Schaffung von Gemeinschaftsräumen, Mehrgenerationenwohnen
Betreute Wohngemeinschaften werden zunehmend von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen nachgefragt, da sie eine Menge Vorteile bieten - auch finanzielle. Barrierereduzierende Umbaumaßnahmen können mit Mitteln aus der Pflegeversicherung finanziert werden. Reicht dieser Zuschuss nicht aus, ist die Finanzierung mit dem KfW-Förderkredit 159 Altersgerecht Umbauen möglich.
Gemeinsam barrierefrei Wohnen im Alter - Fördermöglichkeiten für den Barriereabbau in Pflege-WGs
Neue Wohnformen und Lebensmöglichkeiten, die den Bedürfnissen der Senioren entsprechen, sind gefragt. Nicht nur die Versorgung, die sozialen Kontakte und die Bewältigung des Alltags, sondern besonders die Wohnverhältnisse, das Wohnumfeld und die Infrastruktur sind für das Wohlfühlen im Alter entscheidend: Unabhängigkeit, Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit sollen erhalten bleiben. Vereinsamung, Ausgrenzung und Depressionen führen zu frühzeitigem Abbau von körperlichen und geistigen Fähigkeiten.
Gemeinschaftliche Wohnformen können hier Anforderungen und Wünsche an den Lebensabend erfüllen. Unterschiedliche angebotene Konzepte reichen von Wohngemeinschaften, Betreutem Wohnen bis hin zu Wohngemeinschaften und Hausgemeinschaften für Pflegebedürftige und Pflegeeinrichtungen. Sie unterscheiden sich jeweils in der Art der Versorgung und des Zusammenlebens.
Förderung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften
Ambulant betreute Wohngemeinschaften werden zunehmend von pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen nachgefragt. Der Vorteil von solchen Pflege-WGs liegt in der Möglichkeit, weitgehend selbstbestimmt zusammen zu leben, und Pflegeleistungen und Versorgungsleistungen flexibel und effizient zu organisieren.
Seit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) erhalten Menschen mit Pflegebedarf in Wohngemeinschaften mehr Leistungen. So können WG-Gründer für die Neugründung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften bis zu 16.000 Euro für Wohnraumanpassungsmaßnahmen beantragen.
Weiterhin erhalten Menschen mit Pflegebedarf pauschal 200 Euro pro Monat, wenn sie mindestens zu dritt in einer Wohngemeinschaft leben und eine Pflegekraft beauftragen, die organisatorische, verwaltende oder pflegerische Tätigkeiten verrichtet. Diese zusätzlichen Leistungen durch das PNG sollen zu einem Aufschwung an Neugründungen von ambulant betreuten Wohngemeinschaften führen.
Umbaumaßnahmen in Wohnungen, in denen mehrere Pflegebedürftige wohnen
Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, dürfen die Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des gemeinsamen Wohnumfeldes bisher einen Betrag in Höhe von 4.000 Euro je Pflegebedürftigem nicht übersteigen. Der Gesamtbetrag je Maßnahme nach Satz 3 ist auf 16.000 Euro begrenzt und wird bei mehr als vier Anspruchsberechtigten anteilig auf die Versicherungsträger der Anspruchsberechtigten aufgeteilt.
Sollte dieser Zuschuss der Pflegeversicherung nicht ausreichen, ist die Finanzierung von Umbaumaßnahmen mit dem Förderkredit KfW Altersgerecht Umbauen - Programmnummer 159 möglich.
Förderkredit KfW Altersgerecht Umbauen - Programmnummer 159
Antragsberechtigt sind alle Träger von Investitionsmaßnahmen selbst genutzter oder vermieteter Wohngebäude, Ersterwerber von neu barrierereduzierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen. Träger von Investitionsmaßnahmen sind z. B. Privatpersonen (auch Mieter), Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Bauträger, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Investoren.
Umgestaltung von bestehenden Flächen zu Gemeinschaftsräumen oder Schaffung von Gemeinschaftsräumen
Die Einzelmaßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen.
