Barrierefreie Bushaltestellen
Das Saarland unterstützt Städte, Gemeinden oder Landkreise im Rahmen der "nachhaltigen Mobilitätsstrategie" (NMOB) beim Ausbau, Umbau und Neubau von barrierefreien Bushaltestellen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Um einheitliche Standards für die Herstellung von straßengebundenen Haltestellen zu gewährleisten, wurde der Leitfaden "Standards für die Herstellung barrierefreier Bushaltestellen im Saarland" herausgegeben. Die bauliche Mindestanforderungen orientieren sich an den in Deutschland allgemein anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen DIN-Normen und Empfehlungen zur Herstellung der Barrierefreiheit.
Barrierefreie Bushaltestellen
Standards für die Herstellung barrierefreier Bushaltestellen im Saarland
Leitfaden zur Richtlinie NMOB-Barrierefreiheit
Auftraggeber: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Saarland
Bearbeitet durch: Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen – STUVA – e. V., Dr.-Ing. Dirk Boenke (Projektleitung)
Das Saarland hat sich zum Ziel gesetzt, "Straßen, öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im Personenverkehr […] barrierefrei zu gestalten".
Um dieses Ziel zu erreichen, werden umfassende Fördermittel zur Verfügung gestellt. Für die Herstellung einer vollständig barrierefreien Haltestelleninfrastruktur im Linienbusverkehr wurde die Vergabe der Fördermittel an die Bedingung geknüpft, die Bushaltestellen nach einheitlichen und standardisierten Vorgaben auszubauen.
Um Planer und weitere Akterure bei der Umsetzung barrierefreier Haltestelleninfrastruktur und beim Förderantrag zu unterstützen, hat das MUKMAV durch STUVA e.V. einen Leitfaden erarbeiten lassen, in welchem die geforderten Standards zusammenfassend dargestellt sind.
Leseprobe
Bodenindikatoren an Bushaltestellen
3.9 Bodenindikatoren an Bushaltestellen
Bodenindikatoren dienen dazu, blinde und sehbehinderte Menschen in bestimmten Situationen bei der Orientierung im öffentlichen Raum zu unterstützen. Sie werden grundsätzlich nach DIN 18040-3 in Verbindung mit DIN 32984 verlegt.
Die DIN 32984 unterscheidet bei den Bodenindikatoren in Rippenstrukturen und Noppenstrukturen. (Gemäß DIN 32984 sind wegen der Verwechslungsgefahr von geradlinig angeordneten Noppen mit Rippen nur noch diagonal angeordnete Noppenstrukturen zulässig.) Die jeweiligen Strukturen haben in der Systematik eines Bodenindikatorbasierten Leitsystems bestimmte Funktionen ("Sprache"). Daher ist es wichtig, dass die Systematik einheitlich und korrekt umgesetzt wird.
Für Bushaltestellen im Saarland sind hinsichtlich eines Einsatzes von Bodenindikatoren unterschiedliche Ausbaustandards festgelegt. Um den jeweiligen Ausbaustandard zu ermitteln, ist nach Ortslage der Haltestelle sowie Breite des Aufstellbereiches zu unterscheiden.
Unabhängig von der Ortslage ist an jeder Bushaltestelle ein Auffindestreifen einzubauen. Liegt die Haltestelle innerhalb bebauter Gebiete wird zudem ein Leitstreifen verlegt (Bild 19). Bei einer Breite der Wartefläche ab 250 cm wird zudem ein Einstiegsfeld eingebaut. Liegt die Haltestelle außerhalb bebauter Gebiete wird nur ein Auffindestreifen (vgl. Abschnitt 3.9.1) angelegt.
Bodenindikatoren müssen in der Regel in einem Abstand von mindestens 60 cm an Einbauten und Hindernissen vorbeigeführt werden (vgl. Bild 20). Über Bodenindikatoren einschließlich des beidseitigen Abstandsbereiches ist durchgehend eine lichte Höhe von mindestens 225 cm einzuhalten (für Sonderfälle siehe DIN 32984, 5.2.1.). Im Folgenden werden Ausführungshinweise für Auffindestreifen, Einstiegsfeld und Leitstreifen an Haltestellen gegeben. (Dargestellt sind die grundsätzlichen Ausführungen von Bodenindikatoren an einer Standardhaltestelle. Für Sonderfälle insbesondere die Einbindung einer Haltestelle in ein umfassenderes Leitsystem, sind die Verlege- und Ausführungshinweise der DIN 32984 zu beachten.
3.9.1 Auffindestreifen
Der Auffindestreifen wird an allen Haltestellen eingebaut. Er dient dem sicheren Auffinden der Bushaltestelle bzw. der Einstiegsposition. Er kennzeichnet somit gleichzeitig die Halteposition der Tür 1 beim Bus (siehe Abschnitt 4.4 Schulung des Fahrpersonals).
