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Die Fachbroschüre "Kontrastreiche Gestaltung öffentlich zugänglicher Gebäude" vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband: Details zur Planung, Bestimmung und Umsetzung von Kontrasten für das barrierefreie Bauen nach DIN 18040-1. Für Architekten, Innenarchitekten, Farbdesigner und Bauingenieure, Entscheider, Berater und bauausführende Betriebe.

Kontrastreiche Gestaltung öffentlich zugänglicher Gebäude

Cover der DBSV-Broschüre Kontrastreiche gestaltung öffentlich zugänglicher Gebäude

Herausgeber: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband
Redaktion: Erika Mühlthaler, Dipl.-Ing. Architektin, Knut Junge, Dipl.-Ing., Hilke Groenewold, Dipl.-Ing. Architektin

Mit seiner neuen Fachbroschüre möchte der DBSV Planer, Entscheider, Berater und ausführende Betriebe ansprechen und ihnen praxisnah erläutern, wie Kontraste geplant, bestimmt und umgesetzt werden können. Insbesondere richtet sich die Publikation an Architekten, Innenarchitekten, Farbdesigner und Bauingenieure.

Die kontrastreiche Gestaltung öffentlich zugänglicher Gebäude ist für die Orientierung sehbehinderter Menschen im Raum von elementarer Bedeutung. Verbesserungen für sehbehinderte Menschen können jedoch auch den Komfort und die Sicherheit aller Menschen erhöhen.

Bei der Planung und Bestimmung visueller Kontraste müssen Farbe und Funktion in Einklang gebracht werden. Dazu genügt das Vorsehen von Farbkontrasten allein nicht, denn selbst Komplementärfarben sind in der Helligkeit nicht immer unterscheidbar. Entscheidend für die Planung und Bestimmung von Kontrasten ist deshalb die gleichzeitige Beachtung von gestalterischen Farbkontrasten und notwendigen Leuchtdichtekontrasten.


Leseprobe

2 Kontrastbestimmung

2.1 Anforderungen nach deutschen Normen

2.1.1 Anwendungsbereich der Normen

Die DIN 32975 trifft Aussagen über Grenzwerte für Leuchtdichtekontraste, Beleuchtung und Größe von Informationselementen und Schriftzeichen sowie das Verhältnis, in dem diese Werte stehen müssen, um eine möglichst gute Wahrnehmbarkeit zu erreichen. DIN 18040-1 weist u. a. im Abschnitt 4.4.2 zum Thema visuelle Informationen auf DIN 32975 hin.

Die Normen definieren Schutzziele. Beide verwenden die Michelson-Formel und differenzieren die Anforderungen an den Mindestkontrast in Abhängigkeit von der visuellen Funktion der Objekte oder Markierungen.

2.1.2 Zwei Bedingungen der Normen

Die Kontrastforderungen sind im Wesentlichen an zwei Bedingungen gekoppelt:

  • Mindestkontrastwert
  • von 0,4 und 0,7 (bzw. 0,8)
  • Mindestreflexionsgrad der helleren Fläche von 0,5

2.1.3 Weitere Anforderungen nach Norm

Warnfunktionen im Bodenbereich sollten mit matten, diffus reflektierenden Oberflächen ausgebildet werden. Es hat sich als Vorteil erwiesen, wenn sie hell auf dunklem Grund ausgebildet werden.

Ist der erforderliche Kontrastwert mit den gewählten Materialien oder Farben nicht zu realisieren, sind kontrastierende Begleitstreifen vorzusehen. Das können z. B. ein zu Wand und Türblatt kontrastreicher Türrahmen oder ein kontrastreicher Streifen zwischen Wand und Boden sein. Die Erkennbarkeit kann zusätzlich durch gute Beleuchtung und Strukturunterschiede verbessert werden.

Die Wahrnehmung visueller Informationen und Markierungen darf nicht durch Werbung oder kontrastreiche, markierungsähnliche Gestaltungselemente gestört werden (z. B. Werbung an Treppenstufen oder Werbeträger, die ein Leit- und Orientierungssystem überlagern). Diese können zu Fehlinterpretationen führen.

