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Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr herzustellen heißt, bauliche Infrastruktur und Fahrzeuge im Zusammenhang zu betrachten. Anforderungen an die barrierefreie Infrastruktur beim Neubau und Umbau von Bushaltestellen. Leitfaden und verkehrstechnische Grundlagendes des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar im barrierefreien ÖPNV. Informationen für Straßenbaulastträger und Fachplaner.

Barrierefreie Bushaltestellen

Empfehlungen für den Aus- und Umbau im Verkehrsverbund Rhein-Neckar

Herausgeber: Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN)

Die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist ein wichtiges gesellschaftspolitisches Ziel. Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und der Neufassung des § 8 Abs. 3 PBefG ist das Thema noch stärker in den Fokus von Öffentlichkeit und Politik gerückt. So hat der Nahverkehrsplan die Belange der in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzer des ÖPNVs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.

Der Nahverkehrsplan beschäftigt sich mit den Themenbereichen Bestandsaufnahme, Haltestellenbewertung und Umsetzung. Er trifft jedoch keine Aussagen, wie eine barrierefreie Haltestelle auszusehen hat. Barrierefreiheit geht von einem ganzheitlichen Planungsansatz aus. Eine barrierefreie Gestaltung verbessert den ÖPNV insgesamt und hat damit positive Effekte für alle Fahrgäste.

Der VRN hat seine Empfehlungen für Aus- und Umbau von barrierefreien Bushaltestellen in einer Broschüre zusammengefasst. Die Empfehlungen basieren auf zahlreichen Gesetzen, Regelungen und Normen hinsichtlich der Barrierefreiheit, deren Essenz zusammengefasst wurde, um sie dem Praktiker als komprimierte Information an die Hand zu geben.

Titelbild

Inhaltsverzeichnis

  1. Vorwort
  2. Verkehrstechnische Grundlagen im ÖPNV
  3. Grundlagen eines barrierefreien ÖPNV
  4. Konzept zum barrierefreien Haltestellenausbau
  5. Beispielhaltestellen
    5.1 Umsetzung des VRN-Konzepts
    5.2 Musterhaltestellen
    5.3 Umsetzung
  6. Förderung
  7. Literaturverzeichnis
  8. Bildnachweis

Leseprobe

5 Beispielhaltestellen

"Die" Normhaltestelle existiert nicht. Vielmehr unterscheidet sich jede Haltestelle durch ihr (städte-)bauliches Umfeld und muss aus diesem Grund individuell betrachtet werden. Die Musterskizzen sollen hierfür bestmögliche Lösungsansätze bieten. Sie sind daher in Abhängigkeit von verschiedenen Rahmenbedingungen (u. a. Haltestellentyp, Fahrzeuglänge, Radwegeführung, etc.) erstellt worden und dienen als beispielhafte Vorlagen.

5.1 Umsetzung des VRN-Konzepts

In Kapitel 4.1.2 wurden die Anforderungen an eine barrierefreie Haltestelle bereits beschrieben. In Verbindung mit Kapitel 3 ergeben sich daraus folgende Gesamtanforderungen an eine Haltestelle:

  • Spurgeführtes Hochbord mit mindestens 18 cm Höhe oder höher
  • Taktiles Leitsystem im Haltestellenbereich, bestehend aus
    • einem Einstiegsfeld aus Rippenplatten von 120 x 90 cm an der ersten Fahrzeugtür
    • einem Auffindestreifen zum Erreichen des Einstiegsfeldes mit einer Tiefe von 90 (mindestens 60) cm x die Breite des Gehweges mit Rippenplatten verlegt
  • größtmögliche Aufstellfläche für das erleichterte Ein- und Aussteigen von mobilitätseingeschränkten Personen, möglichst mit einer Mindestbreite von 2,50 m, im Bestand mit einer erforderlichen Mindestbreite von 1,50 bis 2,40 m unter Berücksichtigung einer geeigneten Bordhöhe (Abbildung 24 bis Abbildung 27)
  • Haltestellenmast (in Fahrtrichtung) 60 cm vom Einstiegsfeld und 75 cm von der Vorderkante des Hochbordes entfernt, sodass Fahrzeugfront und Haltestellenmast auf einer Höhe liegen
  • max. Längsneigung von 6% im gesamten Haltestellenbereich unter Beachtung der benötigten Ruhepodeste
  • max. Querneigung von 2%
  • nach Möglichkeit einheitliche Höhe des Hochbordes, mindestens an der ersten und zweiten Fahrzeugtür

5.2 Musterhaltestellen

Allgemeines zu den Zeichnungen

Alle Musterhaltestellen – mit Ausnahme der Busbuchten – wurden für Standardlinienbusse mit einer Länge von 12 m zzgl. der angrenzenden Rampensteine erstellt. Für die spurgeführten Hochborde wurde eine Höhe von 24 cm angenommen. Jeder Hochbordstein hat eine Länge von 1,00 m. Die Rampensteine weisen eine Neigung von 6% auf, was 6 cm Gefälle pro 1,00 m Länge entspricht. Daraus ergibt sich bei zwei Rampensteinen über 2,00 m und einer Neigung von 6% ein Niveauwechsel von 12 cm.

Zuzüglich der in Kapitel 5.1 genannten Grundelemente einer Haltestelle kann diese noch mit weiteren Elementen wie z. B.

