Finanzielle Leistungen der Pflegekasse
Pflegesachleistung, Pflegegeld, Leistungen bei Verhinderung der Pflegeperson, Kombinationspflege, Hilfsmittel, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, Teilstationäre Tagespflege und Nachtpflege, Vollstationäre Pflege für die Pflegegrade
Pflegeversicherung - Pflegeleistungen 2025
Pflegesachleistungen für häusliche Pflege
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf Hilfen bei der Haushaltsführung Sachleistung (häusliche Pflegehilfe).
Pflegesachleistungen können für die Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienstes eingesetzt werden. Pflegesachleistungen können auch mit dem Pflegegeld kombiniert werden.
Alle pflegebedürftigen Menschen, die zuhause versorgt werden und einen Pflegegrad haben, können nach § 45b Sozialgesetzbuch (SGB XI) den Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 131 Euro (ab beanspruchen. Der Entlastungsbetrag kann ann für verschiedene Zwecke verwendet werden, darunter die Tages- und Nachtpflege, die Kurzzeitpflege, teilweise die ambulante Pflege und die Angebote zur Unterstützung im Alltag. Der Betrag ist für alle pflegebedürftigen Personen von Pflegegrad 1-5 gleich hoch.
Pflegegrad | Leistungen pro Monat |
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Pflegegrad 1 | 0 EUR |
Pflegegrad 2 | 796 EUR |
Pflegegrad 3 | 1.497 EUR |
Pflegegrad 4 | 1.895 EUR |
Pflegegrad 5 | 2.299 EUR |
zum Vergleich: Höhe der Pflegesachleistung bis 31. Dezember 2024
Pflegegrad | Leistungen pro Monat |
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Pflegegrad 1 | 0 EUR |
Pflegegrad 2 | 761 EUR |
Pflegegrad 3 | 1.432 EUR |
Pflegegrad 4 | 1.778 EUR |
Pflegegrad 5 | 2.200 EUR |
Pflegegeld für häusliche Pflege
Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen. Das Pflegegeld kann auch mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden.
Pflegegrad | Leistungen pro Monat |
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Pflegegrad 1 | 0 EUR |
Pflegegrad 2 | 347 EUR |
Pflegegrad 3 | 599 EUR |
Pflegegrad 4 | 800 EUR |
Pflegegrad 5 | 990 EUR |
zum Vergleich: Höhe der Pflegesachleistung bis 31. Dezember 2024
Pflegegrad | Leistungen pro Monat |
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Pflegegrad 1 | 0 EUR |
Pflegegrad 2 | 332 EUR |
Pflegegrad 3 | 573 EUR |
Pflegegrad 4 | 765 EUR |
Pflegegrad 5 | 947 EUR |
Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind.
Pflegegrad | Leistungen pro Monat |
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Pflegegrad 1-5 | 42 EUR |
Die Pflegekassen können subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird.
Pflegegrad | Leistungen |
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Pflegegrad 1-5 | 4.180 EUR |
Pflegegrad 1-5 bei Zusammenwohnen mehrerer Anspruchsberechtigter | bis zu 16.720 EUR |
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Pflegereform seit 01. Januar 2024 für Familien mit pflegebedürftigen Kindern, ab 01. Juli 2025 für alle Pflegebedürftigen: Zusammenführung der Leistungsbeträge für Verhinderungspflege und für Kurzzeitpflege
Zum 1. Juli 2025 werden die Leistungsbeträge für Verhinderungspflege und für Kurzzeitpflege in einem neuen Gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammengeführt. Damit steht künftig ein Gesamtleistungsbetrag von bis zu 3.539 EUR zur Verfügung. Die bisherige sechsmonatige Vorpflegezeit vor erstmaliger Inanspruchnahme der Verhinderungspflege wird abgeschafft, sodass die Leistungen künftig unmittelbar ab Feststellung von mindestens Pflegegrad 2 genutzt werden können.
Für Familien mit pflegebedürftigen Kindern wurde der Anspruch auf den Gemeinsamen Jahresbetrag aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege für Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 und 5, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bereits seit 01. Januar 2024 eingeführt.
Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (§ 39 SGB XI)
Der jährliche Leistungsumfang für die Verhinderungspflege (auch: Ersatzpflege) beträgt 2025 1.685 EUR, der Zeitumfang 42 Kalendertage.
Verhinderungspflege - Was ist das?
Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI)
Der Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege beträgt 2025 1.854 EUR.
Künftig kann die Kurzzeitpflege unter Anrechnung auf den für Verhinderungspflege zustehenden Leistungsbetrag von 1.854 EUR auf dann 3.539 EUR erhöht werden, soweit Verhinderungspflege noch nicht in Anspruch genommen wurde. Die zeitliche Beschränkung erweitert sich in diesem Falle ebenfalls um das Doppelte auf 8 Wochen pro Kalenderjahr.
Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht in begründeten Einzelfällen auch in geeigneten Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen und anderen geeigneten Einrichtungen, wenn die Pflege in einer von den Pflegekassen zur Kurzzeitpflege zugelassenen Pflegeeinrichtung nicht möglich ist oder nicht zumutbar erscheint.
Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen (§ 38a SGB XI)
Für die Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen wie Senioren- oder Pflege-Wohngemeinschaften gibt es eine Anschubfinanzierung (Pflegegrade 1-5). Die einmalige Höchstsumme beträgt 2.613 EUR pro Person, max. 10.452 EUR pro Wohngruppe.
Der pauschale Zuschlag für ambulant betreute Wohngruppen beträgt 2025 für alle Pflegegrade (1-5) 224 EUR pro Monat.
Hinweis: Die Höchstgrenze einer ambulant betreuten WG liegt bei 12 Personen.
Teilstationäre Pflege
Pflegegrad | Leistungen pro Monat |
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Pflegegrad 1 | bis 131 EUR einsetzbarer Entlastungsbetrag |
Pflegegrad 2 | 721 EUR |
Pflegegrad 3 | 1.357 EUR |
Pflegegrad 4 | 1.685 EUR |
Pflegegrad 5 | 2.085 EUR |
* Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von § 45a SGB XI - das sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen |
Hinweis: Wenn der oder die Angehörige verstirbt, die man pflegt, zahlt die Pflegversicherung das Pflegegeld bis zum Ende des Monats. Betreuungsleistungen werden bis zum Todestag erbracht, und der Pflegedienst wird bis ebenfalls zum Todestag bezahlt.
Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Versorgung) ist die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung.
Vollstationäre Pflege
Durch Leistungen der vollstationären Pflege werden Pflegebedürftige, die zum Beispiel in einem Pflegeheim leben, unterstützt.
Pflegegrad | Leistungen pro Monat |
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Pflegegrad 1 | Zuschuss in Höhe von 131 Euro monatlich |
Pflegegrad 2 | 805 EUR |
Pflegegrad 3 | 1.319 EUR |
Pflegegrad 4 | 1.855 EUR |
Pflegegrad 5 | 2.096 EUR |
Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen(§ 43c SGB XI)
Die Zuschläge nach § 43c SGB XI, die die Pflegekasse an die Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen zahlt, wurden seit 01. Januar 2024 erhöht.
Verweildauer im Heim | Leistungszuschlag |
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0 - 12 Monate | 15 % |
13 - 24 Monate | 30 % |
25 - 36 Monate | 50 % |
über 36 Monate | 75 % |
Leistungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe (§ 43a SGB XI)
Der Höchstbetrag zur Abgeltung der pflegebedingten Aufwendungen beträgt 2025 278 EUR pro Monat.
Zusätzliche Betreuungsleistungen und Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI)
Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5), die ambulant gepflegt werden, erhalten einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich.
Die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen sollen Pflegebedürftige und pflegenden Angehörigen unterstützen, zum Beispiel eine Betreuung oder hauswirtschaftliche Versorgung oder die Organisation des Pflegealltags finanzieren helfen.
Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege gewährt und mit anderen Leistungsansprüchen nicht verrechnet.
Wer seinen Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen nicht voll ausschöpft, kann zudem seit 1. Januar 2015 den nicht für den Bezug von ambulanten Sachleistungen genutzten Betrag - maximal aber die Hälfte des hierfür vorgesehenen Leistungsbetrages - für niedrigschwellige Betreuungsangebote und Entlastungsangebote verwenden.
Rente für die Pflege von Angehörigen
Rentenerhöhende Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Leistungen der Sozialen Sicherung (Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung während der pflegerischen Tätigkeit, geregelt in Paragraf 44 SGB XI) stehen nur Pflegepersonen zu, die einen Pflegebedürftigen mindestens 14 Stunden wöchentlich pflegen (Paragraf 19 Satz 2 SGB XI).
Rente für die Pflege von Angehörigen
Angehörigen-Entlastungsgesetz
Viele ältere Menschen nehmen keine Unterstützung vom Sozialamt in Anspruch, weil sie nicht möchten, dass ihre Kinder damit belastet werden, was immer wieder zu einer Unterversorgung führt.
Seit 01. Januar 2020 gilt, dass Kinder von Pflegebedürftigen, die "Hilfe zur Pflege" über das Sozialamt erhalten, erst dann zu Unterhaltsleistungen herangezogen werden, wenn sie ein jährliches Einkommen von über 100.000 EUR haben. Diese Einkommensgrenze gilt sowohl bei stationärer Pflege in einem Pflegeheim, als auch bei Pflege im häuslichen Bereich, wenn das eigene Einkommen der Betroffenen dafür nicht ausreicht.
Kinder von Eltern, die zwar nicht pflegebedürftig sind, aber eine Behinderung haben und deswegen Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, werden - unabhängig vom Angehörigen-Entlastungsgesetz - bereits durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) entlastet. Dort ist geregelt, dass Kinder von Eltern mit Behinderungen seit dem 01. Januar 2020 überhaupt nicht mehr zu Leistungen der Eingliederungshilfe, die ihre Eltern erhalten, herangezogen werden.
Leider gab es keine Anpassung bei der Unterhaltspflicht von Ehepartnern im Pflegefall. Hier besteht nach wie vor die Pflicht, das gemeinsame Einkommen und Vermögen bis auf geringe Schonbeträge für die Pflege einzusetzen. Dies führt in vielen Fällen zu starken finanziellen Belastungen.