Bodenbeläge von Eingängen, Beleuchtung von Eingängen, Arten von Haupteingangstüren, Sicherheits- und Zugangssysteme, Schutzeinrichtungen, Drehkreuze und Tore, Eingangshallen und Vorräume
DIN 18040 Barrierefreies Planen und Bauen
Zur Zeit gilt:
Die barrierefreie Erreichbarkeit der Haupteingänge ist gegeben, wenn diese stufen- und schwellenlos erreichbar sind. Vor Gebäudeeingängen ist eine ebene, höchstens eine für die Entwässerung notwendige Neigung ist möglich. Türen müssen deutlich wahrnehmbar, leicht zu öffnen und schließen und sicher zu passieren sein.
Barrierefreier schwellenloser Übergang = ohne Höhenversatz
"Die Türen müssen deutlich wahrnehmbar, leicht zu öffnen und schließen und sicher zu passieren sein. Untere Türanschläge und -schwellen sind nicht zulässig."
Barrierefreier Übergang mit Höhenversatz
"Sind sie (die Schwellen) technisch unabdingbar, dürfen sie nicht höher als 2 cm sein."
Wie gut barrierefreie Übergänge nutzbar sind, zeigt unsere Umfrage zur barrierefreien Türschwelle
Unsere Partner bieten unterschiedliche schwellenlose Lösungen für barrierefreie Übergänge an - von der etablierten Magnetdoppeldichtung sowie Systeme, die auf einer geprüften Absenkdichtung basieren.
Zusätzliche Maßnahmen, gegebenenfalls auch in Kombination, werden in der Flachdachrichtlinie genannt:
rinnenförmiger Entwässerungsrost oder eine vergleichbare Konstruktion, gegebenenfalls beheizbar, mit "unmittelbarem Anschluss an die Entwässerung"; Gefälle der wasserführenden Ebenen vom Übergang zur Fläche; Schlagregen- und Spritzwasserschutz durch Überdachung; Türen mit Flanschkonstruktion, Türen mit spezieller Abdichtungsfunktion; zusätzliche Abdichtung im Innenraum mit gesonderter Entwässerung.
Werden am Haupteingang Türen mit Schwellen eingebaut, sollte das zukünftig begründet werden müssen.