Rollstuhlrampen, Rampenlänge, Steigung für privat
Rampen, Rollstuhlrampen im privaten Bereich zur Überwindung von geringen Niveauunterschieden mit mehr als 6%.
Rampen im öffentlichen Bereich und im Mietwohnungsbau sind immer nach DIN 18040-1/2 mit max. 6% auszuführen!
Aus der Forderung einer max. Steigung von 6 % ergeben sich sehr große Rampenlängen. Beispiel: für eine zu überwindende Stufenhöhe von 36 cm ergibt sich eine Rampenlänge von 600 cm. Meist steht aber kein ausreichender Platz für eine solch große Rampe zur Verfügung. Unter der Voraussetzung, dass der Rollstuhl von einer Begleitperson geschoben wird, oder dass ein Elektroantrieb zur Verfügung steht, kann die Rampe im privaten Bereich auch steiler ausgeführt werden. Dadurch lässt sich die Länge der Rampen verkürzen. Die Rampenbreite kann ebenfalls angepasst werden.
Welches Gefälle kann noch als sicher gelten?
Es ist zu beachten, dass Handrollstühle ohne Kippsicherung (bei Bordkanten ist sie manchmal ein Ärgernis) für Rollstuhlfahrer ohne Beine, Schwergewichte, Menschen mit untrainierter Fahrweise oder bei Bestückung mit Gütern hinter der Rückenlehne dazu neigen, nach hinten umzukippen.
Steigungen und Gefälle mit über 8% Neigung sollten aus Sicherheitsgründen von Rollstuhlfahrern nicht befahren werden. Eine niedrig eingestellte Trittplatte kann anstoßen.
Beim Bergabfahren von Gefällen über 8% muss der Oberkörper nach hinten gelegt werden!
Im privaten Bereich haben sich in der Praxis folgende Werte für die Steigung als geeignet herausgestellt:
- Selbstfahrer: 6%
- kräftige Selbstfahrer: 6% - 10%
- es wird von einer schwachen Person geschoben: max. 12%
- es wird von einer kräftigen Person geschoben: 12% - 20%
- Elektroantrieb (Steigung lt. Bedienungsanleitung): bis ca. 20%
Empfehlung: Einsatz einer Kippsicherung am Rollstuhl, sowie ein Sicherheitsgurt für die Person.
Was zu beachten ist bei Eigenverantwortung
Warnungen von Rollstuhlherstellern
Gefahr durch Verlust der Kontrolle über den Rollstuhl
Beim Befahren von Rampen und Neigungsstrecken kann der Rollstuhl nach vorne, nach hinten oder zur Seite kippen.
Sorgen Sie dafür, dass Sie ein Helfer hinter dem Rollstuhl begleitet, wenn Sie sich einer längeren Neigungsstrecke nähern.
Meiden Sie laterale (seitlich verlaufende) Neigungsstrecken.
Meiden Sie Strecken mit einer Neigung von mehr als 7° (12%).
Vermeiden Sie auf Neigungsstrecken ruckartige Richtungswechsel.
Ohne zusätzliche Hilfe: Eine Rampe herauffahren - Fahren Sie nur Rampen mit einer maximalen Steigung von 9 % alleine herauf.
Beugen Sie sich leicht nach vorne und schieben Sie die Greifreifen in kurzen Intervallen mit Druck nach vorne an.
Falls sie eine Pause benötigen, ziehen Sie die Feststellbremsen an oder lassen Sie sich von einer weiteren Person helfen.
Ohne zusätzliche Hilfe: Eine Rampe herunterfahren - Fahren Sie nur Rampen mit einer maximalen Steigung von 9 % alleine herunter.
Neigen Sie den Oberkörper nach hinten.
Fahren Sie langsam und vorsichtig die Rampe herunter.
Regulieren Sie die Geschwindigkeit, indem Sie mit den Greifreifen abbremsen; Handschuhe anziehen!
Rampen- länge |
6 % | 12 % | 20 % |
---|---|---|---|
30 cm | 2 cm | 4 cm | 6 cm |
50 cm | 3 cm | 6 cm | 10 cm |
70 cm | 4 cm | 8 cm | 14 cm |
90 cm | 5 cm | 11 cm | 18 cm |
110 cm | 7 cm | 13 cm | 22 cm |
130 cm | 8 cm | 16 cm | 26 cm |
150 cm | 9 cm | 18 cm | 30 cm |
170 cm | 10 cm | 20 cm | 34 cm |
190 cm | 11 cm | 23 cm | 38 cm |
200 cm | 12 cm | 24 cm | 40 cm |
210 cm | 13 cm | 25 cm | 42 cm |
Rampen- länge |
6 % | 12 % | 20 % |
---|---|---|---|
230 cm | 14 cm | 28 cm | 46 cm |
250 cm | 15 cm | 30 cm | 50 cm |
270 cm | 16 cm | 32 cm | 54 cm |
290 cm | 17 cm | 35 cm | 58 cm |
300 cm | 18 cm | 36 cm | 60 cm |
350 cm | 21 cm | 42 cm | 70 cm |
400 cm | 24 cm | 48 cm | 80 cm |
450 cm | 27 cm | 54 cm | 90 cm |
500 cm | 30 cm | 60 cm | 100 cm |
550 cm | 33 cm | 66 cm | 110 cm |
600 cm | 36 cm | 72 cm | 120 cm |
Berechnung der Rampenlänge bzw. Steigung oder Höhe der Rampe: Rampenrechner
Beim Kredit 159 der KfW Altersgerecht Umbauen werden Rampen mit baulich ungünstigen Platzverhältnissen mit einem Gefälle bis 10% gefördert. Sie dürfen an ihren Zu- und Abfahrten jeweils Bewegungsflächen von mindestens 1,20 m Breite und 1,50 m Tiefe aufweisen. Eine nutzbare Breite von mindestens 1,00 m muss vorhanden sein.
Hier ist das Eingangs erwähnte Problem zur Kippsicherung zu beachten.
Rampenarten
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