Barrierefreie Produkte

Betrachtet man die demographische Entwicklung nimmt der Anteil älterer Menschen und der damit in ihrer Mobilität eingeschränkter Personen zu. Diese Entwicklung ist bei der Gestaltung zukünftiger Produkte und Dienstleistungen frühzeitig zu berücksichtigen. Das bedeutet benutzerfreundliche, ergonomisch gut gestaltete und sich selbst erklärenden Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln.

Den Nutzen sollen aber alle Menschen haben, in jedem Alter, ohne oder mit Behinderungen und mit der Vielfalt unterschiedlicher Fähigkeiten.


DIN Fachbericht 124 - Leitsätze zur Gestaltung barrierefreier Produkte

Der DIN-Fachbericht 124 informiert darüber, wie technische Produkte barrierefrei entwickelt, hergestellt, aufgestellt und eingerichtet werden können, um sie damit an die Fähigkeiten der Nutzer anzupassen; bezüglich Zugänglichkeit, Ausführbarkeit, Belastung und Beanspruchung haben sie den ergonomischen Grundanforderungen zu entsprechen. Einfach zu handhabende Produkte erweitern den Kreis der potentiellen Nutzer und damit den Markt. Darüber hinaus verbessern barrierefreie Produkte das Selbstwertgefühl von Menschen mit eingeschränkten Fähigkeiten.

Dieser Fachbericht gilt allerdings nicht für spezielle behinderungsgerechte Produkte und Hilfsmittel. Er bietet jedoch eine gute Grundlage sowohl für die Abfassung von Produktnormen als auch für die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb technischer Produkte sowie für die Gestaltung von Produktinformationen.

[Quelle: Beuth-Verlag]

Aus dem Inhalt

  1. Anwendungsbereich
    • Zielgruppen des Fachberichtes
    • Nutzer barrierefreier Produkte
  2. Begriffe
    • Anpassung
    • Assistenz
    • behindertengerechte Produkte
    • behinderungsgerechte Produkte
    • Hilfsmittel
    • Training
    • Zwei-Kanal-Prinzip
  3. Nutzerbezogene Fähigkeiten
    • Sensorische Fähigkeiten
    • Kognitive Fähigkeiten
    • Motorische Fähigkeiten
  4. Leitsätze für die Gestaltung barrierefreier Produkte
    • Leitsätze
  5. Voraussetzungen und übergeordnete Anforderungen und Empfehlungen zu Produkten
    • Übergeordnete Anforderungen und Empfehlungen
    • Empfehlungen zum Umgang mit konkurrierenden Anforderungen und Empfehlungen
  6. Allgemeine produktbezogene Anforderungen und Empfehlungen
    • Abstimmung auf die sensorischen Fähigkeiten von Nutzern
    • Abstimmung auf die kognitiven Fähigkeiten von Nutzern
    • Abstimmung auf die motorischen Fähigkeiten von Nutzern
  7. Besondere Anforderungen und Empfehlungen zu Produkten oder Produktteilen
    • Stellteile und Anzeigen
    • Ortsfeste Produkte
    • Tragbare Produkte
    • Bestimmungsgemäß zerlegbare Produkte
    • Komplexe Produkte
    • Reinigung und Pflege

Produkte

Im Fachbericht werden die Leitlinien des CEN/CENELEC Guide 6 erläutert und bezogen auf die Bestandteile eines Produktes, mit denen der Nutzer bestimmungsgemäß in Kontakt kommt.

Beispiele aus dem Fachbericht:

  • einfache Produkte, z. B. Geschirr, Seifenspender, Küchenhelfer,
  • zerlegbare Produkte, z. B. Rasierer, Munddusche, Selbstbauregale, Küchenmaschinen,
  • komplexe Produkte, z. B. haustechnische Systeme, Computer, Anwendungssoftware,
  • Produktkombinationen, soweit sie als ein System angeboten werden, z. B. Einbauküchen einschließlich Geräte,
  • sowohl für Produkte, die vom Nutzer selbst gekauft und genutzt werden, z. B. Verpackungen, Beschläge, elektrische Hausgeräte, Telefon, als auch für Produkte, die dem Nutzer von Dritten zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden, z. B. Straßenschilder, Bankautomaten, Fahrkartenautomaten, Zapfsäulen an Tankstellen,
  • Produkte zur Nutzung von Diensten, soweit der Dienst vom Hersteller des Produktes beeinflussbar ist, z. B. Telefon und Dienst des Netzbetreibers.
für Seife und DesinfektionsmittelFingerrücken­spender

für Seife und Desinfektionsmittel

Liftsysteme für Oberschränke, ArbeitsplattenBarrierefreie Küchen

Liftsysteme für Oberschränke, Arbeitsplatten

Erfüllen Produkte oder Dienstleistungen die Kriterien der Barrierefreiheit, können sie zum Nachweis der Konformität das Zertifizierungszeichen DIN-Geprüft "barrierefrei" tragen.

