Stufenvorderkantenmarkierung
Anforderungen an die Markierung von Trittstufen/ Treppenstufenkanten bei barrierefreier Gestaltung von Treppenanlagen.
Markierung der Stufenkanten
Auszug aus dem Fachartikel "Barrierefreie Treppen"
Autoren: Dipl.-Päd. Dietmar Böhringer und Prof. Dipl.-Ing. Axel Stemshorn
Markierung der Trittstufen - erste Proirität
- "Bei Fest- und Fahrtreppen sind alle Trittstufen über die volle Breite mit einem 4 cm bis 5 cm breiten Streifen zu kennzeichnen, der an der Stufenkante beginnt." [DIN 32975, Kap. 4.7]
- Stufenmarkierungen "heben sich visuell kontrastierend sowohl gegenüber Tritt- und Setzstufe, als auch gegenüber den jeweils unten anschließenden Podesten ab." Zwar wird teilweise akzeptiert, wenn in Treppenhäusern nur die erste und letzte Stufe mit einer Markierung versehen werden – allerdings mit der Ergänzung, dass auch hier "vorzugsweise alle Stufen" markiert werden sollen. Unmissverständlich heißt es jedoch, dass bei "Treppen, die frei im Raum beginnen oder enden, … jede Stufe mit einer Markierung versehen werden" muss. Dies gilt auch "bei bis zu drei Einzelstufen". [DIN 18040-1 und -2, Kap. 4.3.6.4]
(...)
Die Markierungen dürfen keine Rutsch und Stolpergefahr beinhalten. Markierungen sind daher niveaugleich in die Stufenfläche zu integrieren und müssen ungefähr den gleichen Rutschkoeffizienten aufweisen wie die übrige Trittstufe. Empfohlen wird, dass direkt aneinander angrenzende Beläge maximal um eine "Bewertungsstufe" voneinander abweichen sollen. (Für Arbeitstätten wird in [BGR 181] auf [DIN 51130] verwiesen. Ergebnis sind Bewertungsgruppen "R9" bis "R13"; R = Klasse der Rutschhemmung.)
Optimal sind Lösungen, bei denen die Kantenmarkierungen aus dem gleichen Material wie die übrigen Stufen bestehen und so fest verankert sind, dass sie sich nicht lösen können, z.B.
- Holztreppen mit einem eingefügten Kantenstab aus andersfarbigem Hartholz,
- Gegossene Treppenstufen, bei denen die Kante aus eingefärbtem Beton besteht,
- Treppenstufen, die mit zwei verschiedenfarbenen Fliesen belegt sind.
Nachrüstungsmaßnahmen sind schwierig. Farbaufträge werden bei viel begangenen Treppen rasch abgetreten; aufgeklebte Streifen können sich lösen und bilden dann eine hohe Stolpergefahr. Dies gilt auch für "Winkelkanten" oder "Trittleisten", die aus der Ebene der Trittstufe herausragen [Fischer s. 23]. Es ist zu hoffen, dass die Industrie in absehbarer Zeit hier gute Lösungen liefert!
Markierung der Setzstufen – wichtige Ergänzung
Der Frage, ob die Markierung nur auf der Tritt- oder auch auf der Setzstufe erfolgen soll, wurde mit einer Testreihe nachgegangen: Bei sechs Treppenläufen wurden unterschiedliche Breiten einer Setzstufenmarkierung aufgebracht (von völlig freigehaltener bis ganzflächig markierter Setzstufe) und diese Markierungen von hochgradig sehbehinderten, sehbehinderten und nicht behinderten Menschen getestet. Dabei zeigte es sich, dass die beste Sicherung durch eine Markierungsbreite erreicht werden kann, die der Breite der Trittstufenmarkierung entspricht (Böhringer 2003).
Erklärt werden kann dieses Testergebnis durch folgende Überlegung: Kommt jemand beim Aufwärtssteigen ins Straucheln und fällt auf die Treppe, versucht er, seine Hände dorthin zu bewegen, wo er sich am sichersten abfangen kann. Reflexartig wird er dabei in die Mitte einer auffälligen Markierung greifen. Wurde diese nur auf der Trittstufe aufgebracht, können seine Hände abrutschen und es besteht Verletzungsgefahr. Hat jedoch die Markierung auf der Tritt- und Setzstufe die gleiche Breite von 4 bis 5 cm und er greift hier in die Mitte, ist die Chance groß, dass er sich abfangen kann ohne sich zu verletzen.
Nun fordern DIN 18040-1 und -2 Markierungsstreifen auf der Stirnseite (Setzstufe) in einer Breite von "mindestens 1 cm, vorzugsweise 2 cm". Aufgrund der erwähnten Untersuchungsergebnisse wäre als Formulierung wünschenswert: "…in einer Breite von mindestens 2 cm, vorzugsweise in gleicher Breite wie auf der Trittstufe".
Im Hinblick auf das besonders unfallträchtige Steigen von oben nach unten wird durch die Markierung aller Trittstufen die Sicherheit erhöht. Die Markierung der Setzstufen erhöht die Sicherheit auch beim weniger gefährlichen Steigen von unten nach oben.
Kontrastoptimierung
Treppenmarkierungen (als Hinweis auf Absturzstellen) müssen einen auffälligen Kontrast aufweisen. Eine Untersuchung ergab, dass im Außenbereich Kontraste zwischen Trittstufe und Markierungsstreifen bis ca. 0,5 erreichbar sind (Stiebich S. 103 ff), im Innenbereich bei helleren Stufen bis 0,6; bei dunkleren Stufen bis ca. 0,7 (Stiebich S. 76). Wünschenswert wäre es also bei realen Markierungsmaßnahmen von Treppen, den von der Norm geforderten Minimalkontrast von 0,4 [DIN 32975, Kap. 4.2.2] so weit wie möglich nach oben zu korrigieren. Von großer Wichtigkeit ist auch die Einhaltung der ergänzenden Normforderung: Die hellere der kontrastgebenden Flächen muss einen Reflexionsgrad von mindestens 0,5 aufweisen. [DIN 32975, 4.2.2]
Kontraste zu planen, zu messen und zu überprüfen ist nicht leicht. Übereinstimmung besteht darin, dass bei offiziellen Gutachten Leuchtdichtemessungen von erfahrenen Prüfern durchgeführt werden müssen. (...)
Gut gemeint – aber oft falsch bis gefährlich!
Die Markierung muss als eine 4 bis 5 cm breite, bis zur Kante reichende Linie auf der gesamten Treppenbreite gestaltet werden [DIN 32975, Kap 4.7; DIN 18040-1 und -2, Kap. 4.3.6.4]. Andere Lösungen irritieren; im Extremfall vermindern sie nicht, sondern erhöhen die Unfallgefahr [Fischer S. 20 und S. 23]. (...)
Die wichtige Forderung der Norm, dass sich Kantenmarkierungen nicht nur gegenüber Tritt- und Setzstufe, sondern auch gegenüber den jeweils unten anschließenden Podesten kontrastreich abheben müssen [DIN 18040-1 und -2, Kap. 4.3.6.4], wird immer wieder missachtet. Nicht selten hat die Kantenmarkierung sogar den gleichen Farbton wie die unten anschließende Fläche [Verbesserung s. 82]. Dann scheint beim Abwärtssteigen die unterste Stufe verkürzt zu sein, was gefährliche Irritationen hervorrufen kann (s. Abb. 10 a) und b)).
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