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DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen RaumFacebookTwitterEmailDrucken

Neufassung der DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum - Ausgabe 2020-12

Fortbildung für Architekten/Planer und Entscheidungsträger

für die barrierefreie Gestaltung öffentlicher Verkehrsanlagen nach DIN 18040-3 und DIN 32984.

Webinar Öffentlicher Raum im Juli 2023

Seminar 233

DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum (2020-12)

Bodenindikatoren haben für Blinde und Sehbehinderte eine doppelte Funktion. Zum einen weisen sie auf etwas hin, sagen also etwa: "Achtung!", "Pass auf!" oder "Hier ist etwas". Das kann ein mögliches Ziel, aber auch eine Gefahr sein.
Dazu müssen Bodenindikatoren beim Vorbeigehen auf sich aufmerksam machen und dürfen nicht versehentlich überlaufen werden. Zum anderen haben sie Zeichencharakter, d.h. an ihrer Form und Anordnung muss ablesbar sein, auf was sie aufmerksam machen sollen, ob etwa eine Gefahr geradeaus oder ein Ziel seitwärts ist.

Für die erste Funktion ist die genaue Form der Bodenindikatoren nicht wichtig, von Bedeutung ist nur, dass man auf sie aufmerksam wird. Sie müssen sich also deutlich vom Umgebungsbelag unterscheiden, für blinde Menschen taktil, also mit den Füßen oder dem Langstock wahrnehmbar sein, und für sehbehinderte visuell. Wenn die Norm Mindestmaße und Struktur der Bodenindikatoren vorschreibt, dann immer im Kontext mit dem Umgebungsbelag bzw. dem Begleitstreifen.

In dieser Hinsicht hat sich in der Neufassung der DIN 32984 wenig geändert. Die Strukturen, die 2011 definiert wurden, sind gut ertastbar und haben sich bewährt - ganz anders als die der ersten deutschen Bodenindikatoren-Norm von 2000 mit den engen kaum ertastbaren Rillen.

Die Form der Rippenplatten wurde jetzt also unverändert übernommen, ebenso die Anforderungen an die Kontrastflächen (Begleitstreifen) und deren Mindestbreiten.

Bei den Noppenplatten ist künftig eine diagonale Anordnung Standard. Bisher galt für Auffindestreifen eine orthogonale Anordnung der Noppen als Regelfall, auf dieser Form beruhten die Maße in der Tabelle. Der Grund hierfür war, dass orthogonale Noppen als leichter überrollbar galten. Diese Annahme hat sich bei einer Untersuchung der BASt aber nicht bestätigt.[Bordsteinkanten mit einheitlicher Bordhöhe und Bodenindikatoren an Überquerungsstellen.] Deshalb werden jetzt diagonal angeordnete Noppen zugrunde gelegt, die Maßtabelle wurde entsprechend umgestellt. Im Innenraum sind künftig auch alle Platten zulässig, die im Außenraum verwendet werden. Die bisher üblichen Platten entsprechen aber weiterhin im Wesentlichen der Norm.

Die zweite Funktion der Bodenindikatoren als Zeichen beruht auf Vereinbarung. Rippen und Noppen und ihrer Anordnung wird eine bestimmte Bedeutung zugeordnet. Bodenindikatoren können diese Funktion nur erfüllen, wenn ihre Anordnung genau nach Regel erfolgt. Blinde und Sehbehinderte müssen diese Zeichen "lesen" können, und das funktioniert nur, wenn sie möglichst genau nach Regel verlegt wurden. Anders verlegte Bodenindikatoren führen zu falscher Interpretation oder Missverständnissen. Damit sind auch hohe Ansprüche an den Planer gestellt, der diese Regeln anwenden soll.

In der DIN 32984 ist die Bedeutung dieser Zeichen festgelegt, auf die man sich geeinigt hat. Diese Festlegung ist durchaus willkürlich und könnte auch anders sein. Andere europäische Länder haben hier andere Vereinbarungen. In Österreich verlaufen z.B. Rippen vor Überquerungsstellen parallel zum Bord, in Deutschland zeigen sie die Querungsrichtung.

Diese Systematik wurde für Deutschland mit der DIN 32984 im Jahre 2011 eingeführt, in der Norm von 2000 waren nur Rillenplatten enthalten, die Aussage von Bodenindikatoren entsprechend begrenzt. Ähnliche Systematiken gab es allerdings schon vorher, für Hessen 2006 und Nordrhein-Westfalen 2009. Diese Zuordnung von Bedeutungen wurde jetzt in der Neufassung der DIN 32984 beibehalten, aber es gibt einige Präzisierungen und Klarstellungen.

