Barrierefreiheit Zuschüsse in Thüringen
Mit Zuschüssen bis zu 80 % fördert Thüringen Investitionen zur Verbesserung der Barrierefreiheit von Wohnungen, im öffentlichen Raum, von Gebäuden, von Fahrzeugen und von Information und Kommunikation.
Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm
Thüringen hat Ende 2021 ein Förderprogramm zur Verbesserung der Barrierefreiheit aufgelegt.
Ziel der Richtlinie zur Förderung der Barrierefreiheit (Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm – ThüBaFF) ist, die Infrastruktur für Menschen mit und ohne Behinderungen und Menschen im Alter barrierefrei zu gestalten und Barrieren zu reduzieren.
Die Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet.
Das Programm ist breit aufgestellt und umfasst die Herstellung und Verbesserung der Barrierefreiheit von
- Straßen, Wegen und Plätzen
- Gebäuden und Wohnungen
- Mobilität und Verkehr
- (digitaler) Information und Kommunikation.
Auch Investitionen in Konzepterstellung, Dienstleistungen und Schulungen zur Herstellung von Barrierefreiheit können gefördert werden.
Die aktuellen Gesetze sowie anerkannten Regeln der Technik sind bei allen Vorhaben einzuhalten. Mindeststandards sind grundsätzlich die von den jeweiligen Fachgremien veröffentlichten technischen Normen (z. B. DIN 18040, EN 301 549) in ihrer aktuellen Fassung.
Wer wird gefördert?
Menschen mit Behinderung, Unternehmen oder Gemeinden erhalten einen Zuschuss zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Gefördert werden sowohl Umbaumaßnahmen der Wohnung als auch die öffentliche Infrastruktur. Es sind Zuschüsse von bis zu 80 Prozent möglich.
Gefördert werden zum Beispiel:
Bordabsenkungen | Leit- und Orientierungsysteme | barrierefreie Informationen (Tast -)Modelle | barrierefreie Spielplätze | Orientierung in Gebäuden | barrierefreie Toiletten | Aufzüge | Rampen | Beschaffung und Umbau von Fahrzeugen
Zuschusshöhe
Bei einer Mindestinvestition für Privatpersonen in Höhe von 5.000 Euro netto und für Kommunen in Höhe von 7.500 Euro sind Zuschüsse von bis zu 80 Prozent möglich.
Für private Vorhaben werden Kosten bis zu 10.000 Euro gefördert. Bei kommunalen Projekten darf die Zuwendung den Betrag von 100.000 Euro nicht übersteigen.
Im Falle antragstellender natürlicher Personen darf die Zuwendung den Betrag von 10.000 Euro nicht übersteigen, sofern das Vorhaben keinen unternehmerischen Zwecken dient.
Vorhaben, die bereits mit Landesmitteln gefördert werden (Doppelförderung), sind von der Förderung ausgeschlossen.
Antragsverfahren
Anträge können ab sofort gestellt werden. Die Förderanträge müssen auf amtlichem Formular vor Beginn des Investitionsvorhabens bei der Thüringer Aufbaubank eingereicht werden. Die erforderlichen Formulare stehen auf der Webseite der Thüringer Aufbaubank zur Verfügung.
Im Antrag müssen Notwendigkeit, Sozialraum, Mehrwert und Nachhaltigkeit detailliert beschrieben sein.
Die Zustimmung der oder des zuständigen kommunalen Behindertenbeauftragten ist einzuholen und zwingend erforderlich.
Bie baulichen Vorhaben ist unter Umständen ein Barrierefreiheitskonzept einzuholen. Nähere Informationen sind auf der Internetseite der Landesfachstelle für Barrierefreiheit zu finden.
Die Mittel können bereits vor Vollendung des Vorhabens abgerufen werden.
Verwendungsnachweise sind mit einer Stellungnahme der oder des zuständigen Kommunalen Behindertenbeauftragten einzureichen.
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