  • einem Papierkorb
  • einem Fahrgastunterstand
  • einer Sitzgelegenheiten oder
  • einer dynamischen Fahrgastinformation (DFI)

ausgestattet werden. Empfehlungen für die Mindestausstattung in Abhängigkeit von der jeweiligen Bedeutung finden sich im Gemeinsamen Nahverkehrsplan Rhein-Neckar. Die hier dargestellten Musterskizzen sind mit den in Kapitel 5.1 genannten Grundelementen erstellt worden. Ergänzend befinden sich in zwei Skizzen auch Fahrgastunterstände, um deren mögliche Positionierung aufzuzeigen.

Als Musterhaltestellen dargestellt und näher erläutert werden:

  • eine Haltestelle am Fahrbahnrand (Abbildung 29)
  • ein Haltestellenkap in Kombination mit einem Radweg (Abbildung 30)
  • eine kombinierte Zeichnung mit einer Haltestelle am Fahrbahnrand und einem Haltestellenkap im Kontext mit einer Querungsmöglichkeit (Abbildung 31)
  • eine Haltestellenbucht mit einem Fahrgastunterstand (Abbildung 33)
  • eine Haltestellenbucht mit Nase (Abbildung 34)
  • eine kombinierte Zeichnung, mit dem besonderen Fall des verkürzten Ausbaus anhand zweier Haltestellen am Fahrbahnrand (Abbildung 35)

Wegeführung Radverkehr

Grundriss Haltestelle am fahrbahnrand Grundriss Haltestelle mit Haltestellenkap

Bei der Radverkehrsführung ist darauf zu achten, Konflikte zwischen Radfahrern und ein- und aussteigenden Fahrgästen so weit wie möglich zu vermeiden. Am geringsten ist dieser Konflikt, wenn die Radverkehrsführung auf der Fahrbahn erfolgt. Fast jede Haltestellenform ist für diesen Lösungsansatz geeignet.

Die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA R2 2010) zeigen verschiedene Möglichkeiten für die Kombination von Radverkehr und ÖPNV auf. Die wesentlichen und gut füreinander

geeigneten Kombinationen setzen sich z. B. aus

  • einem Radfahrstreifen auf der Fahrbahn in Kombination mit einem Haltestellenkap bzw. einer Haltestelle am Fahrbahnrand oder
  • einem Radfahrstreifen im Seitenraum in Kombination mit einem Haltestellenkap zusammen.

Befindet sich der Radfahrstreifen im Seitenraum, also z.B. direkt neben einem Fußweg, ist dieser visuell und auch taktil deutlich für sehbehinderte und blinde Personen zu kennzeichnen.

Umfeld

Eine barrierefreie Haltestelle kann ihren Zweck am besten in einem barrierefreien Umfeld erfüllen, wodurch sie für alle Fahrgäste gleichermaßen gut erreichbar ist. Zu einem barrierefreien Umfeld gehören nicht nur das öffentliche Wegenetz, sondern auch Umsteigewege zwischen verschiedenen öffentlichen Verkehrsmitteln. Es ist also immer die gesamte Wegekette zu berücksichtigen. Bereits kleinere Maßnahmen wie Bordsteinabsenkungen oder Bodenindikatoren an Querungsstellen können zu einer erheblichen Verbesserung des Umfeldes beitragen.

Haltestellenmast

Wir empfehlen den Haltestellenmast grundsätzlich am Anfang der Haltestelle in Höhe des Einstiegfelds zu positionieren. Hierbei sind die gesetzlichen Regelungen zu beachten. Der Haltestellenmast sollte sich idealerweise 60 cm vom taktilen Leitsystem und 75 cm von der Hochbordkante entfernt befinden.

Nach §20 StVO sind Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel mit dem Zeichen 224 (Haltestellenschild) zu kennzeichnen. Hierbei wird dem Zeichen 224 in der StVO auch ein Parkverbot von bis zu 15 m vor und hinter dem Zeichen eingeräumt. Ferner kann durch eine ergänzende Grenzmarkierung für Halte- oder Parkverbote (Zeichen 299) das Parkverbot verlängert oder verkürzt werden.

Verkürzter Haltestellenausbau

Der verkürzte Haltestellenausbau ist ein pragmatischer Ansatz, um auch unter erschwerten räumlichen Bedingungen einen barrierefreien Einstieg für mobilitätseingeschränkte Menschen zu erreichen. Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Haltestelle verkürzt barrierefrei auszubauen:

  • Hochbord von der ersten bis einschließlich zur zweiten Fahrzeugtür oder
  • Hochbord nur im Bereich der zweiten Fahrzeugtür ...

Broschüre herunterladen

Die Broschüre "Barrierefreie Bushaltestellen - Empfehlungen für den Aus- und Umbau im Verkehrsverbund Rhein-Neckar" können Sie kostenfrei beim Verkehrsverbund Rhein-Neckar herunterladen:

Zum PDF-Download 6,3 MB

Autorinfo

Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN)

68159 Mannheim

Der Verkehrsverbund

Der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) ist ein Zusammenschluss von Gebietskörperschaften und Verkehrsunternehmen zur gemeinsamen und abgestimmten Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs im Verbundgebiet und wurde am 1. Dezember 1989 gegründet.

Zusatzinfo

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