Alle Kosten, die für die fachgerechte Ausführung dieser Maßnahmen erforderlich sind, können gefördert werden.
Dazu gehören Kosten für
- die Fachberatung durch Experten oder Sachverständige für Ihren Umbau,
- die Durchführung der geplanten Maßnahmen durch Fachunternehmen,
- die notwendigen vorbereitenden Arbeiten,
- nachbereitende Maßnahmen und Wiederherstellungsarbeiten.
Auch der barrierearme Umbau von beheizten Nicht-Wohngebäuden (zum Beispiel Gewerbeflächen) zu Wohnraum ist förderbar.
Gemeinschaftsräume dienen der Begegnung der Bewohner und deren Besuchern.
Sie müssen
- die Anforderungen für den Eingangsbereich und Wohnungszugang (siehe Förderbereich 2) erfüllen.
- über mindestens einen Sanitärraum mit barrierearmem WC und Waschtisch (siehe Förderbereich 5) verfügen.
- entlang der Küchenzeile eine Bewegungstiefe von mindestens 1,50 m erreichen.
Förderbausteine, Hersteller, Produkte, Infomaterial
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1 Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
- Wege zu Gebäuden sowie regelmäßig genutzten Einrichtungen wie Stellplätze, Garagen, Spielplätze und Entsorgungseinrichtungen
- Wohnumfeldmaßnahmen, z. B. Sitz- und Spielplätze bei Gebäuden ab 3 Wohneinheiten
- Schaffung von altersgerechten Kfz-Stellplätzen
- Schaffung von Abstellplätzen für Rollatoren/Rollstühlen sowie deren Überdachungen
Parkplatz, Wege
Minigarage, Abstellbox für Rollstuhl, Rollator
2 Eingangsbereich und Wohnungszugang
Haustüren und Wohnungseingangstüren müssen
- eine Durchgangsbreite von mindestens 0,90 m erreichen.
- in einer Höhe zwischen 0,85 m und 1,05 m Bedienelemente (z. B. Türdrücker, Stoß- und Zuziehgriffe, Schließzylinder) aufweisen.
- müssen mit geringem Kraftaufwand zu bedienen sein.
- auf der Innenseite eine ausreichende Bewegungsfläche aufweisen. Ist dies baustrukturell nicht möglich, können nach außen aufschlagende Türen verwendet werden, sofern auf der Außenseite eine Bewegungsfläche von mindestens 1,50 x 1,50 m oder 1,40 m x 1,70 m vorhanden ist
- stufen- und schwellenlos sein. Ist dies baustrukturell nicht möglich, dürfen Schwellen maximal 20 mm hoch sein
- bei Austausch einen U-Wert von maximal 1,3 W/(m²·K) aufweisen, sofern es sich um Außentüren als Teil der thermischen Hülle des Gebäudes handelt
Flure außerhalb von Wohnungen müssen
- mindestens 1,20 m breit sein.
- Neue Außenlaubengänge müssen mindestens 1,50 m breit sein.
Türantriebe, Klemmschutz
3 Vertikale Erschließung/Überwindung von Niveauunterschieden
- Nachrüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen als Anbauten oder Einbauten
- Treppenlifte oder andere ergänzende mechanische Fördersysteme
- Barrierereduzierende Umgestaltung von Treppenanlagen
- Rampen zur Überwindung von Barrieren
Aufzugsanlagen
Aufzüge
Hebebühnen
Hebebühnen in diversen Förderhöhen für Eingangspodeste und Eingangstreppen sowie für Geländesprünge und Zugang über den Balkon
Hebebühnen bis 1 m Förderhöhe
Hebebühnen bis 3 m Förderhöhe
Treppenplattformlifte
Treppenplattformlift, Schrägaufzug
Treppensitzlifte
Treppensitzlift
Handlauf
Handlauf
Rampen aus Metall
Rampen aus Metall
Einbaurampen
Einbaurampen
Mobile Rampen
Mobile Rampen
4 Anpassung der Raumgeometrie
- Änderung des Raumzuschnitts von Wohn- und Schlafräumen, Fluren oder Küchen
- Verbreiterung der Türdurchgänge mit Einbau neuer Türen
- Schwellenabbau
- Erschließung oder Schaffung von Freisitzen (Terrassen, Loggien oder Balkonen)
Küchen müssen
- entlang der Küchenzeile eine Bewegungstiefe von mindestens 1,50m erreichen.
