DIN 32984 Aufmerksamkeitsfelder, Leitstreifen
Bodenindikator, Aufmerksamkeitsfeld, Niveauwechsel, Leitstreifen (Auszug DIN 32984:2020-12)
DIN 32984 (2020-12): Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
In der Norm werden Form und Maße der Profile und der erforderliche Leuchtdichtekontrast der Bodenindikatoren festgelegt. Es werden Aussagen zu den Anforderungen an die taktile und visuelle Erkennbarkeit getroffen.
Bodenindikatoren sind dort einzusetzen, wo andere Markierungen durch sonstige taktil und visuell klar erkennbare Leitelemente oder Leitlinien ("sonstige Leitelemente") für die Leitung, Orientierung und Warnung nicht ausreichen oder fehlen. Die Norm zeigt daher auch an einzelnen Beispielen für "sonstige Leitelemente" die Anforderungen und Merkmale auf, mit denen diese Elemente von blinden und sehbehinderten Menschen zur Wegeleitung und Orientierung taktil und visuell ausreichend gut erkannt und genutzt werden können. Zur Warnung vor Gefahrenstellen sind Bodenindikatoren aufgrund ihrer eindeutigen Erkennbarkeit zu bevorzugen.
[Quelle: DIN 32984: 2020-12]
Die Norm gilt für Neubauten. Sie sollte sinngemäß für die Planung von Umbauten oder Modernisierungen angewendet werden.
Leitstreifen, Richtungsfeld, Abzweigefeld, Auffindestreifen, Einstiegsfeld, Aufmerksamkeitsfeld, Aufmerksamkeitsstreifen, Sperrfeld.
Unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Funktion, ihres Profils, ihrer Größe und ihres Verlegeortes, ihrer Verlegeausrichtung und der Kombination unterschiedlicher Profile.
Als taktile Orientierungshilfen müssen sie sich vom Umfeld deutlich unterscheiden, z. B. durch Form, Material, Härte und Oberflächenrauigkeit, so dass sie sicher mit dem Langstock und dem Schuhwerk ertastet werden können.
Vor Gefahrenstellen, Hindernissen und Richtungsänderungen müssen Bodenindikatoren rechtzeitig einen Warn- oder Aufmerksamkeitshinweis signalisieren. Gefahrenstellen und Hindernisse, auch vorübergehende, z.B. Baustellen, sind durch ertastbare Absperrungen zu kennzeichnen. Bodenindikatoren sind in durchlaufenden Streifen oder punktuell als rechteckige Felder zu verlegen.
Nach DIN 18040-3 Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum kommen Bodenindikatoren z. B. bei Überquerungsstellen über die Fahrbahn, zum Auffinden und der Hinführung zur Überquerungsstelle, zur Anzeige der Gehrichtung über die Fahrbahn und ggf. der Anzeige des niveaugleichen Überganges zur Fahrbahn zum Einsatz. Generell ist auf eine sparsame Verwendung zu achten, ein Zuviel an Bodenindikatoren kann verwirren. Ebenso kann eine aus dekorativen Gründen visuell und taktil stark strukturierte Gehfläche zu Verwechslungen führen und die eindeutige Identifizierung und Interpretation der angezeigten Strukturen erschweren.
Bei der Ermittlung der visuellen Kontraste ist "DIN 32975 - Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung zu berücksichtigen".
Begriffe (Auszug)
Bodenindikator: | standardisiertes Bodenelement mit Rippen- oder Noppenprofil zur Information, Orientierung, Leitung und Warnung für blinde und sehbehinderte Menschen mit einem hohen taktilen, visuellen und gegebenenfalls akustischen Kontrast zum angrenzenden Bodenbelag |
Abzweigefeld: | quadratische Fläche mit Noppenstruktur, die in der Regel in Verbindung mit Leitstreifen oder Auffindestreifen zu verwenden ist und auf Verzweigungen und Abknickungen hinweist |
Auffinde-streifen: | Fläche aus Bodenindikatoren zum Auffinden von hauptsächlich seitlich gelegenen Zielen, die über die Breite der Gehbahn oder des Gehwegs verlegt wird |
Aufmerksam-keitsfeld: | Fläche/Streifen mit Noppenstruktur, die auf Niveauwechsel, das Ende des Gehbereiches, Gefahren und Hindernisse hinweist und erhöhte Aufmerksamkeit fordert |
Leitstreifen: | Streifen aus Bodenindikatoren mit in Längsrichtung dieses Streifens angeordneter Rippenstruktur |
Richtungsfeld: | Fläche mit Rippenstruktur zur Anzeige der Gehrichtung an Querungsstellen, wobei der Verlauf der Rippen in Gehrichtung der Querung weist |
Sperrfeld: | Fläche mit Rippenstruktur parallel zum Bord zur Absicherung eines niveaugleichen Übergangs einschließlich des gesamten Bordabschnitts unter 3 cm Höhe |