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Förderungen für Menschen im Alter, mit Behinderung und bei Pflegebedürftigkeit

Unterschiedliche Wohnformen wie Mietwohnungen und Wohneigentum, ambulant betreute Wohnformen oder die stationäre Pflege werden vielfältig gefördert.

Es werden Fördermittel von Bund und Ländern, Kommunen und Institutionen, z. B. Wohlfahrtspflege, angeboten oder neu aufgelegt. Hier ist eine genaue Recherche bei den jeweiligen Fördergebern des Landes bzw. der Landesbanken vor Beginn der Planung erforderlich. Grundsätzlich ist immer im Einzelfall zu prüfen, welcher Kostenträger in Frage kommen kann.

Ziel bleibt jedoch für alle Menschen ein möglichst langer Aufenthalt in ihrem gewohnten Umfeld.

Gesetzliche Grundlagen zu Fördermitteln

2 Personen in einem Wohnraum mit Homelift Eine Frau im Rollstuhl öffnet die Tür Produktbild Funk-Zug- und Ruftaster 2 Möbelpacker tragen ein Sofa

Mietwohnungen und Wohneigentum

Im § 40 SGB XI - Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen - sind die finanziellen Zuschüsse der Pflegekassen für technische Pflegehilfsmittel und Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen bei Vorliegen eines Pflegegrades benannt.

Mit Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes sind vorrangig bauliche Maßnahmen gemeint, die mit einem wesentlichem Eingriff in die Bausubstanz verbunden sind, wie z. B. Badumbau, Küchenumbau, Türverbreiterungen oder fest installierte Rampen und Treppenlifte.

Einbau und Umbau von Mobiliar und technischen Assistenzsystemen gehören ebenso hierzu.

Beratungskosten, Schaffung neuer Wohnflächen oder Umzugskosten werden bezuschusst.

Nicht immer reicht der Zuschuss der Pflegekasse aus. Es können jedoch auch öffentliche Mittel beantragt werden.

Außer Zuschüssen kann das zudem ein zinsloses bzw. zinsgünstiges Darlehen sein. Oft ist die Bewilligung von bestimmten Voraussetzungen abhängig, wie z. B. Einkommensgrenze, Einstufung in einen Pflegegrad oder eine anerkannte Behinderung.

Seit 2009 bietet die KfW-Bank mit ihrem Programm 159 "Wohnraum Modernisieren - Altersgerecht Umbauen" eine besonders günstige Finanzierung zur Barrierereduzierung in der Wohnung, im Haus und im jeweiligen Wohnumfeld an. Unabhängig von der eigenen körperlichen Verfassung und dem Alter wird jeder gefördert, der Umbauarbeiten vornehmen lässt, die ein weitgehend selbstbestimmtes Leben auch in fortgeschrittenen Jahren oder im Fall einer Behinderung ermöglichen sollen. Wer in einer Mietwohnung lebt, benötigt allerdings die Zustimmung seines Vermieters.

Alternativ zum Kredit gibt es das Programm 455 "Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss" für private Eigentümer, die Wohnraum barrierereduziert umbauen oder umgebauten Wohnraum kaufen.

Kredit und Zuschuss sind kombinierbar mit Zuschüssen der sozialen Pflegeversicherung und anderen Fördermitteln der KfW-Bank.

Alle barrierereduzierenden Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden müssen technischen Mindestanforderungen entsprechen und sind durch Fachunternehmen des Bauhandwerks auszuführen.

Jedes Bundesland stellt darüber hinaus Fördermittel - Darlehen, aber auch Zuschüsse - für Baumaßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit im Rahmen von Wohnungsbauförderungsprogrammen bereit.

Ambulant betreute Wohnformen

Zur Forcierung der ambulant betreuten Wohnformen wurden mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (NPG) ab 2013 und mit dem 1. Pflegestärkungsgesetz ab 2015 neue Voraussetzungen geschaffen.

Im § 38a SGB XI - Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen - wird die Wohnform dieser Wohngruppen definiert.

Mindestens 3 Pflegebedürftige mit einer Pflegekraft für die häusliche pflegerische Versorgung bilden diese Wohnform. Jeder Pflegebedürftige erhält einen monatlichen pauschalen Zuschlag.

Die Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen wird mit einer Anschubfinanzierung nach § 45e SGB XI für die altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung zusätzlich zu dem Betrag nach § 40 Absatz 4 - finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes - unterstützt.

Auch die Länder unterstützen betreutes Wohnen im Rahmen ihrer Wohnungsbauförderungsbestimmungen.

Das Land Hamburg fördert den Neubau von Gebäuden für Wohnformen, die besonderen sozialen Zielsetzungen entsprechen und Nutzergruppen mit besonderen Marktzugangsproblemen erreichen. Gefördert wird Gemeinschaftliches Wohnen in einer Großraumwohnung für mindestens drei und höchstens zehn Personen mit individuellen und gemeinschaftlichen Flächen innerhalb der Wohnung und Gemeinschaftliches Wohnen mit abgeschlossenen Wohnungen für jeweils ein bis zwei Personen und zugehörigen gemeinsamen Wohnräumen zur gemeinschaftlichen Nutzung in einem Gebäude oder einer Wohnanlage. (Förderrichtlinie für den Neubau von Wohnraum für Sonderwohnformen)

Niedersachsen fördert den Neubau, Ausbau und Umbau sowie die Erweiterung von Mietwohnungen für Wohngruppen und Wohngemeinschaften für ältere Menschen ab 60 Jahren, schwerbehinderte Menschen sowie hilfebedürftige und pflegebedürftige Menschen mit niedrigem bzw. mittlerem Einkommen. (Wohnraumförderung – Mietwohnraum für gemeinschaftliche Wohnformen)

