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Aus einem Riester-Vertrag kann Kapital entnommen werden, um damit Maßnahmen zur Barriere-Reduzierung zu finanzieren. Die Auszahlung muss zuvor genehmigt werden und ein Sachverständiger für barrierefreies Bauen bestätigen, dass die Anforderungen der DIN 18040-2 zu 50 % erfüllt werden.

Barrieren reduzieren mit einem Riester-Vertrag

Hublift 3m vor dem Balkon eines EinfamilienhausesHandlauf an einer gewendelten TreppeBadezimmer mit NischenduscheSchema einer barrierefreien Balkontürschwelle mit Aquadrain, Terrassenaufbau für Holzbelag

Für Umbaumaßnahmen zur Barrierereduzierung existieren zahlreiche Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten. Kommunen etwa können Gelder für Städtebau­förderungen abrufen. Unternehmen allgemein können beim Umbau der Arbeitsstätten für Menschen mit Behinderungen Unterstützung vom Integrationsamt erhalten. Im Bereich des barrierefreien Tourismus werden je nach Bundesland Programme aufgelegt, von denen Hotel, Gastronomie oder Freizeitbetriebe profitieren, wenn sie sich in diesem Bereich engagieren.

Pflegebedingte oder Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen

Im Privatbereich gibt es ebenfalls diverse Möglichkeiten, ein barrierefreies Bauvorhaben zu bewältigen. In erster Linie sehen wir hier, daß es auf den individuellen Bedarf ankommt, d.h. ein Pflegegrad oder ein bestimmter Grad der Behinderung. Ansprechpartner sind zunächst die Pflegekassen, die sich an Umbauten mit bis zu 4 000 EUR beteiligen. Je nach Wohnort gibt es auch von Land, Stadt oder Kommune Gelder im Rahmen von Programmen zur Wohnraumförderung. Die Höhe der Unterstützung fällt hier sehr unterschiedlich aus, so daß die Konditionen vor Ort recherchiert werden müssen. Auch die Voraussetzungen hierfür sind recht unterschiedlich. Als Beispiel sei hier der Freistaat Bayern genannt, der bei entsprechendem Pflegegrad oder entsprechender Behinderung ein sogenanntes leistungsfreies Darlehen von bis zu 10 000 EUR zur Verfügung stellt. Hierbei werden weiterhin die Einkommens- bzw. Vermögensverhältnisse betrachtet und eine Rückzahlung vorbehalten, z.B. im Falle eines Verkaufs der Immobilie nach dem Umbau innerhalb einer bestimmten Frist.

Umbaumaßnahmen für Menschen ohne Behinderung oder Pflegegrad

Was haben aber Menschen ohne Behinderung oder Pflegegrad für Möglichkeiten, Barrieren zu reduzieren? Gerade im Hinblick auf die Prävention von Unfällen im Haus können vorausschauende bauliche Änderungen verhindern, daß eine Person kurz- oder langfristig sein Heim verlassen muß, weil Pflege, Körperhygiene oder der Alltag nicht mehr zu bewerkstelligen sind.

Das bekannteste und beliebteste Programm, das grundsätzlich jedem offen steht, ist Altersgerecht Umbauen, das von der KfW angeboten wird. Seit Jahren gibt es zum einen die Variante als Kredit mit vergünstigtem Zinssatz oder die Zuschuss-Variante. Bei letzterer gibt es immer wieder Zeiten, in denen der Fördertopf leer ist, weil alle Gelder verplant sind. Zeitpunkt und Dauer dieser Phase waren in der Vergangenheit sehr unterschiedlich, so daß dies beim persönlichen Bauzeitenplan mit berücksichtigt werden sollte.

Manche staatlichen Vergünstigungen lassen sich kumulieren, andere schließen sich aus. Dies kann von Land zu Land unterschiedlich sein. Allen Programmen gemein ist, daß diese vor Baubeginn (gemeint ist hier die Auftragsvergabe) beantragt und genehmigt sein müssen.

Verwendung der Riester-Rente zur Barrierereduzierung

Eine unbekanntere, aber nicht unattraktive Möglichkeit ist, die bestehende Riester-Rente zur Barriere-Reduzierung zu verwenden. Sie kommt für alle, die ein Riester-Programm nutzen, in Frage. Egal, für welche Variante man sich beim Abschluss des Vertrags entschlossen hatte, ist eine Entnahme zum Zweck der Barriere-Reduzierung seit 2014 möglich. Wie üblich muß dies im Vorfeld genehmigt werden. Im Gegensatz zu den vorgenannten Maßnahmen, für welche die ausführende Firma des Fachhandwerks den barrierefreien Umbau bescheinigen können, muss hier ein Sachverständiger für barrierefreies Bauen hinzugezogen werden.

Zunächst müssen die Umbaumassnahmen geplant werden. In welchen Bereichen Verbesserungen durchgeführt werden, bleibt dem Bauherrn überlassen. Das kann das Badezimmer sein, der Zugang zum Gebäude, Verbreiterungen von Türen oder Rampen im Aussenbereich, etc., je nach Bedarf. Die Anforderungen daran orientieren sich an der DIN 18040-2, die zu 50 % zu erfüllen ist. Danach wird ein Kostenvoranschlag z.B. in Form von Angeboten benötigt. Der Sachverständige bestätigt dann im Vorfeld, daß die Vorgaben erfüllt und der Kostenrahmen eingehalten wird. Damit können die benötigten Mittel abgerufen werden. Nach dem Umbau wird eine weitere Bestätigung des Sachverständigen für barrierefreies Bauen über die korrekte Ausführung und die Verwendung der Gelder benötigt.

Natürlich kann der Sachverständige auch bei der Planung und der Ausführung unterstützend hinzugezogen werden.

Einzigartig ist hier die Möglichkeit, das Material für einen Umbau fördern zu lassen und die Maßnahme z.B. selbst durchzuführen. Gerade handwerklich geschickten Riester-Sparern kommt das entgegen.

Weitere Informationen hierzu gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung oder dem Riester-Vertragspartner.

Link IconExpertenseite des Autors Herr Dipl.-Ing.(FH) Alexander Gruber

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Bitte füllen Sie diese Anfrage nur aus, wenn Sie innerhalb der nächsten 6 Monaten eine wirkliche Bauabsicht haben.

Autorinfo

Büro für barrierefreies Bauen

Herr Dipl.-Ing.(FH) Alexander Gruber

94571 Schaufling

Innenarchitekt, Fachplaner und Sachverständiger für barrierefreies Bauen

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