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Welche unterschiedlichen Aufzüge/Lifte gibt es und wofür nimmt man welchen um Kosten zu minimieren?
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Welche unterschiedlichen Aufzugsarten gibt es und was sind ihre Besonderheiten? Wie lassen sich Aufzüge barrierefrei umrüsten? Was Sie über Aufzüge wissen sollten.
Bezeichnungen, Hinweise und Wissenswertes über Aufzugsanlagen, Personenaufzüge, Senkrechtlifte, Leichtbaulifte, Kabinenlifte und runde Lifte.

Aufzug | Aufzug nach Maschinenrichtlinie | Leichtbaulift | Kabinenlift | Runder Lift

Aufzug

Eine Aufzugsanlage, alternativ auch Aufzug oder Lift (früher Fahrstuhl) genannt, ist eine vertikale Transportanlage, mit der Personen oder Güter aller Art in einer beweglichen Kabine, einem Fahrkorb oder auf einer Plattform zwischen zwei oder mehreren Ebenen transportiert werden können. Ihre Anordnung muss nach bautechnischen, brandschutztechnischen und ablauftechnischen Überlegungen erfolgen und den Sicherheitsbestimmungen entsprechen.

Aufzüge mit Personenbeförderung gehören zu den überwachungsbedürftigen Anlagen laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und unterliegen somit bestimmten Prüfungen (Prüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfung in bestimmten Fristen) durch zugelassene Überwachungsstellen.

Aufzüge nach Aufzugsrichtlinie müssen in ihren Fahrkorbmaßen mindestens Typ 2 nach DIN EN 81-70, Tabelle 1 entsprechen, um die Nutzung des Aufzugs durch einen Rollstuhlfahrer mit Begleitperson zu ermöglichen. Ein Aufzug nach Typ 1 ist nicht barrierefrei. Die lichte Zugangsbreite muss mindestens 90 cm betragen. Weitere Fahrkorbmaße für Rollstuhlbenutzer sind in DIN 15309 - Personenaufzüge für andere als Wohngebäude sowie Bettenaufzüge angegeben.

Die Schachtgrubentiefe beträgt bei Geschwindigkeiten größer 0,2 m/s mindestens 1.000 mm. Bei Geschwindigkeiten bis zu 0,2 m/s kann diese unter bestimmten Voraussetzungen deutlich verringert werden. Beim Antrieb direkt an der Kabine wird kein Maschinenraum benötigt.

Antriebsarten bei Aufzügen
Seilaufzug:die Kabine hängt an Tragseilen aus Stahl
Hydraulikaufzug:die Kabine wird durch einen oder mehrere Hydraulikkolben bewegt
Zahnstangenaufzug:die Kabine wird durch einen Elektromotor oder einen Verbrennungsmotor nach dem Zahnstangen/ Ritzelprinzip angetrieben
Spindelantrieb:die Bewegung des Aufzugs erfolgt über eine Spindel (Schraube), die über einen Antrieb gedreht werden kann
Traktionsantrieb:Kabine bewegt sich durch den "Andruck", d.h. die sich automatisch selbst nachstellende Verbindung der Antriebs- und Tragrollen an die Fahrbahn
Vakuumantrieb:eine Druckluftpumpe oder Turbine hebt oder senkt die Bodenscheibe des Liftes; der Antrieb erfolgt über eine Pneumatik
seilloser Antrieb:die Kabine wird durch zwei elektromagnetische Synchron-Linearmotoren angetrieben und somit nur durch ein vertikal bewegliches Magnetfeld gehalten bzw. bewegt

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Aufzug nach Maschinenrichtlinie - Vertikale Plattformaufzüge

Vertikale Plattformaufzüge, alternativ auch Aufzug, Senkrechtplattformlift, Plattformaufzug, Homelift genannt, sind eine vertikale Transportanlage, mit der Personen oder Güter aller Art in einer beweglichen Kabine, einem Fahrkorb oder auf einer Plattform zwischen zwei oder mehreren Ebenen transportiert werden können. Ihre Anordnung muss nach bautechnischen, brandschutztechnischen und ablauftechnischen Überlegungen erfolgen und den Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Sie dienen dem Transport von Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit mit oder ohne Rollstuhl und Begleitperson oder mit Kinderwagen können von wenigen Zentimetern bis etwa 18 m Höhe oder ca. 6 Geschosse eingesetzt werden.

Aufzüge nach Maschinenrichtlinie unterliegen einer Begrenzung ihrer maximalen Fördergeschwindigkeit von 0,15 m/s. Sie können in einem bauseits erstellten Mauerschacht/ Betonschacht montiert werden. Viele Aufzug-Hersteller liefern auch selbsttragende Schachtgerüste aus Aluminiumprofilen. Die Schächte eignen sich sowohl für den Außeneinsatz wie auch für den Inneneinsatz und können vielfältig gestaltet werden, da eine Vielzahl von Verkleidungsmaterialien (Glas, pulverbeschichtete Aluminiumbleche, Granitplatten usw.) eingebaut werden können.

Sie können Höhen von wenigen Zentimetern bis zu mehreren Stockwerken überbrücken. Sie lassen sich einfacher und somit kostengünstiger einbauen, da sie nur eine geringe Unterfahrt von wenigen Zentimetern benötigen. Eine Überfahrt ist nicht erforderlich.

Sie verfügen meist über keinen geschlossenen Förderkorb und werden mit einer Totmannsteuerung bedient. Bei der Totmannsteuerung handelt es sich um einen Schalter, der nur in aktiv niedergedrückter Position eine Fahrbewegung zulässt.

