Türen, Fenster
Barrierefreie Schwellen, Balkontür, Haustür, automatische Türsysteme, Raumspartür, Freilauftürschließer, Fenster, Oberlichtöffner, Gardinenlift. Türen müssen deutlich wahrnehmbar, leicht zu öffnen und schließen und sicher zu passieren sein.

Bodenbeläge
Bodenbeläge, Fußböden im Inneren von Gebäuden müssen rutschhemmend (sinngemäß mindestens R 9 nach BGR 181) und fest verlegt sein und für die Benutzung z. B. durch Rollstühle, Rollatoren und andere Gehilfen geeignet sein.

Orientierungshilfen, Leitsysteme
Taktile Orientierungshilfen und Leitsysteme, in Verkehrsflächen, Außenanlagen, Gebäuden. Information, die alle Menschen, insbesondere Menschen mit sensorischen Einschränkungen bei der Nutzung der gebauten Umwelt unterstützt.












