Treppen - barrierefrei?
Auszug aus dem Fachartikel "Barrierefreie Treppen"
Autoren: Dipl.-Päd. Dietmar Böhringer und Prof. Dipl.-Ing. Axel Stemshorn
Die Überschrift scheint ein Widerspruch in sich zu sein: Treppen gelten bekanntlich als Musterbeispiel für Barrieren, deren Beseitigung anzustreben wäre. Die logische Konsequenz dieser Denkweise: Existiert eine Rampe oder ein Aufzug, ist die Forderung nach Barrierefreiheit erfüllt und man erkennt keine Notwendigkeit mehr, der Gestaltung von Treppen besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Weshalb auch sollte eine "Barriere barrierefrei" gestaltet werden?!
Hier liegt aber ein gravierendes Missverständnis vor. Nicht nur von der großen Masse nicht behinderter Fußgänger, sondern auch von großen Gruppen behinderter Menschen werden Treppen intensiv genutzt; dann nämlich, wenn sie ihnen weniger Probleme bereiten als die alternativ angebotenen Möglichkeiten zur Höhenüberwindung: Menschen, die an Klaustrophobie leiden, meiden wenn irgend möglich Aufzüge; Menschen mit Gleichgewichtsstörungen haben massive Probleme auf einer Schräge und für viele gehbehinderte, betagte, blinde und sehbehinderte Menschen ist z.B. das Gehen über eine 18 m lange Rampe beschwerlicher oder schwieriger als das Steigen über fünf Stufen: Die Treppe kostet ihnen weniger Kraft oder (was für blinde und sehbehinderte Menschen elementar wichtig ist) bietet eine bessere Orientierung.
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Aktuelle Tendenz: Treppensicherheit reduzieren?
In den 50-er bis 70-erJahren des letzten Jahrhunderts waren deutliche Bemühungen erkennbar, Treppen mit einem hohen Sicherheitsstandard zu bauen (siehe Abbildungen 1 und 2). Dann aber setzte sich eine Tendenz durch, die man salopp als "Neo-Treppen-Liberalismus" bezeichnen könnte: Renommierte Planer schienen es bei Prestigeobjekten als besonders innovativ zu betrachten, wenn sie möglichst viele bekannte oder selbstverständliche Sicherheitsaspekte bei Treppen missachteten (siehe Abbildung 2).
Abb. 1: Optimal sichere Sichtbarkeit der Stufen
Abb. 2: Sicherheitsprobleme bei der wichtigsten Treppe des 1992 fertig gestellten Plenargebäudes in Bonn:
a) Die Treppe kann – bei einer Geschosshöhe von ca. 5 m - außerhalb des Geländers begangen werden – eine Mutprobe und Gefahr für Kinder, die als Besucher auch in diesem Hohen Hause nicht ausgeschlossen werden konnten. Zwischenpodeste fehlen.
b) Die Handläufe bilden oben und unten keine "Knickpunkte", die die Form der Treppe abbilden. Ein Handlauf führt unten weit über das Treppenende hinaus bis auf eine Höhe von ca. 30 cm; hier bildet er eine Stolperfalle.
Bedauerliche Fehleinschätzung bei der MLTB
Die "Musterliste der Technischen Baubestimmungen (MLTB)" vom Dezember 2011 empfahl den deutschen Bundesländern zwar, die DIN 18040, Teile 1 und 2 in die jeweils landesinternen "Listen der Technischen Baubestimmungen" einzuführen. Die Abschnitte 4.3.6 über Treppen sollten dabei jedoch weitgehend bzw. vollständig von der Einführung ausgenommen werden:
- DIN 18040-1 / Öffentlich zugängliche Gebäude [Teil 1]:
"Abschnitt 4.3.6 muss nur auf notwendige Treppen angewendet werden." (Definition: "Nicht notwendige Treppe: zusätzliche Treppe, die gegebenenfalls auch der Hauptnutzung dient" [DIN 18065, 3.4]). Ausgerechnet also bei jenen Treppen, die den stärksten Publikumsverkehr bewältigen müssen, soll der Architekt also, um dem Zeitgeschmack Rechnung zu tragen, die Aspekte der Barrierefreiheit missachten dürfen!
- DIN 18040-2 / Barrierefreie Wohnungen [Teil 2]:
"Die Abschnitte 4.3.6 … sind von der Einführung ausgenommen." Hinter dieser Aussage steht offensichtlich die Überlegung, dass barrierefreie Wohnungen – sofern sie nicht ebenerdig sind - in aller Regel über einen Aufzug erreichbar sind. Damit schien die Beachtung einer barrierefreien Treppengestaltung überflüssig zu sein. Aufzüge sind aber bekanntlich wegen Wartungs- und Reparaturarbeiten nicht wenige Tage des Jahres außer Dienst und sie dürfen in Krisenfällen (z. B. bei Feuer) nicht benutzt werden. Dann bleibt nur die Treppe! Sie wird aber auch sonst häufig dem Aufzug vorgezogen - als alltägliches "Trainingsgerät", denn Treppensteigen ist bekanntlich gesund. Gerade bei Senioren ist diese Einstellung häufig zu beobachten.
Treppen können aber auch für Menschen mit irgendwelchen Behinderungen oder Störungen (z. B. Klaustrophobie) eine Rolle spielen. Barrierefreie Wohnungen werden verstärkt von Menschen im höheren Lebensalter genutzt. Dies gilt dann natürlich auch für die Treppen in diesen Wohngebäuden. Im Alter aber häufen sich die schweren Treppenunfälle.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass z. B. im Neubau einer Senioren-Wohnanlage Treppen gebaut werden dürfen, die die Grundsätze der Barrierefreiheit vernachlässigen; dass angesichts des demographischen Wandels unserer Bevölkerung ausgerechnet bei diesen kritischen Gefahrenstellen auf barrierefreie Gestaltung verzichtet werden darf.
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