Barrierefreie Überquerungsstellen nach DIN EN 17210
Überquerungsstellen müssen für Rollstuhl- und Rollatornutzer ohne besondere Erschwernis sowie für blinde und sehbehinderte Menschen eindeutig auffindbar und sicher nutzbar sein.
DIN EN 17210 Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umgebung - Funktionale Anforderungen
Fußgängerüberquerungen
Sicher ankommen
Fußgängerüberquerungen müssen an geeigneter Stelle angeordnet und deutlich gekennzeichnet sein, damit sie für Autofahrer eindeutig erkennbar und für Fußgänger einfach aufzufinden sind.
Das Überqueren von Straßen ist für alle aber insbesondere für Menschen mit Behinderung eine Gefahrensituation. Fußgängerüberquerungen sollten eine ausreichende Breite aufweisen, die es Personen mit fahrbaren Mobilitätshilfen erlaubt, die Fahrbahn nebeneinander zu überqueren oder sich auf einfache und sichere Weise in einer angemessenen Zeit und ohne unnötige Verzögerung oder gegenseitige Behinderung aneinander vorbeizubewegen.
Während ein sanfter Übergang mit einer minimalen Neigung für Personen mit fahrbaren Mobilitätshilfen von Vorteil ist, stellt er für Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung eine potentielle Gefahr dar, da sie möglicherweise den Übergang vom Gehweg auf die Straße nicht bemerken, sofern kein geeigneter taktiler Bodenbelag vorhanden ist.
Akustische Signale für das Überqueren helfen jedermann und sind für Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung unerlässlich.
Die DIN EN 17210 unterscheidet allgemein:
- gesicherte Fußgängerüberquerungen mit Lichtsignalanlage (Ampel) mit oder ohne Anforderungstaster für Fußgänger;
- gesicherte Fußgängerüberquerungen mit Fußgängerüberweg aus dunklen und hellen Straßenmarkierungen; und
- ungesicherte Fußgängerüberquerungen
Signalgeregelte Fußgängerüberquerungen
In Abhängigkeit von der Breite der Fahrbahn sollte ausreichend Zeit (!) für die Überquerung eingeräumt werden, damit Personen mit eingeschränkter Mobilität sicher die Fahrbahn überqueren können.Es kommen akustische, optische und taktile Querungssignale zum Einsatz.
Masten von Lichtsignalanlagen müssen visuell kontrastierend und durch Bodenindikatoren taktil auffindbar sein.
Gesicherte Fußgängerüberquerungen
Gesicherte Fußgängerüberquerungen müssen in ausreichender Entfernung zu Seitenstraßen und Einfahrten sowie zu Bushaltestellen angeordnet werden.
Ungesicherte Fußgängerüberquerungen
An ungesicherten Fußgängerüberquerungen haben Fußgänger keinen Vorrang vor den Fahrzeugen, weshalb diese Art von Fußgängerüberquerungen im Vergleich zu den gesicherten Fußgängerüberquerungen als weniger sicher für Fußgänger angesehen wird. Sie sind nur geeignet bei relativ geringer Verkehrsdichte.
Niveaugleicher Zugang an Bordsteinrampen und höher liegende Fußgängerüberquerungen
Fußgängerüberquerungen müssen einen niveaugleichen Zugang aufweisen, der über eine Bordsteinrampe oder eine höher liegende Straßenkreuzung zugänglich ist, um allen Personen einschließlich Personen mit fahrbaren Mobilitätshilfen, Eltern mit Kinderwagen und denjenigen mit Schwierigkeiten beim Laufen das Überqueren der Fahrbahn auf eigenständige, einfache und sichere Weise zu ermöglichen.
Höher liegende Fußgängerüberquerungen müssen über die volle Breite der Querung eine durchgehend höher liegende Fläche aufweisen. Die Oberfläche muss auf beiden Straßenseiten bündig mit dem Gehweg abschließen.
Markierungen mit leicht zu erkennenden visuellen und taktilen Kontrast an den äußeren Rändern der Querung warnen herannahende Kraftfahrer.