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Newsletter 2018 22.KW
Wohnungsanpassung, Plattformlift, DIN 32984, Weiterbildung, VV TB, BauO NRW
1. Wohnungsanpassung für Rollatornutzung
2. Mit dem Rollstuhl den Hang hinauf
3. Entwurf DIN 32984 Bodenindikatoren - Einspruchsfrist endet am 4.Juli
4. Veranstaltungsreihe Zukunft gutes Wohnen
5. Barrierefreies Planen und Bauen in Konstanz
6. Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen
7. Die neue BauO NRW 2018
1. Wohnungsanpassung für Rollatornutzung
Schätzungsweise mehr als drei Millionen Rollatoren sind bundesweit im Einsatz. Durch weitgehende Anpassung und barrierefreie Umgestaltung der Wohnung können auch gehandicapte Menschen eigenständig und unabhängig von fremder Hilfe in ihrem eigenen Zuhause leben.
Rollatoren und Gehstöcke sind bekannte wie auch bewährte Hilfsmittel, die den Nutzern Halt bieten und ihnen die Fortbewegung erleichtern. Außerdem schützen sie vor Stolperfallen wie herumliegenden Gegenständen.
Beim Wohnungsbau müssen zum Beispiel die erforderlichen Bewegungsflächen für einen Rollator berücksichtigt und Schwellen abgebaut werden.
2. Mit dem Rollstuhl den Hang hinauf
Ob Alltag oder Urlaub, draußen oder drinnen, im eigenen Heim, öffentlichen Gebäude oder Hotel, im Flachland, in den Bergen oder dem Hanggrundstück - Treppenplattformlifte von der Garaventa Lift GmbH heben Sie mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen sicher über kurvenläufige und gerade Treppen. Selbst enge Spindeltreppen sind kein Problem.
Die Treppenplattformlifte bzw. Schrägaufzüge werden je nach Zweck in verschiedenen Plattformgrößen angeboten, sind mit Seilantrieb bzw. Zahnradantrieb versehen und können Steigungen bis 60 Grad sowie Zwischenpodeste überwinden.
3. Entwurf DIN 32984 Bodenindikatoren - Einspruchsfrist endet am 4.Juli
Die DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum legt die Anordnung und Nutzbarkeit von Bodenindikatoren und Leitelementen für blinde und sehbehinderte Menschen z.B. in öffentlich zugänglichen Gebäuden, Verkehrsanlagen und Straßenräumen fest.
Präzisiert wurde u.a. das Thema "Querungsstellen" und der visuelle Kontrast von Stufenvorderkantenmarkierung und Aufmerksamkeitsfeldern an Treppen.
Statt die Gelegenheit zu nutzen, die Norm auf die Regelung der Bodenindikatoren zu konzentrieren, ist sie um eine Fülle von Hinweisen und Vorschlägen erweitert worden, die weit über dieses Thema hinausgreifen.
4. Veranstaltungsreihe Zukunft gutes Wohnen
Wie sollte ein Gebäude optimalerweise gestaltet sein? Wie sehen zukunftsweisende Komfort- und Service-Wohnangebote im Kontext der Barrierefreiheit aus? Wie sollen Lebensräume für Menschen mit Demenz gestaltet werden?
In der nächsten kostenfreien Veranstaltung in Schaafheim am 06. Juni haben Innenarchitekten, Planer und Betreiber von Senioreneinrichtungen unter anderem die Möglichkeit, das Seniorenhaus Bethanien zu besichtigen. Hier wurde ein ehemaliges Pflegeheim zu ambulanten Wohngruppen umgenutzt.
Die Teilnehmerplätze sind begrenzt, melden Sie sich daher schnell an.
5. Barrierefreies Planen und Bauen in Konstanz
Ab 08. Oktober bietet die Technische Akademie Konstanz (TAK) wieder eine berufsbegleitende Weiterbildung in der historischen Umgebung einer denkmalgeschützten Villa am Bodensee. Sie sensibilisiert für die Problematik und Notwendigkeit barrierefreien Bauens, vermittelt umfassende Kenntnisse zu aktuellen Normen und ihrer Anwendung und gibt Einblicke in die Grundlagen des Bauplanungsrechts und Bauordnungsrechts.
Der Lehrgang qualifiziert die TeilnehmerInnen zur Erstellung fundierter Planungs- und Beratungsleistungen sowie Gutachten und informiert über neue Wohnformen. Auf fakultativer Basis kann eine Abschlussprüfung mit Hochschulzertifikat zum/zur Sachverständigen für Barrierefreies Planen und Bauen abgelegt werden.
6. Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen
Die VV TB ersetzen neben weiteren Regelwerken die bisherigen Listen Technischer Baubestimmungen und konkretisieren Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung von Gebäuden und Anlagen.
Aktuell haben vier Bundesländer ihre LTB der MVV TB angepasst: Sachsen und Baden-Württemberg verabschiedeten ihre Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) im Dezember 2017, im April 2018 folgten Berlin und Hamburg.
In den kommenden Monaten stellt Ihnen nullbarriere die Barrierefreiheit betreffende Auszüge der neuen Regelwerke aller weiteren Bundesländer zur Verfügung.
7. Die neue BauO NRW 2018
Anfang Mai fand im Düsseldorfer Landtag erneut eine Anhörung zur neuen BauO 2018 statt. Der Entwurf der neuen Landesbauordnung im sogenannten Baurechtsmodernisierungsgesetz enthält gegenüber der BauO NRW 2016 auch zahlreiche Änderungen zur Barrierefreiheit.
Diese betreffen unter anderem die Aufnahme von Richtlinien zur Barrierefreiheit aus der DIN 18040 in die technischen Baubestimmungen.
Der Entwurf soll nun zum Sommer 2018 abgestimmt sein und voraussichtlich zum 01.01.2019 Gesetz werden. Bis dahin gilt die LBO vom 01.03.2000 in der bestehenden Fassung weiter.
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