In der Tabelle rechts sind die Kontrastanforderungen systematisiert und den in der Norm aufgeführten wesentlichen Funktionen zugeordnet: Warnen/Informieren/Orientieren/Leiten.

Dabei wird unterschieden zwischen Elementen, die die Funktion haben, grafische, schriftliche oder für Notfälle wesentliche Informationen zu übermitteln, und solchen, die der Orientierung und Leitung im Gebäude und der Erkennbarkeit von Gebäudeteilen dienen.

Kontrastanforderungen nach Funktionen
Funktion Anwendungsbeispiele Bedingungen Faktoren
grafisch, schriftlich Warnen vor allen Gefahrenstellen, Hindernissen, Auffindbarkeit im Notfall u. a. Glaswände oder großflächig verglaste Wände an Verkehrsflächen, Poller, Brandschutzeinrichtungen, Bedienelemente für den Notfall, Notrufanlagen 1. Bedingung:
k ≥ 0,7

Schutzziel:
visuell stark
kontrastierend

2. Bedingung:
ρhF ≥ 0,5
YhF ≥ 0,5


ρhF ≥ 6 x ρdF

YhF ≥ 6 x YdF
Informieren Beschilderungen, Piktogramme
Orientieren Wegweiser
Leiten Fluchtwegkennzeichnungen
baulich Warnen an Treppen Markierung von Treppenstufen 1. Bedingung:
k ≥ 0,4

Schutzziel:
visuell
kontrastierend

2. Bedingung:
ρhF ≥ 0,5
YhF ≥ 0,5


ρhF ≥ 2,5 x ρdF

YhF ≥ 2,5 x YdF
Informieren Bedienelemente, Kommunikationsanlagen, Ausstattungselemente, Griffe
Orientieren Eingangsbereiche, Service-Schalter, Farbgestaltung in Innenräumen, z. B. dunkle Türzargen / helle Wand oder Wand / Boden
Leiten Leitlinien/-streifen, Handläufe, Bodenmarkierungen, Sockelleisten

2.2 Planung von Kontrasten

2.2.1 Wartungswerte

Die in den Normen aufgeführten Mindestkontrastwerte sind Wartungswerte, die dauerhaft erfüllt sein sollten. Der Neuwert des Kontrastes sollte daher in jedem Fall höher sein. Es ist eine ausreichende Kontrastreserve einzuplanen, welche die realen Bedingungen berücksichtigt, vor allem Abnutzung und Verschmutzung. Für die Bestimmung der Kontrastreserve sind folgende Kriterien zu beachten:

  • Die Kontrastreserve kann gering sein, wenn es sich um vertikale Markierungen wie z. B. schriftliche Information im Innenbereich handelt.
  • Bei horizontalen Flächen wie Bodenmarkierungen muss die Kontrastreserve in aller Regel relativ hoch sein.
  • Poröse Materialien verschmutzen stärker als geschlossene oder gebundene Oberflächen.

Die Verschmutzung hängt von der Nutzungsintensität und der Reinigung ab, im Freien auch davon, ob die Oberfläche dem Regen ausgesetzt ist. In jedem Fall ist es sinnvoll, Wartungsintervalle vorzugeben, damit sie in die Reinigungspläne einbezogen werden.

2.2.2 Planung mit Farbsystemen

Die DIN 32975 gibt in Abschnitt 4.2.2 an, dass der Nachweis der Kontraste durch Messung zu erfolgen hat. In der Praxis ist es unrealistisch, Messungen bei sämtlichen Farb- und Materialbestimmungen von Anstrichen, Lackierungen, Beschichtungen und Belägen im Planungsprozess am Schreibtisch zur Anwendung zu bringen. Bei der überwiegenden Anzahl von Kontrasten, die durch nebeneinander liegende lichtreflektierende matte Flächen entstehen, ist das im Folgenden beschriebene Alternativverfahren, das sich der von der Industrie angegebenen Hellbezugswerte (Y-Werte) und LRV-Werte (LRV) zur Kontrastermittlung bedient, brauchbar und ausreichend. Dieses Verfahren ist jedoch nicht bei selbstleuchtenden Flächen anzuwenden.