mehr Informationen auf www.dincertco.tuv.com

Produkte mit Zertifikat auf nullbarriere.de

für Neubau und Nachrüstung im BestandBeidseitiger Handlauf

für Neubau und Nachrüstung im Bestand

an Balkon, Terrasse, HauseingangBarrierefreie Schwellen

an Balkon, Terrasse, Hauseingang

für jede Tür die richtige DichtungSchwellenlos dicht

für jede Tür die richtige Dichtung

für Außentüren, Schiebetüren und für nachträglichen Rauch- und SchallschutzTürdichtungen

für Außentüren, Schiebetüren und für nachträglichen Rauch- und Schallschutz

Zargen für FingerschutztürenKlemmschutz

Zargen für Fingerschutztüren

Platzsparende Falttür mit barriere­freiem Stangen­beschlagSicherheitsfalttür

Platzsparende Falttür mit barriere­freiem Stangen­beschlag

benötigt nur 1/3 der Tür­blatt­breite, für jede Standard-ZargeRaumspartür, Drehfalttür

benötigt nur 1/3 der Tür­blatt­breite, für jede Standard-Zarge

Bodenplatte mit Zubehör für Punkt­entwässerungBodengleiche Dusche

Bodenplatte mit Zubehör für Punkt­entwässerung

Komplettsystem Punkt­ent­wässerung für Holz­balken­deckenBodengleiche Dusche

Komplettsystem Punkt­ent­wässerung für Holz­balken­decken

Querungsstelle mit NullabsenkungKasseler Querungsbord

Querungsstelle mit Nullabsenkung

Niederflur­system für bequemen EinstiegKasseler Sonderbord

Niederflur­system für bequemen Einstieg

Nutzerbezogene Fähigkeiten

Informationen können visuell = durch Sehen, auditiv = durch Hören oder taktil = durch Fühlen, Tasten z.B. mit Händen oder Füßen wahrgenommen werden.

Visuelle Fähigkeiten

Anforderungen nach DIN 1450, DIN EN 29241-2 und DIN EN ISO 9241-8

Leuchtdichte

Bei selbstleuchtenden Anzeigen sollten visuell wahrzunehmende Informationen mit einer Leuchtdichte von mindestens 35 cd/m² dargeboten werden. Für die individuelle Nutzung sollte die Leuchtdichte einstellbar sein.

Kontrast

Für die Leserlichkeit von Zeichen sollte der Leuchtdichtekontrast größer als 4 : 1 sein, für Bildschirme zwischen 6 : 1 und 10 : 1.
Fließtexte sollten vorzugsweise mit dunklen Zeichen auf hellem Untergrund dargestellt werden. Es sollten helle Zeichen auf dunklem Grund bei Selbstleuchtern eingestellt werden können.

Die Norm 32975 legt Anforderungen für die Planung und Ausführung von optischen Kontrasten sowie von gut lesbaren Informationselementen für den Straßenraum, für öffentlich zugängliche Gebäude bzw. Einrichtungen sowie für Verkehrsmittel und Verkehrsanlagen fest, um damit die Sicherheit und Orientierung zu verbessern, so dass auch sehbehinderte Personen davon profitieren.

Farbe

Die visuelle Wahrnehmbarkeit sollte durch eine geeignete farbliche Gestaltung unterstützt werden. Farben sollten leicht feststellbar, identifizierbar und unterscheidbar sein. Die Zuordnung der Farben sollte der Bedeutung der Aufgaben entsprechen. Ein Farbkontrast ersetzt nicht den Leuchtdichtekontrast.

Weiter wird erläutert: Reflexion und Glanz, Visuell dargebotene Informationen hinter transparenten Abdeckungen, Blendung.

Auditive Fähigkeiten

Es gilt die DIN 32974 - akustische Signale im öffentlichen Raum und DIN 33404-3 für Gefahrensignale.

Es wird die Wahrnehmbarkeit und Erkennbarkeit akustischer Signale beschrieben.

Haptische Fähigkeiten

Beim Fühlen ist die Sensibilität der Haut vermindert oder erhöht, z.B. Schmerzempfinden, Druckempfinden, Vibrationsempfinden, Wärme- und Kälteempfinden, Feuchtigkeitsempfinden

Beispiele sind taktil dargebotene Informationen auf Griffen, deren Oberflächen mit Riffelungen oder Noppen versehen sind.

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Autorinfo

nullbarriere.de

Frau Dipl.-Ing. Arch. Sonja Hopf

Rigaer Str. 89
10247 Berlin

030 52696250

Zusatzinfo

Den DIN-Fachbericht 124, Gestaltung Barrierefreier Produkte erhalten Sie beim
Beuth-Verlag.


weitere Quellen

ISO/IEC-Guide 71 "Leitfaden zur Berücksichtigung von Barrierefreiheit in Normen" (Dezember 2012), identisch mit CEN/CENELEC Guide 6 "Guide for addressing accessibility in standards" (Juni 2014)


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