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Das Saarland unterstützt Städte, Gemeinden oder Landkreise im Rahmen der "nachhaltigen Mobilitätsstrategie" (NMOB) beim Ausbau, Umbau und Neubau von barrierefreien Bushaltestellen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Um einheitliche Standards für die Herstellung von straßengebundenen Haltestellen zu gewährleisten, wurde der Leitfaden "Standards für die Herstellung barrierefreier Bushaltestellen im Saarland" herausgegeben. Die bauliche Mindestanforderungen orientieren sich an den in Deutschland allgemein anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen DIN-Normen und Empfehlungen zur Herstellung der Barrierefreiheit.

Barrierefreie Bushaltestellen

Standards für die Herstellung barrierefreier Bushaltestellen im Saarland
Leitfaden zur Richtlinie NMOB-Barrierefreiheit

Auftraggeber: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Saarland
Bearbeitet durch: Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen – STUVA – e. V., Dr.-Ing. Dirk Boenke (Projektleitung)

Ausschnitt aus dem Leitfaden Barrierefreie Bushaltestellen - Beine steigen aus den Bus und betreten das Einstiegsfeld.

Das Saarland hat sich zum Ziel gesetzt, "Straßen, öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im Personenverkehr […] barrierefrei zu gestalten".

Um dieses Ziel zu erreichen, werden umfassende Fördermittel zur Verfügung gestellt. Für die Herstellung einer vollständig barrierefreien Haltestelleninfrastruktur im Linienbusverkehr wurde die Vergabe der Fördermittel an die Bedingung geknüpft, die Bushaltestellen nach einheitlichen und standardisierten Vorgaben auszubauen.

Um Planer und weitere Akterure bei der Umsetzung barrierefreier Haltestellen­infra­struktur und beim Förderantrag zu unterstützen, hat das MUKMAV durch STUVA e.V. einen Leitfaden erarbeiten lassen, in welchem die geforderten Standards zusammenfassend dargestellt sind.

Leseprobe

Bodenindikatoren an Bushaltestellen

3.9 Bodenindikatoren an Bushaltestellen

Grafik für die Ausbaustandards für Bodenindikatoren an einer Bushaltestelle. Ein Auffindestreifen muss immer eingebaut werden. Für Haltestelle außerorts sind keine weitere Bodenindikatoren notwendig. Für eine innerortige Haltestelle, deren Haltestelle schmaler als 1,50 Meter ist, ist zu prüfen, ob die Haltestelle verlegt, ein Kap verlegt oder Grund erworben werden kann. Ist sie mindestens 1,50 Meter breit wird, wird ein Leitstreifen verlegt. Ist der Aufstellbereich mindestens 2,50 Meter breit, wird ein Einstiegsfeld notwendig.Bushaltestelle mit Leitstreifen, Auffindestreifen und Einstiegsfeld. Ein Haltemaste, an dem ein Abfallbehälter angebracht ist, steht direkt am Auffindestreifen und versperrt den Weg.

Bodenindikatoren dienen dazu, blinde und sehbehinderte Menschen in bestimmten Situationen bei der Orientierung im öffentlichen Raum zu unterstützen. Sie werden grundsätzlich nach DIN 18040-3 in Verbindung mit DIN 32984 verlegt.

Die DIN 32984 unterscheidet bei den Bodenindikatoren in Rippenstrukturen und Noppenstrukturen. (Gemäß DIN 32984 sind wegen der Verwechslungsgefahr von geradlinig angeordneten Noppen mit Rippen nur noch diagonal angeordnete Noppenstrukturen zulässig.) Die jeweiligen Strukturen haben in der Systematik eines Boden­indikator­basierten Leitsystems bestimmte Funktionen ("Sprache"). Daher ist es wichtig, dass die Systematik einheitlich und korrekt umgesetzt wird.

Für Bushaltestellen im Saarland sind hinsichtlich eines Einsatzes von Bodenindikatoren unterschiedliche Ausbaustandards festgelegt. Um den jeweiligen Ausbaustandard zu ermitteln, ist nach Ortslage der Haltestelle sowie Breite des Aufstellbereiches zu unterscheiden.

Unabhängig von der Ortslage ist an jeder Bushaltestelle ein Auffindestreifen einzubauen. Liegt die Haltestelle innerhalb bebauter Gebiete wird zudem ein Leitstreifen verlegt (Bild 19). Bei einer Breite der Wartefläche ab 250 cm wird zudem ein Einstiegsfeld eingebaut. Liegt die Haltestelle außerhalb bebauter Gebiete wird nur ein Auffindestreifen (vgl. Abschnitt 3.9.1) angelegt.

