Barrierefreie Trinkbrunnen
DIN EN 17210 Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umgebung - Funktionale Anforderungen
Trinkbrunnen
Trinkbrunnen für alle!
Erwachsene sollten eine Mindestmenge von 1,5 Liter Wasser pro Tag trinken. Trinkbrunnen sollten für jeden zugänglich sein - Kinder, Alte, Menschen im Rollstuhl, Blinde, ALLE müssen besonders bei Hitze trinken. Ebenso benötigen Assistenzhunde und andere Hunde Frischwasser-Trinkstellen.
Anforderungen und Empfehlungen der DIN EN 17210 an Trinkbrunnen:
- Trinkbrunnen sollten unterschiedliche Höhen für stehende und sitzende Menschen aufweisen.
- Ist nur ein Trinkbrunnen vorhanden, muss er eine Höhe aufweisen, die sowohl für sitzenden und stehende Personen, kleinere Personen und Kinder erreichbar ist.
- Bedienelemente müssen mittig vor der Vorrichtung angeordnet werden. Bei seitlicher Anordnung müssen die Bedienelemente auf beiden Seiten angeordnet werden, um sie einhändig mit geringerer Bedienkraft benutzen zu können.
Laut Wasserhaushaltsgesetz - WHG gehört die Errichtung von Trinkwasserbrunnen an öffentlichen Orten zur Daseinsvorsorge. Hierzu gehört auch, dass Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an öffentlichen Orten durch Innen- und Außenanlagen bereitgestellt wird, soweit dies technisch durchführbar und unter Berücksichtigung des Bedarfs und der örtlichen Gegebenheiten, wie Klima und Geografie, verhältnismäßig ist.
Die Angaben aus der DIN EN 17210 zu Trinkbrunnen sind nicht in die DIN 18040 Barrierefreies Bauen übernommen worden.
Trinkbrunnen barrierefrei erkennbar, erreichbar und nutzbar
lt. DIN 18040-1 Bedienelemente
- nach dem Zwei-Sinne-Prinzip visuell kontrastierend gestaltet und taktil (z. B. durch deutliche Hervorhebung von der Umgebung) oder akustisch wahrnehmbar;
- ihre Funktion muss erkennbar sein, z. B. durch Kennzeichnung und/oder Anordnung der Elemente an gleicher Stelle (Wiedererkennungseffekt);
- die Funktionsauslösung sollte eindeutig rückgemeldet werden, z. B. Wasserrauschen oder die Schalterstellung;
barrierefrei erreichbar:
- stufenlos zugänglich;
- vor den Bedienelementen ist für Rollstuhlnutzung eine Bewegungsfläche von mindestens 150 cm × 150 cm angeordnet;
- sie müssen für die Rollstuhlnutzung einen seitlichen Abstand zu Objekten und Hecken von mindestens 50 cm aufweisen;
- Bedienelemente, die nur frontal anfahrbar und bedienbar sind, müssen in einer Tiefe von mindestens 15 cm unterfahrbar sein,
- das Achsmaß von Greifhöhen und Bedienhöhen beträgt grundsätzlich 85 cm über OFF.
Künftig mehr Trinkwasserbrunnen
Im Jahr 2023 wurde von der Bundesregierung die Richtlinie (EU) 2020/2184 umgesetzt und das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geändert. Allen Bürgerinnen und Bürgern soll der Zugang zu kostenlosem Trinkwasser im öffentlichen Raum ermöglicht werden.
Zur Zeit (2025) soll es schätzungsweise 1 500 Trinkbrunnen geben. Zum Vergleich: Allein die Stadt Wien verwaltet 1 600 Trinkbrunnen. Von April bis September werden zudem 75 mobile Trinkbrunnen aufgestellt.
Förderung von kommunalen Trinkbrunnen, Beispiele
Bayern
Mit dem Sonderprogramm "Kommunale Trinkbrunnen" fördert Bayern den Neubau von Trinkbrunnen im öffentlichen Raum. Die Zuwendung beträgt 90 % der Ausgaben für die Planung und Errichtung des Trinkbrunnenbauwerks sowie die Ausgaben in Verbindung mit der Erstellung und Errichtung der notwendigen Informationstafel, maximal 10 000 Euro. Es werden höchstens zwei Trinkbrunnen pro Gemeinde gefördert.
Das Sonderprogramm gilt vorläufig bis zum 31.12.2028.
Hessen
Mit der Förderrichtlinie Klimaschutz fördert Hessen auch Klimaanpassungsmaßnahmen. Für die Förderung von Trinkbrunnen gelten Höchstgrenzen entsprechend der Einwohnerzahl. Die Förderung beschränkt sich auf zwei Trinkbrunnen für die ersten 10 000 Einwohner und einen Trinkbrunnen je weitere 10 000 Einwohner. Die Anzahl je Ortsteil sollte (außer in begründeten Ausnahmefällen) zwei Trinkbrunnen nicht überschreiten.
Trinkbrunnen und deren Anbindung (Zuleitung/Erdarbeiten/Waschplatz) können mit einem Betrag von bis zu 10 000 Euro je Trinkbrunnen bezuschusst werden.
Rheinland-Pfalz
Mit dem Sonderförderprogramm "100 Trinkwasserbrunnen für Rheinland-Pfalz" für Kommunen wurde die Marke von 100 Brunnen inzwischen erreicht. Das Programm wird bis zum 31. Mai 2026 verlängert, wonach weitere Brunnen mit jeweils bis zu 8 000 Euro bewilligt werden können.