Nach anerkanntem Stand der Technik können zur Ermittlung des Kontrastes durch Anwendung der Michelson-Formel neben der Leuchtdichte (L) auch der Reflexionsgrad (ρ) nach DIN 5036-3 verwendet werden. Lichtmessungen der TU Dresden bezüglich der Vergleichbarkeit der ermittelten Reflexionsgrade und des von RAL angegebenen Y*-Wertes konnten darlegen, dass die Abweichungen in den Kontrastwerten der Verkehrsfarben nach RAL maximal 0,1 ergeben. Die größte Abweichung in den Kontrastwerten ergab sich bei der Farbe Rot. Deshalb sollte das o. g. Alternativverfahren immer mit einer einkalkulierten Fehlertoleranz von 0,1 angewendet werden (siehe Dietmar Böhringer: Barrierefreie Gestaltung von Kontrasten und Beschriftungen).

Bei Anwendung dieser Alternativmethode zur Kontrastermittlung sollte man sich bewusst sein, dass unterschiedliche Materialeigenschaften, wie z. B. ein Wandanstrich neben der Lackierung eines Türrahmens, nicht berücksichtigt werden können. In Grenzfällen reicht diese Methode nicht aus. Dann sollten doch Messungen vorgenommen werden, um Planungssicherheit zu erlangen.

Wichtig für die korrekte Kontrastwertermittlung ist, dass stets mit gleichen CIE-Y-Werten gerechnet wird. Neben qualifizierten Farbsammlungen mit tabellarischen Angaben sind mittlerweile zu den am häufigsten verwendeten Farbsystemen (u. a. RAL und NCS) auch digitale Programme erhältlich. Daraus kann der Hellbezugswert oder LRV-Wert für jeden Farbton direkt abgelesen werden (u. a. RAL digital 5.0 und NCS Navigator). Neben diesen kostenpflichtigen Angeboten bieten Farbhersteller vergleichbare Programme. Art und Genauigkeit der Messwerte sind jedoch im Einzelfall zu prüfen.

Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen sind verbindliche Aussagen nur mit Messungen nach DIN 5036-3 möglich.

Bei Natursteinflächen mit groben Maserungen, Oberflächen mit Hell-Dunkel-Anteilen oder Glanzanteilen ist unbedingt angeraten, eine Leuchtdichtemessung der kontrastgebenden Flächen vornehmen zu lassen, um die Einhaltung der geforderten Kontrastwerte nachzuweisen. Alternativ kann man beim Hersteller den labortechnisch ermittelten Reflexionsgrad (ρ) nach o. g. Norm abfragen.

2.2.3 Vorgehen bei der Planung

Unterschiede bei Hellbezugswerten in abhängigkeit von Mess- und Berechnungsmethode
L* (RAL) Y* (RAL) LRV* (RAL)
15 1,91 6,34
20 2,99 8,41
25 4,42 11,23
30 6,24 13,53
35 8,50 16,03
40 11,25 19,10
45 14,54 22,20
50 18,42 25,91
55 22,93 29,52
60 28,12 33,89
65 34,05 39,03
70 40,75 45,26
75 48,28 50,17
80 56,68 57,14
85 66,01 65,17
90 76,30 74,33

Eine der beiden Farben wird festgelegt, entweder die hellere oder die dunklere. Anhand der Kontrasttabelle (siehe 2.1) wird bestimmt, ob für den erforderlichen Kontrast ein Faktor von 2,5 (Orientierung, Bodenmarkierung) oder 6 (Beschriftung, Sicherheitsmarkierung) zwischen den Hellbezugswerten der beiden Flächen erforderlich ist. Mit diesem Faktor wird der Grenzwert für den Hellbezugswert der zweiten Farbe bestimmt.

Die Tabelle veranschaulicht, wie unterschiedlich die jeweiligen Werte je nach angewandter Mess- oder Berechnungsmethode sein können.

Die Tabelle hat jeweils die vergleichbaren Werte nach RAL und NCS: jeweils in der ersten Spalte die Helligkeit L* nach RAL, in der zweiten der Y*-Wert nach RAL und in der dritten der LRV-Wert = light reflectance value nach NCS-Lightnessmeter.