Aufmerksamkeitsfelder an Treppen

Treppe mit Stufenmarkierung und Aufmerksamkeitfeld ohne KontrastTreppenantritt mit Aufmeksamkeitsfeld

Wenn unterhalb von Treppen ein Noppenfeld angeordnet wird, ergibt sich oft das Problem, dass bei visuell kontrastreicher Gestaltung die Stufenkantenmarkierung von oben nicht mehr wahrgenommen werden kann. In der bisherigen Norm wurde dies etwas lapidar mit dem Hinweis abgehandelt, dass Scheinstufen zu vermeiden seien. Dieser Hinweis wurde zumeist gar nicht verstanden, und eine Lösung bot die Norm auch nicht an.

Auch bisher schon war ein Noppenfeld unterhalb von Treppen nur erforderlich, wenn dort ein Leitsystem endet. Das wird jetzt etwas deutlicher formuliert. Denn mit dem Langstock lässt sich – von unten kommend - die Vorderkante der untersten Stufe leicht ertasten, die Treppe hinunter fallen kann man auch nicht. Oberhalb der Treppe, vor dem obersten Auftritt, ist dagegen ein Aufmerksamkeitsfeld zwingend anzuordnen.

Wenn dennoch unterhalb von Treppen ein Aufmerksamkeitsfeld angeordnet wird, muss das Aufmerksamkeitsfeld um 60 cm abgerückt werden.

Im Normentwurf von 2018 wurde noch die Möglichkeit genannt, in diesem Ausnahmefall bei dem Aufmerksamkeitsfeld am Fuß der Treppe auf den visuellen Kontrast zum Umgebungsbelag zu verzichten, um den viel wichtigeren visuellen Kontrast zur Stufenkantenmarkierung zu gewährleisten. Das wurde als unpraktikabel wieder gestrichen, würde das Problem allerdings auch lösen.

Anzeige von Überquerungsstellen

Überquerungsstellen für blinde und sehbehinderte Menschen sind weiterhin mit Richtungsfeldern anzuzeigen, aber das Auffinden ungesicherter Überquerungsstellen wurde erleichtert, und ebenso die Unterscheidbarkeit gesicherter und ungesicherter Überquerungsstellen klarer geregelt.

Gesicherte Überquerungsstellen (Furt oder Überweg) werden weiterhin durch die Kombination von Rippe im Richtungsfeld und Noppe im Auffindestreifen angezeigt. Bei ungesicherten Überquerungen sollte lediglich ein Richtungsfeld angeordnet werden. Aber in vielen Situationen war das Richtungsfeld dann kaum zu finden. Bei seitlich gelegenen ungesicherten Überquerungsstellen kann deshalb künftig ähnlich wie bei gesicherten ein Auffindestreifen mit Noppen angeordnet werden, der aber dann mit 60 cm Abstand zum Richtungsfeld endet. So wird ermöglicht, dass das Richtungsfeld auch gut gefunden wird und vermieden, dass blinde Menschen suchend vor der Nullabsenkung auf dem Sperrfeld landen.

Mann auf breiem Fußweg

Ergänzt wurden Beispiele für die Anordnung an Überquerungsstellen, die direkt in Hauptgehrichtung liegen. Führt nun ein Weg direkt auf eine gesicherte Überquerung zu, liegt der Auffindestreifen direkt quer vor dem Richtungsfeld. Damit ist die Überquerungsstelle als gesichert gekennzeichnet. Ungesicherten Überquerungsstellen werden stattdessen lediglich durch ein Richtungsfeld angezeigt.

Auch für Dreiecksinseln gab es bisher keine konkrete Lösung, sie musste aus verschiedenen Elementen zusammengesetzt werden. Dabei ist die Orientierung auf Dreiecksinseln schwierig, der Verkehrsgeräusche kommen von allen Seiten, und die schiefen Winkel machen das Zurechtfinden schwer. Künftig führt bei gesicherten Überquerungsstellen vom zentralen Abzweigefeld ein besonderer Leitstreifen von 30 cm Breite mit Noppen zum Richtungsfeld. Einen solchen Leitstreifen mit Noppen gab es bisher noch nicht. Durch die Verbindung Noppe-Richtungsfeld wird erkennbar, dass es sich um eine gesicherte Überquerung handelt.

Fahrbahnaufpflasterungen und Gehwegüberfahrten

In der bisherigen Norm ist beides nicht wirklich unterschieden, obwohl es sich in dem einen Fall um eine Fahrbahnquerung und im anderen rechtlich um einen Gehweg handelt, über den z.B. die Zufahrt zu einer Tankstelle führt. Der neue Normentwurf behandelt Fahrbahnaufpflasterungen als Querung, und bietet auch für Gehwegüberfahrten spezifische Lösungen an. Hier können im Einzelfall dann auch Leitstreifen weiter helfen, die auf Fahrbahnen nicht zulässig wären.

