Geschäftsräume barrierefrei umgestalten
KfW-Unternehmerkredit (037/047) für kleine, mittlere und große Unternehmen, freiberuflich Tätige, z. B. Ärzte, Steuerberater, Architekten, natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten.
Hilfe für Unternehmen in der Corona-Krise für Investitionen und Betriebsmittel:
Das KfW-Sonderprogramm 2020 wird über die Programme KfW-Unternehmerkredit (037/047) und ERP-Gründerkredit - Universell (073/074/075/076) umgesetzt.
Barrieren reduzieren in Ihrem Unternehmen
Prognosen des Statistischen Bundesamtes besagen, dass im Jahr 2030 die Zahl der Menschen ab 65 auf rund 22,3 Millionen wachsen wird. Die Gesellschaft wird deutlich älter und die Altersstruktur Ihrer KundInnen und MitarbeiterInnen wird sich in Zukunft nach oben verschieben.
Unternehmen, Unternehmer und freiberuflich Tätige (z. B. Ärzte, Steuerberater, Architekten, natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten) haben nun die Möglichkeit, die zinsgünstige Kredite für die barrierefreie Umgestaltung ihrer Geschäftsräume, ihrer Praxen und ihrer Arbeitsplätze einzusetzen.
Die KfW gewährt Kredite aus diesen Programmen über Banken und Sparkassen. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Die Kombination eines Kredites mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist möglich.
Der KfW-Unternehmerkredit (037/047) für Unternehmen, die mindestens fünf Jahre am Markt sind, finanziert Investitionen und laufende Betriebsmittel.
Der ERP-Gründerkredit – Universell (073-076) für Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind, finanziert Investitionen und Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes. Hierzu gehören:
- Baukosten
- Einrichtungsgegenstände
- Firmenfahrzeuge
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Software
Zurzeit gelten für beide Kredite folgende Konditionen (Stand Mai 2021):
- bis zu 100 Mio. Euro Kreditbetrag
- bis zu 90 % Haftungsfreistellung der Bank (Unternehmen oberhalb der KMU 80%)
- Zinssatz ab 1,00 % p. a. (Unternehmen oberhalb der KM ab 2% p.a.)
- bis zu 10 Jahre Laufzeit
Zu barrierefreien Umbaumaßnahmen gehören beispielsweise:
- Wege zu Gebäuden und Außenanlagen wie Stellpätze für PkW, Fahrrad, Kinderwagen
- barrierearme Eingangsbereiche
- Rampen, Aufzüge
- Schwellenabbau in Durchgängen, Fluren und Räumen
- Sanitärräume und WC: bodengleiche Dusche, Modernisierung
- Sicherheit, elektronische Türöffner, Alarmanlage, Brandschutz
- Gestaltung von Gemeinschaftsräumen