Ein Auffindestreifen an einer Haltestelle hat folgende Eigenschaften (Bild 21 und Bild 22, vgl. DIN 32984, 5.4.1):- eine Rippenstruktur in Hauptgehrichtung;
- eine Tiefe in Gehrichtung von mindestens 60 cm, über die gesamte Breite des Gehwegs bis zur inneren Leitlinie (Die innere Leitlinie ist die fahrbahnabgewandte Begrenzung des Gehwegs, z. B. Gebäudekante, Mauer, Tiefbord mit mindestens 3 cm Anschlag oder taktil erkennbarer Materialwechsel (vgl. DIN 32984, 5.9.4).) sowie einen Abstand zur Bordkante 30 cm.
3.9.2 Einstiegsfeld
Ein Einstiegsfeld wird an Bushaltestellen innerhalb bebauter Gebiete bei Warteflächen ab ≥ 250 cm Tiefe zwischen Auffindestreifen und Bord eingebaut (Bild 23 und Bild 24). An Haltestellen außerhalb geschlossener Ortschaft wird es nicht eingebaut. Das Einstiegsfeld markiert analog zum Auffindestreifen die Halteposition der Tür 1 des Busses bzw. die Einstiegsposition (vgl. Abschnitt 4.4 Schulung des Fahrpersonals).
Das Einstiegsfeld hat folgende Eigenschaften (vgl. DIN 32984, 5.4.1):
- Rippenstruktur in Hauptgehrichtung (wie der Auffindestreifen);
- Abmessung 120 cm parallel zum Bord und 90 cm Breite sowie
- Abstand zur Bordkante 30 cm
3.9.3 Leitstreifen
An den Bushaltestellen innerorts ist ein Leitstreifen längs der Haltekante parallel zum Busbord einzubauen. An Haltestellen außerorts wird auf den Leitstreifen in der Regel verzichtet. Der Leitstreifen kennzeichnet den Bereich der Wartefläche, der von Fahrgästen nicht betreten werden soll (Gefahr des Überstreichens von Fahrzeugteilen). Er hat damit im Wesentlichen eine Warn- bzw. Stopp-Funktion und dient Langstockgängern grundsätzlich nicht als Leitelement. Zudem hilft er dem Fahrpersonal bei der Anfahrt der Haltestelle festzustellen, ob sich Fahrgäste im Gefahrenbereich aufhalten. Damit wird ein Anfahren des Busses nah am Bord unterstützt.
Der Leitstreifen an einer Haltestelle hat folgende Eigenschaften (vgl. Bild 25 und Bild 26):
- Rippenstruktur, parallel zum Bord;
- Breite 30 cm sowie
- Abstand zur Bordkante in der Regel 60 cm.Dieser Wert darf nicht unterschritten werden. (Sollten sich aufgrund von Überstreichungen größere Abstände als notwendig ergeben, sollte der Abstand entsprechend angepasst werden.)
3.9.4 Begleitstreifen oder Begleitfläche
Damit Bodenindikatoren von blinden und sehbehinderten Menschen gut wahrgenommen werden können, müssen diese durch einen taktilen und visuellen Kontrast zum angrenzenden Bodenbelag unterscheidbar sein. Dies wird erreicht durch geeignete Material- und Farbwahl des umgebenden Belags in Verbindung mit den Bodenindikatoren. Sind visueller und/oder taktiler Kontrast nicht gegeben (Bild 27), ist zwischen Bodenindikatoren und umgebendem Belag ein Begleitstreifen bzw. eine Begleitfläche erforderlich (Bild 23 und Bild 25). Die Breite des Begleitstreifens bzw. der Begleitfläche muss mindestens 30 cm betragen. Muss nur der visuelle Kontrast hergestellt werden, ist ein beidseitig angeordneter Begleitstreifen von 30 cm vorzusehen. Muss ein taktiler Kontrast sichergestellt werden, sollten der Begleitstreifen oder die Begleitfläche in der Regel 60 cm Breite aufweisen.
Haltestellenelement und Anforderungen | Weitergehende Hinweise |
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Grundsätzliche Hinweise zu Bodenindikatoren
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Auffindestreifen
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Einstiegsfeld
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Leitstreifen
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Begleitstreifen oder Begleitfläche
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Broschüre herunterladen
Die Broschüre "Standards für die Herstellung barrierefreier Bushaltestellen im Saarland - Leitfaden zur Richtlinie NMOB-Barrierefreiheit" können Sie kostenfrei beim MUKMAV herunterladen: