DIN 18041 Hörsamkeit in Räumendin18041_hoersamkeit.htm?output=print

"Hörsamkeit in kleinen bis mittelgroßen Räumen"

Zuarbeit zum Manuskript DIN 18041 Ausgabe Mai 2004

Induktionsschleife mit Standmikrofon vor weißem Hintergrund Induktionsschleife für TV und Radio, Gerät mit Fernbedienung

Elektroakustik

1 Direktschallverstärkung durch Beschallungsanlage

In großen Räumen, insbesondere langgestreckten und/oder flachen Räumen wird vielfach am Zuhörerort kein ausreichend hoher Schallpegel für eine günstige Sprachverständlichkeit erreicht. Dann müssen elektroakustische Beschallungssysteme zur Schallverstärkung herangezogen werden. Hierbei wird das akustische Signal durch Mikrophone aufgenommen, die sich im zu beschallenden Raum befinden, wird verstärkt und über die Lautsprecher im Raum wiedergegeben. Bei der Planung deratiger Anlagen wird angestrebt, auch den Richtungsbezug zum Sprecherstandort zu erhalten.

Bei der Auswahl der Lautsprecher ist unter anderem auf ausreichende Bündelung zu achten, damit ein hoher Direktschall- und ein geringer Diffusschall-Anteil erreicht wird. Auf diese Weise wird eine hohe Sprachverständlichkeit sichergestellt. Für eine Sprachbeschallungsanlage kann ein eingeschränkter Frequenzbereich mit geringen tieffrequenten Schallanteilen verwendet werden, weil diese nicht zur Sprachdeutlichkeit beitragen.

2 Durchsage- und Alarmierungs-Anlagen

Bei Durchsage- und Alarmierungs-Anlagen befinden sich das Sprechermikrophon und die Lautsprecher in unterschiedlichen Räumen. Damit besteht keine Gefahr der elektro-akustischen Rückkoppelung.

Da sich bei Durchsage-Anlagen der Sprecher nicht im Raum der Schallabstrahlung befindet, benötigt man auch keine "Einheit von Seh- und Hörrichtung". Deshalb arbeitet man üblicherweise mit verteilten Lautsprechersystemen mit jeweils geringer Schall-Leistung. Auch hier ist in der Zuhörerebene auf einen hohen Direktschallanteil und einen geringen Diffusschallanteil zu achten.

Bei Durchsage-Anlagen, die auch der Alarmierung dienen, müssen die Gefahrensignale deutlich hörbar sein. Dies ist gemäß DIN EN 457 in der Regel der Fall, wenn ihre A-bewerteten Schallpegel den Störschallpegel um 15 dB oder mehr überschreiten, oder der A-bewertete Signal-Schallpegel gleich oder größer als 65 dB ist. Zur Sprachverständlichkeit siehe auch Ziffer 1. Weitere Hinweise zu Frequenz- und/oder Zeitverlauf von Alarmsignalen siehe DIN EN 457.

Durchsageanlagen, die auch zur Alarmierung dienen, sind mit optischen Signalgebern zu kombinieren, insbesondere in Räumen, in denen sich zeitweilig nur einzelne Personen aufhalten (können). Auf diese Weise wird das Zwei-Sinne-Prinzip für Menschen mit sensorischen Beeinträchtigungen erfüllt.

3 Beschallungssysteme für Schwerhörige

3.1 Allgemeines

Schwerhörige, die mit Hörgeräten ausgestattet sind, benötigen im Vergleich zu Guthörenden einen deutlich stärkeren Direktschallanteil bei entsprechend verringertem Diffusschallanteil. Deshalb sind Beschallungssysteme mit Lautsprechern für sie im Allgemeinen nicht hilfreich, sondern es ist ein direktes Zuspiel zum jeweiligen Schwerhörigen notwendig. Eine direkte Kommunikation untereinander ist dann jedoch nicht möglich. Zur Zeit sind drei verschiedene Systeme üblich, die - je nach Einsatzbereich - ihre Vor- und Nachteile haben.

3.2 Funkübertragung (FM)

Das zu übertragende Signal wird vor dem Endverstärker der Saalbeschallungsanlage abgegriffen und einem Funksender zugeführt. Diese arbeiten im 8-m- sowie im VHF- und UHF-Bereich. Je nach Frequenzbereich steht hier eine unterschiedliche Anzahl von Kanälen zur Verfügung.

Die Zuhörer erhalten einen Empfänger mit Kopfhörer. Im Allgemeinen ist auch eine galvanische Koppelung mit HdO-Hörgeräten (Audioschuh) oder eine IndukTive Koppelung (Teleschlinge) möglich.

Anmerkung: Häufig werden zur Versorgung Schwerhöriger in kleinen Gruppen Mikrophone verwendet, die direkt mit einem FM-Sender gekoppelt sind. Diese Anlagen sind mobil und werden häufig in lauter Umgebung als Personenführungsanlagen (auch für gut hörende Personen) verwendet. Auf derartige Anlagen wird hier nicht eingegangen.

3.3 Infrarot-Übertragung (IR)

Das zu übertragende Signal wird vor dem Endverstärker der Saalbeschallungsanlage abgegriffen und (je nach zu "beschallender" Fläche) einem oder mehreren IR-Flächenstrahlern zugeführt. Diese sind so anzubringen, dass die zu versorgende Fläche vom IR-Lichtkegel getroffen wird.

Die Zuhörer erhalten auf den entsprechenden Frequenzbereich abgestimmte IR-Empfänger mit eingebautem (Stethoclip) oder angeschlossenem Kopfhörer. Bei einigen Fabrikaten besteht die Möglichkeit der galvanischen oder indukTiven Koppelung zu HdO-Hörgeräten.

3.4 IndukTive Übertragung

Das zu übertragende Signal wird vor dem Endverstärker der Saalbeschallunganlage abgegriffen und einem IndukTionsschleifenverstärker in Konstantstrom-Ausführung zu-geführt. An diesen ist ein "IndukTionsschleife, Ringschleife" oder ähnlich genanntes Kabel angeschlossen, das den zu versorgenden Zuhörerbereich einmal (Singel-Turn-Loop) oder allenfalls zweimal umschließt. Bei geeigneter Verlegung und Einstellung wird nach DIN EN ISO 60118-4 eine mittlere elektromagnetische Feldstärke von 100 mA/m erzeugt. Weitere Hinweise zu Auswahl und Einbau sind im Merkblatt des Deutschen Schwerhörigenbundes (z.Zt. in Vorbereitung) zu ersehen.

Schwerhörige, deren Hörgeräte eine sogenannte "Telefonspule" enthalten, schalten das Hörgerät auf Stellung "T" und können damit ohne weiteres Zusatzgerät das abgestrahlte Signal direkt hören. Für diesen Personenkreis müssen deshalb keine speziellen Empfänger ausgegeben werden. IndukTive Höranlagen eigenen sich deshalb besonders für öffentliche Räume.

Schwerhörige, die noch keine Hörgeräte tragen, oder deren Hörgeräte nicht mit Telefonspulen ausgestattet sind, sind mit IndukTionsempfängern auszustatten, an die Kopfhörer oder galvanische Koppler angeschlossen werden können. 

Anmerkung 1: Da die elektromagnetische IndukTion stromabhängig ist, sind zum Betrieb von indukTiven Höranlagen ausschließlich Konstantstromverstärker zu verwenden. Konstantspannungsverstärker, wie man sie für Lautsprecheranlagen einsetzt, sind dagegen wegen des sehr ungünstigen Frequenzganges ungeeignet. Für eine hohe Feldstärke müssen große Ströme fließen; deshalb sind die Kabelquerschnitte ausreichend groß zu bemessen.

Anmerkung 2: Früher wurden häufig für indukTive Höranlagen Konstantspannungsverstärker mit sogenanntem "Ringschleifenübertrager", also einem speziellen Transformator, eingesetzt. Da dessen IndukTivität mit zunehmender Frequenz ansteigt, können derartige (veraltete) Anlagen die für die Sprachverständlichkeit wichtigen hochfrequenten Anteile nicht abstrahlen. Sie sind für eine sachgerechte Schwerhörigenversorgung ungeeignet.

Anmerkung 3: Das zur indukTiven Höranlage gehörende Schleifenkabel kann entweder im oder auf dem Fußboden, im unteren Bereich der Wand oder unterhalb der Decke verlegt werden. Eine Montage der Ringleitung auf Ohrhöhe an der Wand ist wegen ungleichmäßiger Empfangsfeldstärke nicht zu empfehlen.

Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik Carsten Ruhe 2001-02-10

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Autorinfo

Herr Dipl.-Ing. Carsten Ruhe

25497 Prisdorf

Beratungsbüro für Akustik hörgerecht planen und bauen

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Zusatzinfo

DIN 18041 Ausgabe Mai 2004

Bei der Planung von Räumen für sprachliche Kommunikation sind die Belange von Personen mit eingeschränktem Hörvermögen (Schwerhörige, Ertaubte und Gehörlose) besonders zu berücksichtigen. Hier gelten das Benachteiligungsverbot gemäß Grundgesetz und die Vorgaben des Bundesgleichstellungsgesetzes.
Die DIN 18041 legt die akustischen Anforderungen und Planungsrichtlinien zur Sicherung der Hörsamkeit vorrangig für die Sprachkommunikation einschließlich der dazu erforderlichen Maßnahmen fest. Sie gilt für kleine bis mittelgroße Räume mit einem Raumvolumen bis etwa 5 000 m³ sowie für Sport- und Schwimmhallen ohne Publikum bis 8 500 m³. Dabei werden zwei Anwendungen unterschieden. Behandelt wird
  • die Hörsamkeit über mittlere und größere Entfernungen wie z. B. Konferenzräume, Gerichts-, Rats- und Festsäle, Unterrichtsräume, Seminarräume, Hörsäle, Tagungsräume und Interaktionsräume, Gruppenräume in Kindergärten und Kindertagesstätten, Seniorentagesstätten, Gemeindesäle, Sport- und Schwimmhallen, wobei die Hörsamkeit über geringerer Entfernungen mit eingeschlossen ist, und
  • die Hörsamkeit über geringe Entfernungen wie z. B. Verkaufsräume, Gaststätten, Publikumsbereiche für den öffentlichen Nah- und Fernverkehr, Fahrkarten- und Bankschalter, Sprechzimmer in Anwalts- und Arztpraxen, Büroräume, Bürgerbüros, Operationssäle, Behandlungsräume, Krankenzimmer, Rehabilitationsräume, Werkräume (z. B. Lehrwerkstatt), Öffentlichkeitsbereiche, Publikumsverkehrsflächen, Bibliotheken und Lesesäle. Hier ist die Hörsamkeit über größere Entfernungen jedoch stark eingeschränkt.
Gilt nicht für: die Hörsamkeit in Räumen mit speziellen Anforderungen, wie Theater, Konzertsäle, Kinos, Sakralräume, sowie in Räumen zur hochwertigen Aufnahme von Musik und Sprache (z. B. Studios, Regieräume für Funk, Film, Fernsehen und Tonträgerproduktionen).
Die Empfehlungen können aber für Räume für allgemeine Musikdarbietungen, Mehrzweckräume (z. B. Stadthallen) sowie für Räume mit größerem Volumen bis ca. 30.000 m³ sinngemäß angewandt werden. Da nicht nur die typischen "Veranstaltungsräume" der Kommunikation dienen, sondern Kommunikation auch überall dort stattfindet, wo sich Menschen begegnen, ist die mögliche Anwendung der Norm unermesslich groß.
[Quelle:IEMB]

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Der hier dargestellte Inhalt der DIN enthält deren Grundsätze und erlaubt daher auch keine rechtsgültige Verwendung. Der wiedergegebene Inhalt ist sinngemäß mit Hinweisen, Beispielen und Produktlösungen komplettiert.

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