Einstiegsfelder

Bei Bushaltestellen sind Einstiegsfelder nicht immer sinnvoll und es kann auf sie verzichtet werden. Insbesondere wenn der Auffindestreifen wie empfohlen 90 cm tief ist, ist die veränderte Breite des Einstiegsfeldes mit dem Langstock kaum ertastbar. Da ist dann der Abzweig des Leitstreifens parallel zur Bussteigkante schon eher wahrzunehmen.

Bei Bahnsteigen mit über 35 cm Höhe über dem Gleiskörper sollten künftig Einstiegsfelder exzentrisch zum Leitstreifen angeordnet werden, damit die Menschen besser Abstand zur hohen Absturzkante halten können.

DIN 32984 und DIN 18040

Gegenüber der Fassung der DIN 32984 von 2011 sind jetzt einige Regelungen entfallen, die nicht Bodenindikatoren betreffen, z.B. Vorgaben zu Bordhöhen. Nur für Überquerungsstellen mit differenzierter Bordhöhe ist noch im Querungsbereich für Blinde und Sehbehinderte die Höhe von 6 cm genannt, aber auch nicht mehr mindestens 6 cm wie früher. Zur Breite der Nullabsenkung wird dagegen nur noch auf die DIN 18040 verwiesen.

Damals – 2011 - gab es die DIN 18040-3 noch nicht und die noch gültige DIN 18024 von 1998 behandelte Barrierefreiheit nur unter dem Gesichtspunkt von Rollstuhlfahrern und Gehbehinderten. Entsprechend war der Normausschuss "Medizin – Orientierungshilfen für Blinde und Sehbehinderte" versucht, in die DIN 32984 alles aufzunehmen, was Blinden und Sehbehinderten bei der Orientierung im öffentlichen Raum half, auch wenn es die Belange anderer behinderter Menschen ebenso betraf. Schon damals gab es darüber einen Konflikt mit dem Normausschuss Bauwesen, der bereits an der DIN 18040 arbeitete. Einige Vorgaben wurden im Einspruchsverfahren deshalb wieder gestrichen.

Heute ist die Situation eine andere, es gibt eine allgemein anerkannte Norm zur Barrierefreiheit, die auch die Belange Blinder und Sehbehinderter berücksichtigt. Die DIN 32984 hat seitdem nur noch die Aufgabe, Form und Anordnung der Bodenindikatoren zu regeln.

Allerdings war auch jetzt die Diskussion zwischen beiden federführenden Normausschüssen nicht einfach und ein Grund dafür, dass die Veröffentlichung der DIN 32984 sich so lange verzögert hat. Ein zentraler Konfliktpunkt war am Ende das Schutzzielprinzip der DIN 18040, gemäß dem zuerst immer ein Schutzziel formuliert wird, und anschließend die Regelungen folgen, mit denen das Ziel erreicht werden kann. Grundsätzlich sind dann aber immer auch andere Wege möglich. Das war mit dem Zeichencharakter der Bodenindikatoren nur schwer vereinbar. Zumindest die Bedeutung des Zeichens muss eindeutig sein und nicht missverständlich. Erst auf dieser Grundlage sind dann der Situation angepasste Varianten möglich.

Die im Dezember 2020 veröffentlichte DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum ordnet sich der DIN 18040 unter. Grundsätzlich sind die Ansprüche blinder und sehbehinderter Menschen wie die aller anderen Behinderten in der DIN 18040 behandelt. Die genaue Form und v.a. die Anordnung und Bedeutung der Bodenindikatoren werden aber in der DIN 32984 geregelt. Deshalb ist der Normausschuss Bauwesen jetzt wieder Mitträger der Bodenindikatorennorm.

Inhaltsverzeichnis

  1. Anwendungsbereich
  2. Normative Verweisungen
  3. Begriffe
  4. Anforderungen an Bodenindikatoren und angrenzenden Bodenbelag
  5. Bodenindikatoren und Leitelemente im öffentlich zugänglichen Verkehrsraum
  6. Orientierung in Gebäuden

DIN 32984 (2020:12) Bodenindikatoren im öffentlichen Raum

Inhaltsverzeichnis

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Autorinfo

Herr Dipl.-Ing. Arch. Bernhard  Kohaupt

60489 Frankfurt

Beratung, Planung, Seminare, Vorträge und Schulungen

Schwerpunkt ist die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum: Gehwege, Wegenetze, Querungsstellen, Haltestellen, Bodenindikatoren, Treppen und Rampen

DIN-Vertrieb

Der hier dargestellte Inhalt der DIN enthält deren Grundsätze und erlaubt daher auch keine rechtsgültige Verwendung. Der wiedergegebene Inhalt ist sinngemäß mit Hinweisen, Beispielen und Produktlösungen komplettiert. DIN-Vertrieb: Beuth Verlag

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