Krankentrage im Treppenraum
Treppen und Treppenpodeste müssen in Gebäuden ohne Aufzüge für den Krankentransport so ausgebildet werden, dass eine Krankentrage transportiert werden kann.
Die DIN 18065 -Treppen enthält die Anforderung, dass bei notwendigen Treppen ein Transport von Personen auf einer Trage nach DIN EN 1865 - Krankentransportmittel (Mindestanforderungen an die Ausführung und Gebrauchstauglichkeit von Krankentragen) möglich sein muss, ausgenommen bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 und in Wohnungen (Anlage A 4.2/1 MVV TB).
Krankentragen werden gemäß den Vorschriften der Richtlinie 93/42/EWG entwickelt und hergestellt. Die Anwendung darf nur durch medizinisch geschultes Personal erfolgen. Der Patient muss auf der Trage immer ausreichend gesichert sein.
Normen DIN 13024 - Krankentrage Teil 1 mit starren Holmen und Teil 2 mit klappbaren Holmen
Die Krankentragen nach dieser Norm sind für die Erste Hilfe sowie für die Behandlung und den Transport von Kranken und Verletzten.
Abmessungen im Einsatz
Länge: | ca. 230,2 cm |
Breite: | ca. 55,6 cm |
Höhe: | ca. 13,7 cm |
Krankentransport Mindestplatzbedarf
Nach den Angaben der Berliner Feuerwehr und Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen ergab sich ergibt sich für die Krankentrage mit beidseitigen Trägern ein Mindestplatzbedarf von 260 x 70 cm.
Auf den beiden Skizzen wird die Breite des Treppenraums und die Tiefe des Zwischenpodests dargestellt.
Das Heben der Krankentrage über ein Treppengeländer ist unzulässig; die zu transportierende Person könnte zu Schaden kommen.
Ist ein Aufzug nach DIN EN 81-70 Aufzugstyp 3 (Fahrkorb 110 x 210 cm) vorhanden, kann der Nachweis zum Transport über die Treppe entfallen (Der Krankentransport ist kein Rettungseinsatz im Brandfall). Aufzüge über Eck oder quer angeordnete erfordern eine lichte Türbreite von 135 cm.
Vor den Aufzügen ist eine ausreichende Bewegungsfläche nach DIN 18040 - Barrierefreies Bauen anzuordnen.