Bodenindikatoren müssen in der Regel in einem Abstand von mindestens 60 cm an Einbauten und Hindernissen vorbeigeführt werden (vgl. Bild 20). Über Bodenindikatoren einschließlich des beidseitigen Abstandsbereiches ist durchgehend eine lichte Höhe von mindestens 225 cm einzuhalten (für Sonderfälle siehe DIN 32984, 5.2.1.). Im Folgenden werden Ausführungshinweise für Auffindestreifen, Einstiegsfeld und Leitstreifen an Haltestellen gegeben. (Dargestellt sind die grundsätzlichen Ausführungen von Bodenindikatoren an einer Standardhaltestelle. Für Sonderfälle insbesondere die Einbindung einer Haltestelle in ein umfassenderes Leitsystem, sind die Verlege- und Ausführungshinweise der DIN 32984 zu beachten.

3.9.1 Auffindestreifen

Bushaltestelle mit Auffindestreifen und ohne LeitstreifenEin Auffindestreifen an einer Bushaltestellen, dessen Rippenplatten in die Richtung des Bordsteins weisenAuffindestreifen und Einstiegsfeld an einer BushaltestelleAuffindestreifen mit Einstiegsfeld. Rippen des Auffindestreifens führen zum Bordstein,

Der Auffindestreifen wird an allen Haltestellen eingebaut. Er dient dem sicheren Auffinden der Bushaltestelle bzw. der Einstiegsposition. Er kennzeichnet somit gleichzeitig die Halteposition der Tür 1 beim Bus (siehe Abschnitt 4.4 Schulung des Fahrpersonals).

Ein Auffindestreifen an einer Haltestelle hat folgende Eigenschaften (Bild 21 und Bild 22, vgl. DIN 32984, 5.4.1):
  • eine Rippenstruktur in Hauptgehrichtung;
  • eine Tiefe in Gehrichtung von mindestens 60 cm, über die gesamte Breite des Gehwegs bis zur inneren Leitlinie (Die innere Leitlinie ist die fahrbahnabgewandte Begrenzung des Gehwegs, z. B. Gebäudekante, Mauer, Tiefbord mit mindestens 3 cm Anschlag oder taktil erkennbarer Materialwechsel (vgl. DIN 32984, 5.9.4).) sowie einen Abstand zur Bordkante 30 cm.

3.9.2 Einstiegsfeld

Ein Einstiegsfeld wird an Bushaltestellen innerhalb bebauter Gebiete bei Warteflächen ab ≥ 250 cm Tiefe zwischen Auffindestreifen und Bord eingebaut (Bild 23 und Bild 24). An Haltestellen außerhalb geschlossener Ortschaft wird es nicht eingebaut. Das Einstiegsfeld markiert analog zum Auffindestreifen die Halteposition der Tür 1 des Busses bzw. die Einstiegsposition (vgl. Abschnitt 4.4 Schulung des Fahrpersonals).

Das Einstiegsfeld hat folgende Eigenschaften (vgl. DIN 32984, 5.4.1):

  • Rippenstruktur in Hauptgehrichtung (wie der Auffindestreifen);
  • Abmessung 120 cm parallel zum Bord und 90 cm Breite sowie
  • Abstand zur Bordkante 30 cm

3.9.3 Leitstreifen

Ein 30 cm breiter Leitstreifen und einem Abstand von 60 cm zur Bordsteinkante an einer BushaltestelleLeitstreifen liegt direkt am Bordsteinodenindikatoren unterscheiden sich visuell nicht vom umgebenden PflasterBushaltestelle mit Leitstreifen, Auffindestreifen und Einstiegsfeld

An den Bushaltestellen innerorts ist ein Leitstreifen längs der Haltekante parallel zum Busbord einzubauen. An Haltestellen außerorts wird auf den Leitstreifen in der Regel verzichtet. Der Leitstreifen kennzeichnet den Bereich der Wartefläche, der von Fahrgästen nicht betreten werden soll (Gefahr des Überstreichens von Fahrzeugteilen). Er hat damit im Wesentlichen eine Warn- bzw. Stopp-Funktion und dient Langstockgängern grundsätzlich nicht als Leitelement. Zudem hilft er dem Fahrpersonal bei der Anfahrt der Haltestelle festzustellen, ob sich Fahrgäste im Gefahrenbereich aufhalten. Damit wird ein Anfahren des Busses nah am Bord unterstützt.

Der Leitstreifen an einer Haltestelle hat folgende Eigenschaften (vgl. Bild 25 und Bild 26):

  • Rippenstruktur, parallel zum Bord;
  • Breite 30 cm sowie
  • Abstand zur Bordkante in der Regel 60 cm.Dieser Wert darf nicht unterschritten werden. (Sollten sich aufgrund von Überstreichungen größere Abstände als notwendig ergeben, sollte der Abstand entsprechend angepasst werden.)