In Rheinland-Pfalz wird die Schaffung von Mietwohnungen (Wohngruppen und Wohngemeinschaften) zur Einrichtung von Wohngruppen und Wohngemeinschaften für ältere Menschen, volljährige Menschen mit Behinderung und pflegebedürftige volljährige Menschen mit Unterstützungsbedarf, deren Einkommen die Einkommensgrenze nach § 13 Abs. 2 LWoFG um nicht mehr als 60 % übersteigt, gefördert. (Richtlinie Förderung von Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften)

Sachsen unterstützt Baumaßnahmen zur Anpassung von innerstädtischem Wohnraum an geänderte Wohnbedürfnisse unter Berücksichtigung der demografischen Veränderungen. Förderfähig ist unter anderem die bauliche Veränderung zur Schaffung von Gemeinschaftsräumen im Wohngebäude, z. B. auch für eine Mehrzwecknutzung, etwa als Familien- und Begegnungs­zentrum oder für einen Gesundheits- und Sozialservice. (Richtlinie zur Förderung von Wohnraumanpassungen für generationenübergreifendes Wohnen - RL Mehrgenerationenwohnen)

In Brandenburg werden Maßnahmen der Modernisierung und Instandsetzung zur generationsgerechten Anpassung, der Wiederherstellung, Erweiterung, Nutzungsänderung und Anpassung von Gebäuden beziehungsweise Wohnungen an geänderte Wohnbedürfnisse gefördert. Dazu zählt auch die modellhafte Erprobung zeitgemäßer Wohnformen für Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderungen sowie von Wohngemeinschaften für selbstbestimmtes betreutes Wohnen für die ältere Mietergeneration mit Möglichkeiten der Inanspruchnahme von individuellen Betreuungs- und Pflegeleistungen. (Richtlinie zur Förderung der generationsgerechten und barrierefreien Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und des Mietwohnungsneubaus). Die Investitionsbank des Landes fördert Investitionen in stationäre Einrichtungen sowie gemeinschaftliche Wohnformen mit ambulanten Pflege- und Betreuungsangeboten durch zinsgünstige Darlehen. (Brandenburg-Kredit Pflege)

Der Freistaat Bayern fördert mit einer Anschubfinanzierung bis zu 40 000 EUR gemeinschaftsorientierte Wohnformen im Alter (generationsübergreifendes Wohnen, Seniorenhausgemeinschaften und Seniorenwohngemeinschaften) und sonstige innovative ambulante Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter. (Richtlinie für die Förderung neuer Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter - SeLA)

Stationäre Pflege

Alle vorgenannten Fördermittel unterstützen das Ziel ambulant vor stationär. Aus diesem Grund haben sich Bund und Länder bei direkten Investitionskosten für Pflegeheime zurückgezogen.

Der Bund stellt jedoch weiterhin Mittel nach § 8 Abs. 3 SGB XI für Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, insbesondere zur Entwicklung neuer qualitätsgesicherter Versorgungsformen für Pflegebedürftige, zur Verfügung. Dabei sind vorrangig modellhaft in einer Region Möglichkeiten eines personenbezogenen Budgets sowie neue Wohnkonzepte für Pflegebedürftige zu erproben.

Der Schwerpunkt der Pflegereform 2015 - das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - ist unter anderem, die Leistungen der Pflegeversicherung flexibler auszugestalten und die medizinische Versorgung in Pflegeeinrichtungen zu verbessern. Die Planung und Förderung der Pflegeeinrichtungen liegt in der Regelungsverantwortung der Länder und Kommunen.

Wohnumfeldverbesserung und Quartiersentwicklung

Für das Wohlfühlen ist auch die gebaute Umwelt, die Infrastruktur des Quartiers oder Wohngebietes förderfähig. Die KfW-Bank fördert mit den Programmen 208 und 148 Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur barrierereduzierende Maßnahmen zum altersgerechten und familiengerechten Umbau bestehender kommunaler Gebäude und Verkehrsanlagen sowie zum barrierefreien Umbau des öffentlichen Raums.

Geräte und Ausstattungen

mit geneigtem Einwurfhelfer arc32 für barrierefreie Einwurf­höheBarrierefreie Mülltonne

mit geneigtem Einwurfhelfer arc32 für barrierefreie Einwurf­höhe

Diebstahlsicher für Rollator, Rollstuhl, Scooter, FahrradAbstellbox

Diebstahlsicher für Rollator, Rollstuhl, Scooter, Fahrrad

mit Drehfunktion in wohnlichem DesignAufstehsessel

mit Drehfunktion in wohnlichem Design

für barrierefreie Duschen, Thermo­state, Duschsitze, BrausestangenAusstattungen

für barrierefreie Duschen, Thermo­state, Duschsitze, Brausestangen

für Fliesen, Stein-, Beton-, Holz- und KunststoffbödenAntirutsch-Beschichtung

für Fliesen, Stein-, Beton-, Holz- und Kunststoffböden

Mobiler Funk-Notruf für pflegebedürftige PersonenSchwestern-Rufanlage

Mobiler Funk-Notruf für pflegebedürftige Personen

Anfrage zur Baufinanzierung

Bitte füllen Sie diese Anfrage nur aus, wenn Sie innerhalb der nächsten 6 Monaten eine wirkliche Bauabsicht haben.

Autorinfo

nullbarriere.de

Frau Dipl.-Ing. Arch. Sonja Hopf

Rigaer Str. 89
10247 Berlin

030 52696250

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Von der Pflegekasse gibt es einen Zuschuss bis 4.000 EUR

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