Lediglich im Bereich der Helligkeit L* um 75 liegen die beiden anschließenden Werte der beiden Farbsysteme (Y*- und LRV-Wert) bei ca. 50.

Durch die Unterschiedlichkeit der Werte wird ersichtlich, dass der Kontrastwert nur mit gleichen Y-Werten zu berechnen ist.

Nun kann in der Farbtabelle eine zweite Farbe ausgewählt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die hellere der beiden Farben den Mindesthellbezugswert von 0,5 (siehe 2.1) erfüllt.

Bestimmungstafel auf dbsv.org


Eine große weiße Zahl auf einer farbigen Wand zeigt dem Besucher die Etage an, auf der er sich befindet.Im Treppenhaus erhält die Wand auf jeder etage eine andere Farbe. Groß ausgeführte weiße Zahlen geben die Etage an.Kontrastbestimmungstafel des DBSV

Beispiel:

Auf einer Wand in einem Treppenhaus soll geschossweise zur besseren Orientierung jeweils das Stockwerk mit einer großen weißen Zahl angezeigt werden. Als helle Farbe wird dafür RAL 9010 "Reinweiß" mit Y = 84 % festgelegt. Damit ist eine der beiden Kontrastbedingungen erfüllt: Hellbezugswert ≥ 0,5.

Für die Farbgestaltung in Innenräumen lautet die Kontrastforderung K ≥ 0,4: Für "Orientierung" im baulichen Umfeld gilt hier YhF ≥ 2,5 YdF. Als kontrastierende Farben zu Reinweiß kommen demnach sämtliche Farben infrage, die einen Hellbezugswert Y von 34 % oder kleiner aufweisen.

Im ersten Stock soll die Wand orange gestrichen werden. Die Wahl fällt auf "Hellrotorange" mit Y = 29 %. Der über den Hellbezugswert errechnete Kontrastwert beträgt 0,49, womit nach Abzug der Fehlertoleranz (Sicherheitsaufschlag) von 0,1 die Forderung als knapp erfüllt betrachtet werden kann (0,39 = ~ 0,4). Die o. g. Farbkombination ist jedoch ungeeignet für Beschilderung oder notwendige Wegweiser mit K ≥ 0,7. Dazu wäre ein Y-Wert kleiner 17 % erforderlich.

Berechnung von Leuchtdichtekontrasten (Michelson)

  • Reinweiß/Hellrotorange:
    K = (84 – 29) /(84 + 29) = 0,49
  • Reinweiß/Blaulila:
    K = (84 – 16) /(84 + 16) = 0,68
  • Reinweiß/Telegrau:
    K = (84 – 23) /(84 + 23) = 0,57
  • Die LRV-Werte sind aus RAL digital 5.0

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Download-Angebot: DBSV-Fachbroschüre als barrierefreie PDF-Datei (4.2 MB) Kontrastreiche Gestaltung öffentlich zugänglicher Gebäude

Die Broschüre und die Kontrasttafel sind außerdem über die Landesvereine des DBSV erhältlich.

Autorinfo

Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

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Zusatzinfo

Kontrastreiche Gestaltung öffentlich zugänglicher Gebäude

Inhaltsverzeichnis

  1. Grundlagen
    • Leuchtdichte/
      Helligkeitskontrast
    • Einflüsse auf das Kontrastsehen
    • Kontrastminderung durch Umfeldeinflüsse
    • Kontrast und Farbe
    • Material, Farbe und Lichtwirkungen
  2. Kontrastbestimmung
    • Anforderungen nach deutschen Normen
    • Planung von Kontrasten
    • Bestimmung von Kontrasten am Objekt
    • Näherungsmethoden durch Farb- und Helligkeitsbestimmung
  3. Handlungsfelder
    • Kennzeichnung von Treppen
    • Markierung von Glasflächen
    • Bauliche Wegeführung und Orientierung
    • Informationen
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DIN-Vertrieb

Der hier dargestellte Inhalt der DIN enthält deren Grundsätze und erlaubt daher auch keine rechtsgültige Verwendung. Der wiedergegebene Inhalt ist sinngemäß mit Hinweisen, Beispielen und Produktlösungen komplettiert. DIN-Vertrieb: Beuth Verlag

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