Küchen
Küchen
Freisitze
Schwellenfreiheit
Schwellenrampen
5 Maßnahmen an Sanitärräumen
Anpassung der Raumgeometrie: Sanitärräume müssen
- mindestens 1,80 m x 2,20 m groß sein. Ist dies baustrukturell nicht möglich, müssen zumindest folgende Bewegungsflächen eingehalten werden:
- Vor den einzelnen Sanitärobjekten (Waschtische, WCs, Urinale, Bidets, Badewannen und Duschen) muss jeweils bezogen auf das Sanitärobjekt mittig eine Bewegungsfläche von mindestens 0,90 m Breite und 1,20 m Tiefe vorhanden sein, wobei sich die Bewegungsflächen überlagern dürfen.
- Der Abstand zwischen den Sanitärobjekten oder zur seitlichen Wand muss mindestens 0,25 m betragen.
- Vorkehrungen zur späteren Nachrüstung mit Sicherheitssystemen vorsehen.
Duschplätze müssen
- bodengleich ausgeführt werden. Ist dies baustrukturell nicht möglich, darf das Niveau zum angrenzenden Bodenbereich um nicht mehr als 20 mm abgesenkt sein. Übergänge sollten vorzugsweise als geneigte Fläche ausgebildet sein.
- mit rutschfesten oder rutschhemmenden Bodenbelägen versehen sein.
Waschbecken müssen
- mindestens 0,48 m tief und in der Höhe entsprechend dem Bedarf der Nutzer montiert sein.
- Kniefreiraum zur Nutzung im Sitzen freihalten.
WCs müssen
- in ihrer Sitzhöhe entsprechend dem Bedarf der Nutzer angebracht oder in der Höhe flexibel montierbar sein.
Badewannen müssen
- eine Einstiegshöhe von maximal 0,50 m aufweisen. Alternativ können Badewannensysteme mit seitlichem Türeinstieg verwendet werden oder Badewannen sind so einzubauen, dass sie mit mobilen Liftsystemen unterfahrbar sind.
Bodengleiche Duschen
Bodengleiche Duschen, Body Dryer
Badewannen
Badewannen
höhenverstellbare WCs
Höhenverstellbare WCs
Dusch-WCs
Dusch-WCs
Waschtische/Waschtischlifter
Waschtisch
Stützgriffe und Haltesysteme
Stützgriffe und Haltesysteme
Antirutsch-Beschichtungen für Badewannen und Fliesen
Antirutsch-Beschichtung
6 Bedienelemente, Stütz- und Haltesysteme, Orientierung, Kommunikation
- Modernisierung von Bedienelementen
- Stütz- und Haltesysteme einschließlich Maßnahmen zur späteren Nachrüstung
- Altersgerechte Assistenzsysteme ("AAL-Systeme")
- Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung und Kommunikation wie z. B. Beleuchtung, Gegensprechanlagen, Briefkastenanlagen, taktile Markierungen, ergänzende Beschriftungen mit Braille- oder Reliefschrift
- Sicherheits- und Notrufsysteme
- Nachrüstung von automatischen Tür-, Tor- oder Fensterantrieben
Gegensprechanlagen, AAL-Systeme und Weglaufschutz
Gegensprechanlagen, AAL-Systeme, Weglaufschutz
7 Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen
Bodenbeläge, Sturzerkennung im Boden, Beleuchtung, Hebelifte für betreutes Wohnen