3.9.4 Begleitstreifen oder Begleitfläche

Damit Bodenindikatoren von blinden und sehbehinderten Menschen gut wahrgenommen werden können, müssen diese durch einen taktilen und visuellen Kontrast zum angrenzenden Bodenbelag unterscheidbar sein. Dies wird erreicht durch geeignete Material- und Farbwahl des umgebenden Belags in Verbindung mit den Bodenindikatoren. Sind visueller und/oder taktiler Kontrast nicht gegeben (Bild 27), ist zwischen Bodenindikatoren und umgebendem Belag ein Begleitstreifen bzw. eine Begleitfläche erforderlich (Bild 23 und Bild 25). Die Breite des Begleitstreifens bzw. der Begleitfläche muss mindestens 30 cm betragen. Muss nur der visuelle Kontrast hergestellt werden, ist ein beidseitig angeordneter Begleitstreifen von 30 cm vorzusehen. Muss ein taktiler Kontrast sichergestellt werden, sollten der Begleitstreifen oder die Begleitfläche in der Regel 60 cm Breite aufweisen.

Mindeststandards Bodenindikatoren
Haltestellenelement und Anforderungen Weitergehende Hinweise
Grundsätzliche Hinweise zu Bodenindikatoren
  • Abstand von allen Hindernissen grundsätzlich ≥ 0,60 m
  • über Bodenindikatoren inkl. der seitlichen Abstandsflächen lichte Höhe ≥ 2,25 m freihalten
  • taktil und visuell kontrastierend
    - visueller Kontrast K ≥ 0,4 gegenüber dem umgebenden   Oberflächenbelag
    - Reflexionsgrad der helleren Fläche ρ 0,5 (DIN 18040-3,   4.6)
  • Abstand zu Sitzgelegenheiten ≥ 1,20 m, bei Fahrrad­ab­stell­anlagen mind. 60 cm zum eingestellten Rad
    - an Haltestellen gilt bei Sitzgelegenheiten einge­schränk­ter Abstand mind. 0,60 m
  • Begleitstreifen, wenn kein ausreichender taktiler und/oder visueller Kontrast zwischen Bodenindikatoren und umgebendem Oberflächenbelag: Umfang des Bodenindikator-basierten Leitsystems an der Haltestelle je nach Ortslage und Seitenraumbreite (DIN 32984)
  • Querungsstelle im Zusammenhang mit der Haltestelle (für die Zuwegung erforderlich) mit Bodenindikator-basiertem Leitsystem mit der Haltestelle verknüpfen
Auffindestreifen
  • an jeder Haltestelle anzulegen
  • Rippenprofil, parallel zum Bord
  • Tiefe mind. 60 cm (bis 90 cm) über die gesamte Gehwegbreite verlegt
  • Abstand zur oberen Bordkante 0,30 m
  • kennzeichnet seitlich liegende Haltestellen (Auffindbarkeit) für blinde und sehbehinderte Menschen
  • markiert die Halteposition für den Einstieg an Tür 1 beim Bus
  • ggf. Einstiegsfeld anschließen (b ≥ 2,50 m)
  • weiterer Auffindestreifen (Rippenprofil), wenn ein Fahrgastinformationsanzeiger (DFI) mit akustischer Ausgabe der Information (Zwei-Sinne-
  • Prinzip) vorhanden ist (siehe Musterlösung 1b)
Einstiegsfeld
  • innerorts, ab Seitenraumbreite von ≥ 2,50 m
  • Rippenprofil, parallel zum Bord
  • Länge 120 cm (parallel zur Bordsteinkante), Tiefe 90 cm
  • Abstand zur oberen Bordkante 0,30 m
  • markiert die Halteposition für den Einstieg an Tür 1 beim Bus
  • außerorts kein Einstiegsfeld
Leitstreifen
  • innerorts
  • Rippenprofil, parallel zum Bord
  • Breite 0,30 m
  • Abstand zur oberen Bordkante in der Regel 0,60 m
  • Einbau über die gesamte Bussteiglänge (Haltekante)
  • der Leitstreifen kennzeichnet den Sicherheitsraum, der von Karosserieteilen (z. B. Außenspiegel) überstrichen werden kann
  • Abstand zur Bordkante darf nicht unterschritten werden
    - bei möglichen Überstreichungen ggf. größeren Abstand wählen
  • außerorts kein Leitstreifen
Begleitstreifen oder Begleitfläche
  • wenn zwischen Bodenindikatoren und umgebendem Oberflächenbelag kein ausreichender taktiler und/oder visueller Kontrast besteht
  • in der Regel beidseitig, jeweils mind. 30 cm breit
  • Oberfläche des Begleitstreifens rutschhemmend (SRT ≥ 55), eben und erschütterungsarm berollbar
  • Material- und Farbwahl zwischen Bodenindikatoren und umgebendem Belag möglichst so abstimmen, dass kein Begleitstreifen erforderlich wird

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Autorinfo

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Saarland (MUKMAV)

66117 Keplerstraße 18

Als Mobilitätsministerium ist das MUKMAV für den Bereich ÖPNV, Radverkehr, Mobilität der Zukunft, Förderung der Mobilität, Luftfahrt, Binnenschifffahrt, Straßenbau, Logistik, Verkehrs­sicherheit u.a. zuständig.

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