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Ist Ihre Wohnung altersgerecht? Wollen Sie diese umbauen oder besser umziehen?

Umzug Ja oder Nein

2 Möbelpacker tragen ein Sofavor einer geöffneten Glastür zum Wohnbereich bewegt sich ein Mann im Rollstuhleine Frau schiebt einen Rollator über eine barreirefrei Schwelle zwischen Wohn- und Außenbereicheine bodengleiche Dusche, an deren Seitenwand ein Waschbecken montiert ist

Barrierefreie Wohnungen sind eine erhebliche Erleichterung des alltäglichen und selbstbestimmten Lebens für mobilitätseingeschränkte Menschen.

Im Jahr 2018 gab es in Deutschland rund 36,9 Mio. bewohnte Wohnungen und rund 16,71 Mio. Haushalte. Davon waren 884.00 (ca. 2%) lediglich barrierereduzierte Wohneinheiten.

Wünsche von Senioren

Sofern die Wohnung stufenlos erreichbar ist, sind die größten Wünsche nach Veränderung in der Wohnung:

  • ausreichende Breite von Wohnungstüren
  • susreichende Breite von Fluren
  • genügend Raum in der Küche
  • genügend Raum im Bad
  • Beseitigung von Schwellen
  • bodengleiche Dusche

Machen Sie einen Wohnungscheck

Wenn Eigentümer über einen altersgerechten Umbau nachdenken, stehen sie zunächst vor einer Reihe von Fragen:

  • Wer braucht was?
    Oft sind mehrere Krankheiten/Einschränkungen vorhanden. Zu berücksichtigen ist auch das Fortschreiten der Krankheit, um das Nachrüsten bestimmter Hilfsmittel unproblematisch zu gewährleisten.
  • Welche Umbauten sind machbar?
    Eingriffe in die Bausubstanz erfordern oftmals eine Baugenehmigung.
  • Was darf es kosten?
    Informieren Sie sich bei unseren Herstellern auf nullbarriere.de Vergleichen Sie mehrere Angebote.
  • Wie soll der Umbau finanziert werden?
  • Kann das alles bewältigt werden?

Kosten, Finanzierung und Förderung der Wohnungsanpassung

Die Finanzierung für bauliche Anpassungsmaßnahmen in Wohngebäuden kann durch den Eigentümer, Vermieter oder Mieter selbst oder auch aus verschiedenen Förderquellen erfolgen.

Grundsätzlich können neben der Finanzierung bestimmter Hilfsmittel aus der Pflegeversicherung und Finanzmittel nach dem Bundessozialhilfegesetz verschiedene Landeshilfen, teils als Zuschüsse, teils als zinsgünstiges Darlehen gewährt werden.

Die Pflegeversicherung gewährt bei Vorliegen eines Pflegegrades finanzielle Zuschüsse bis zu 4.000 EUR pro Maßnahme für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt wie festinstallierte Rampen, Verbreiterung von Türen, Entfernen von Türschwellen, Umbauten in Badezimmern und Küchen, Einbau eines Treppenlifts oder Sitzlifts.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten sind abhängig vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers ganz oder teilweise als Zuschuss oder ein zinsgünstiges Darlehen möglich.

  • Sozialamt: Umbauten zur Erlangung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen des Behinderten entspricht.
  • Versorgungsamt: Anpassung von Wohnraum und seiner Ausstattung an die besonderen behinderungsbedingten Bedürfnisse von schwerbehinderten Arbeitnehmern mit einem Grad der Erwerbsminderung von min. 50 v.H.
  • Hilfen für Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene § 27 BVG Bundesversorgungsgesetz)
  • Krankenkassen, Heil- und Hilfsmittel §27 SGB V
  • Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)
  • Kommunale Sondermittel
  • KfW Fördermittel

Wie entscheiden Sie sich?

  • fast alles bleibt wie es ist
  • wenigstens bauliche Veränderungen in Küche und Bad
  • technische Hilfen z.B. Lift, Rampe, Türöffner

Umzug Ja oder Nein?

Nicht immer werden erforderliche Umbauten rechtzeitig geplant. Ein Umzug in ist erforderlich oder absehbar wünschenswert.

Der Umzug in eine barrierefreie Wohnung gilt als Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes und kann nach §40 Abs. 4 SGB XI von der Pflegekasse bezuschusst werden. Diese Regelung gilt für Personen mit mindestens Pflegegrad 1.

Zusammenfassung und Ausblick

Durch gezielte Wohnungsanpassungsmaßnahmen kann bei geringen Mobilitätsbeeinträchtigungen ein Verbleiben in den Wohnungen gesichert werden.

Erst wenn ein Bewohner auch in der Wohnung ständig auf einen Rollstuhl angewiesen ist und die Zugänglichkeit zur Wohnung nicht geschaffen werden kann, wird ein Umzug in eine rollstuhlgerechte Wohnung erforderlich.

Autorinfo

Redaktion nullbarriere.de Festnetz

030 52696250

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