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Newsletter 2022 34.KW
Normen, Stellplätze, E-Auto, E-Rolli, barrierefreie Wohnungen, Finanzierung
1. DIN EN 17210, DIN 18040-3 und DIN 32984
2. Planung barrierefreier Stellplätze
3. Schon geladen!?
4. E-Rollstuhl für 50 Kilometer Fahrstrecke!
5. Wohnraum: barrierefrei oder barrierereduziert?
6. Antragsstopp in Zuschussvariante Barrierereduzierung (455-B)
1. DIN EN 17210, DIN 18040-3 und DIN 32984
Im August 2021 erschien die deutsche Fassung der Europanorm DIN EN 17210 Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt. Deutschland ist verpflichtet seine Normen zum Barrierefreien Bauen entsprechend bis August 2024 anzupassen. Mehr zur Weiterentwicklung der Regelwerke zur Barrierefreiheit im öffentlichen Raum lesen Sie im Fachbeitrag von Dipl.-Ing. Arch. Bernhard Kohaupt.
2. Planung barrierefreier Stellplätze
PKW-Stellplätze müssen in der Nähe der barrierefreien Zugänge angeordnet sein.
Die Größe ergibt sich aus dem Platz für das Fahrzeug, der Bewegungsfläche beim Einsteigen und Aussteigen in das Fahrzeug sowie der Wegeführung zum Erreichen dieser Stellplätze.
Wird eine Hebebühne zum Einstieg in den Kleinbus benutzt, ist das Maß von 7,50 m Länge i.d.R. ausreichend. Bei Nutzung einer Klapprampe wird es aber schnell eng.
3. Schon geladen!?
Die jahrelange Erfahrung der Firma PARAVAN von maßgeschneiderten Lösungen für jede individuelle Behinderung beim Umbau von Verbrennern wird nun auch für E-Mobilität eingesetzt.
Zum Portfolio gehören vollelektrische Fahrzeuge, die mit dem Rollstuhl als Selbstfahrer oder als Beifahrer genutzt werden können.
4. E-Rollstuhl für 50 Kilometer Fahrstrecke!
Der Elektrorollstuhl der Firma PARAVAN ist bis 30 cm höhenverstellbar und modular mit umfangreichen medizinischen Zusatzoptionen ausgestattet.
Auch im Wald und etwas unwegsamen Gelände ist man durch die Federung komfortabel unterwegs. Der Rollstuhl ist für den Personentransport im Fahrzeug geeignet.
Mit Hilfsmittel-Nummer 18.99.06.1048 für die Kostenübernahme.
5. Wohnraum: barrierefrei oder barrierereduziert?
Barrierefreie Wohnungen sind eine erhebliche Erleichterung des alltäglichen und selbstbestimmten Lebens für mobilitätseingeschränkte Menschen. Ziel der Regierungskoalition ist die Schaffung von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr, davon 100.000 Sozialwohnungen.
Wie viele davon müssten nach den Landesbauordnungen barrierefrei sein? Und in welchem Bundesland werden Wohnungen für Menschen mit Rollator oder Rollstuhl gebaut? Ein Beispiel.
Foto: Doorbird Türsprechanlage
6. Antragsstopp in Zuschussvariante Barrierereduzierung (455-B)
Die Bundesmittel für barrierereduzierende Maßnahmen sind leider aufgebraucht.
Eine Förderung können Sie erst im Jahr 2023 wieder beantragen, wenn es erneut finanzielle Mittel geben wird.
Bereits durch die KfW erteilte Zusagen sind von einem Antragsstopp nicht betroffen.
Die KfW-Bank fördert den Abbau von Barrieren aber weiterhin mit einem zinsgünstigen Kredit im Produkt Altersgerecht Umbauen – Kredit 159.
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