In öffentlich zugängigen Bestandsgebäuden muss die barrierefreie Plattform mindestens 1100 mm × 1400 mm betragen, um ausreichend Platz für einen Rollstuhl mit Begleitperson zu bieten.

Plattformgrößen nach DIN EN 81-40

  • für Rollstühle vom Typ A ab 700 mm × 900 mm
  • für Rollstühle vom Typ B ab 750 mm × 1000 mm

Die Last muss bei mindestens 250 kg/m2 der leeren Ladefläche mit folgenden Mindestwerten berechnet werden:

  • Benutzer allein in handbetriebenem Rollstuhl der Typen A und B: 150 kg
  • Benutzer allein in motorbetriebenem Rollstuhl vom Typ A: 225 kg
  • Benutzer allein in motorbetriebenem Rollstuhl vom Typ B: 250 kg

Die Nennlast darf höchstens 350 kg betragen.

Mindestplattformmaße und Mindestnennlast nach DIN EN 81-40

1100 mm × 1400 mm = 385 kg; 900 mm × 1400 mm = 315 kg; 800 mm × 1250 mm = 250 kg.

Die Nennlast darf höchstens 500 kg betragen.

Vorteile eines Senkrechtplattformlifts

  • geringere Anschaffungskosten im Vergleich zu Personenaufzügen
  • leichte Anpassung beim Einbau in bestehende Gebäude
  • keine umfangreichen Bauarbeiten erforderlich
  • niedrige Gesamtkosten für Betrieb und Wartung
  • innen und außen einsetzbar

Aufzüge barrierefrei umrüsten

Neuanlagen lassen sich heutzutage für einen barrierefreien Einsatz konfigurieren. Doch auch bestehende Aufzüge sind in den meisten Fällen barrierefrei umrüstbar. Eines der häufigsten Probleme älterer Anlagen ist die mangelnde Haltegenauigkeit, wodurch gefährliche Stolperstufen entstehen können. Ein Austausch des Antriebs und der Einbau einer Mikroprozessor-Steuerung lassen diese gefährliche Hürde verschwinden.

Ein anderes Problem bei älteren Anlagen sind Drehtüren, die mit der Hand betätigt werden müssen. Diese sind für beeinträchtigte Personen schwierig zu öffnen. Nachrüstbare, elektronisch gesteuerte Schiebetüren hingegen öffnen automatisch und sind mit Licht­gittern ausgerüstet, die verhindern, dass sich Personen einklemmen. Die behindertengerechte Ausführung von Aufzügen ist in der DIN EN 81-70 geregelt.

Leichtbaulift

Leichtbaulifte, Homelifte oder auch Hauslifte sind für den Einsatz in privaten Bereichen wie Ein- und Zweifamilienhaus oder Maisonettewohnung geeignet und für den Rollstuhltransport zu klein. Sie stellen jedoch eine komfortable Alternative zum Treppensitzlift dar, wenn das Raumangebot es zulässt. Mit einer Förderhöhe von bis zu 3,60 m verbinden sie problemlos zwei Etagen miteinander und transportieren ein bis zwei Personen, den Rollator und die Einkaufstaschen. Deckenhöhen sind bis 3,00 m möglich, Deckendicken bis 70 cm. Sie sind extrem platzsparend.

Die Anlagen sind ausgestattet mit einem Verschlüsselungssystem und einer Totmannsteuerung. Die Totmannsteuerung zur Bedienung ist wärend der gesamten Fahrzeit zu drücken.

Kabinenlift

Kabinenlifte als schachtlose Lifte für verschiedenste Einbausituationen zur Erschließung von Balkonen und für den direkten Gebäudezugang. Türen an allen vier Seiten erlauben maximale Flexibilität in der Planung.

Die Kabine ist in verschiedenen Größen für den Außen- und Innenbereich sowie in individuellem Design erhältlich. Der Platz unter der Kabine bleibt frei zugänglich, wenn sich der Lift im Obergeschoss befindet.

Runder Lift

Runde Lifte sind je nach Ausführung für den Innen- und Außenbereich geeignet. Im Innenbereich lösen sie elegant Probleme, wenn nur wenig Raum vorhanden ist oder eine vertikale Aufzugsanlage innnerhalb einer Wendeltreppe oder Spindeltreppe eingebaut werden soll.

Durch die Rundumverglasung der Kabine sind runde Lifte je nach Größe für enge und runde Treppenhäuser ideal.

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Zusatzinfo

Die Mindestvorgaben für die Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen sind in der DIN EN 81-70 aufgeführt.

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG regelt ein einheitliches Schutzniveau zur Unfallverhütung für Maschinen beim Inverkehrbringen innerhalb des EWR sowie der Schweiz und der Türkei. Diese Richtlinie wird in Deutschland durch die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230) in nationales Recht umgesetzt. Sie ist ab dem 20. Januar 2027 verbindlich umzusetzen.

DIN EN 81-41 Norm (2025-07)

Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen - Spezielle Aufzüge für den Personen- und Gütertransport - Teil 41: Vertikale Plattformaufzüge für Personen mit eingeschränkter Mobilität

Abmessungen der Plattform (Lastträgermaße): Max. Größe 2 qm. zu berücksichtigen sind hineinragende Handläufe
Höhe Befehlsgeber: Mindesthöhe Fußboden bis Mittellinie Befehlsgeber: 900 mm (statt bisher 850 mm)

Hinweise

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