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Warum beidseitiger Handlauf an Treppenwarum-beidseitiger-handlauf.htm?output=print

Beidseitige Handläufe an Treppen bieten mehr Sicherheit und sind besonders wichtig für Personen mit eingeschränkter Mobilität oder Sehbehinderung. Handläufe ermöglichen einen sicheren Halt und eine bessere Orientierung beim Auf- und Absteigen.

Links und rechts ein Handlauf - sicherer wäre das

Treppenhaus mit beidseitigen HandläufenFrau steht auf der letzten Stufe einer Treppe und hält sich am Handlauf festEine junge Frau benutzt den zusätzlich angebrachten Handlauf beim TreppenaufstiegNormgerecht angebrachter zusätzlicher Handlauf an einer gewendelten Treppedurchlaufender Handlauf an einer PodesttreppeGrafik eines Handlaufes nach DIN 18040Schematische Darstellung viertelgewendelte Treppe und Podest. Korrekte Führung des Treppenhandlaufs.Schematische Darstellung viertelgewenelte Treppe und Podest. Korrekte Führung des Treppenhandlaufs.

Herr Schmid, welche Produkte stellt Ihr Unternehmen her?

Schmid: Die Flexo-Handlaufgruppe ist seit über 20 Jahren der führende Anbieter für Handläufe und Spezialist für die Nachrüstung im Wohnungsbestand. Wir produzieren normgerechte und ästhetische Handläufe und stellen uns damit ganz in den Dienst für mehr Sicherheit und Mobilität auf Treppen, in Fluren und auf den Wegen im und ums Haus. Dazu gehören sowohl große runde Treppenanlagen, bei denen wir wandseitige Handläufe nachrüsten als auch eine Stufe vor der Haustür, Haltegriffe im Bad oder Handläufe im Flur vom Bett bis ins WC. Wir statten aber auch Alten- und Pflegeheime sowie große Wohnanlagen nachträglich mit Wandhandläufen aus.

Handläufe bieten Sicherheit bei der Begehung von Treppen, nicht nur im normalen Alltag, sondern auch bei Brand, Stromausfall oder bei einer Evakuierung. Sie sind der Ansicht, dass die Norm grundsätzlich beidseitige Handläufe vorschreibt. Welche Norm meinen Sie? Und gilt sie für alle Gebäude?

Schmid: Es geht um die Normen zum barrierefreien Bauen DIN 18040-1 für öffentliche Gebäude und die DIN 18040-2 für Wohnungen. Je nach Gebäudeart und Nutzung gelten unterschiedliche gesetzliche Vorschriften. Beidseitige Handläufe sind in öffentlichen Gebäuden für notwendige Treppen grundsätzlich vorgeschrieben, damit sie auch für behinderte Menschen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

Nun ist das im deutschen Baurecht mit den Normen nicht so einfach: Ihre Anwendung für die Planung ist grundsätzlich freiwillig. Rechtsverbindlichkeit erlangen die Normen der DIN 18040-1 und 2 erst durch die VV TB (Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen) der jeweiligen Bundesländer. In der Liste der Bundesländer steht, dass beidseitige Handläufe nur in öffentlichen Gebäuden bei notwendigen Treppen erforderlich sind. Im mehrgeschossigen Wohnungsbau ist dies nicht der Fall. Im mehrgeschossigen Wohnungsbau gibt in den Bundesländern je nach Landesbauordnung unterschiedliche Regelungen. Wie sehen sie dieses Problem?

Schmid: Ja, leider die Landesbauordnungen und die VV TB zum mehrgeschossigen Wohnungsbau sind nicht immer konsistent. Das finde ich sehr bedauerlich, und ich appelliere an die Baubehörden der Bundesländer, hier die Belange Behinderter und alter Menschen zu berücksichtigen. Dies gilt auch im Brandfall, bei Störungen oder aufgrund von Wartungsarbeiten des Aufzugs, also 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr.

Wir haben über die Notwendigkeit des beidseitigen Handlaufs gesprochen. Auch bewegungseingeschränkte, sehbehinderte oder blinde Personen wollen sicher in ihre Wohnung kommen und im Gefahrenfall schnell aus dem Haus. Nicht immer steht der Aufzug zur Verfügung. Wann ist ein Handlauf Ihrer Ansicht nach barrierefrei?

Schmid: Egal, ob ein Aufzug vorhanden ist oder nicht: Treppen in einer Wohnanlage sind im Regelfall notwendige Treppen. Damit besonders für ältere oder behinderte Menschen eine Selbstrettung möglich ist, sind hier beidseitige Handläufe hilfreich zur zusätzlichen Gefahrenabwendung. In Bestandsgebäuden erlaubt die VV TB den Einbau eines zweiten Handlaufs für Treppenbreiten von 1,00 Meter nach DIN 18065 Treppen.

Angesichts der demografischen Entwicklung in Deutschland gewinnt die Zugänglichkeit der Wohnung noch mehr an Bedeutung; explizit stufenlos erreichbare Wohnungen gibt es bei weitem nicht genug. Viele der bestehenden Wohngebäude haben keinen Aufzug. Sollte hier nicht ein beidseitiger Handlauf selbstverständlich sein?

Schmid: Das ist richtig. Ein Handlauf kann den Aufzug für Rollstuhlfahrer nicht ersetzen. Aber für Menschen mit begrenzten motorischen Einschränkungen sowie für blinde und sehbehinderte Menschen und viele Ältere ist die Treppe barrierefrei nutzbar, wenn auf beiden Seiten ein Handlauf angebracht ist. Das kostet wenig Geld und bringt für Jung und Alt großen Nutzen.

In Ein- und Zweifamilienhäusern findet man häufig gewendelte Treppen. Wie wird der Handlauf hier passgenau und von allen gut nutzbar? Wie können Sie in solchen Fällen Ihr technisches Wissen und Ihre Erfahrungen einbringen?

Schmid: Wir sind mit unseren Franchisepartner in Deutschland führend in der Nachrüstung von normgerechten Wandhandläufen. Wir beliefern Handwerker und Sanitätshäuser mit einer großen Auswahl an Handlauf-Produkten. Unsere Handläufe sind durchlaufend - auch in den Ecken, über die erste und die letzte Stufe geführt, in der normgerechten richtigen Höhe, mit Abschlussbogen zur Wand, im richtigen Durchmesser und mit Halterungen von unten. Unser Programm "flexofit" berücksichtigt das und macht den Handlauf in der Anschaffung günstig, denn die teure Einzelanfertigung durch einen Handwerker entfällt.

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Autorinfo

Herr Dipl.-Ing.(FH) Siegfried Schmid

78224 Gottmadingen

Architekt, Sachverständiger für barrierefreies Bauen und ehemaliger Chef der Flexo-Firmengruppe

Zusatzinfo

Logo Flexofit Handläufe

Jährlich verunglücken in Deutschland rund 561.000 Menschen privat und 46.000 beruflich auf Treppen, mit ärztlicher Behandlung als Folge. Etwa 1140 Menschen sterben jährlich an den Folgen solcher Stürze.

§ 554 Abs. 1 BGB

Der Mieter kann verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, (...) dienen.

Zuschuss der Pflegekasse

Bei der Pflegekasse kann ein Zuschuss bis zu 4.180 EUR pro Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes beantragt werden.

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